GQS Hof-Check
Informationen zur Schweine-Salmonellen-Verordnung

Untersuchungspflicht ab 01.01.2009

Die Verordnung zur Verminderung der Salmonellenverbreitung durch Schlachtschweine (Schweine-Salmonellen-Verordnung) ist am 24.03.2007 in Kraft getreten. Danach gilt ab dem Jahr 2009 eine Untersuchungspflicht für Mastschweinebestände ab 51 Mastplätzen. Bestände mit weniger als 51 Schweinemastplätzen sind von der Verordnung nicht betroffen.
Beachte: Die Untersuchungspflicht richtet sich nach der Zahl der Mastplätze, die Anzahl der Untersuchungen (siehe Tabelle 1) jedoch nach der Anzahl der jährlich zur Schlachtung abgegebenen Schweine!

Tabelle 1: Jährliche Stichprobe nach der Schweine-Salmonellen-Verordnung
Anzahl der voraussichtlich zur Schlachtung abgegebenen SchweineAnzahl der zu untersuchenden Schweine
26
45 - 10038
101 - 20047
> 20060
Quelle: Schweine-Salmonellen-Verordnung vom 13. März 2007, Anlage 1
Die Beprobung erfolgt in der Regel bei den Schlachtbetrieben. Für die Untersuchung in Metzgereien bietet der Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. (TGD; Tel.: 089/9091-248) ein Probenahmeset für die Fleischsaftproben an. Die Beprobung kann auch von einem Tierarzt auf dem landw. Betrieb - frühestens 14 Tage vor der Abgabe zur Schlachtung - durch Blutproben durchgeführt werden. Sämtliche Proben werden zur Untersuchung an den Tiergesundheitsdienst weitergegeben. Der Landwirt ist verpflichtet, die Ergebnisse der Untersuchungen zu sammeln und vierteljährlich den Prozentanteil der positiven Salmonellenbefunde als Durchschnitt der letzten 12 Monate (oder für die jeweilige Rein-Raus-Mastgruppe) zu ermitteln und aufzuzeichnen (drei Jahre Aufbewahrungspflicht). Aufgrund des Durchschnittswertes muss er vierteljährlich den Salmonellenantikörperstatus seines Betriebs nach Tabelle 2 feststellen und dokumentieren.
Tabelle 2: Bewertung der Ergebnisse
Salmonellenrisiko des BestandesKategoriepositive Befunde in der Stichprobe in %
niedrigIbis 20
mittelII> 20 bis 40
hochIII> 40
Quelle: Schweine-Salmonellen-Verordnung vom 13. März 2007, Anlage 2
Bei festgestelltem hohen Salmonellenrisiko (Kategorie III) muss der Betriebsleiter dies innerhalb von zwei Wochen dem Kreisveterinäramt schriftlich oder elektronisch mitteilen. Unter Hinzuziehung des betreuenden Tierarztes sind unverzüglich die Eintragsquellen für die Salmonellen zu identifizieren und Maßnahmen zur Salmonellenreduktion umzusetzen (Reinigung, Desinfektion der freiwerdenden Buchten sowie Schadnagerbekämpfung). Art, Umfang, Durchführung und Ergebnis der durchgeführten Maßnahmen sind aufzuzeichnen und drei Jahre aufzubewahren. Zur Abklärung von Bestandsproblemen kann der Schweinegesundheitsdienst (Tel.: 089/9091-274) hinzugezogen werden.

Salmonellenbekämpfung innerhalb des QS-Systems

Im QS-Verbund wurde am 1. April 2003 mit einem bundesweiten Salmonellenmonitoring-Programm begonnen.
Für QS-Teilnehmer ist unabhängig von der Betriebsgröße seit 01.07.2007 die Beprobung im Schlachtbetrieb gemäß Beprobungsplan aus der zentralen Salmonellendatenbank Pflicht. Der QS-Stichprobenschlüssel wurde an die neue Schweine-Salmonellen-VO angepasst. Diese Anpassungen werden automatisch über die QS-Datenbank umgesetzt, es entsteht somit kein weiterer Aufwand für QS-Teilnehmer.

Zentrale Salmonellendatenbank Qualiproof®

Die gewonnenen Daten werden wie folgt in der zentralen Salmonellendatenbank Qualiproof® gespeichert: Zuerst wird die Schlachtanmeldung vom angemeldeten Erzeugerbetrieb, Vermarkter oder Schlachtbetrieb/Metzger online durchgeführt. Im zweiten Schritt gibt der Schlachtbetrieb bzw. Veterinär nach der Probenahme die dazugehörigen Probenbegleitdaten in die Qualiproof®-Datenbank ein und versendet die Proben an das Labor. Dort werden die vom Schlachtbetrieb/Veterinär entnommenen Fleisch- bzw. Blutproben auf Salmonellenantikörper untersucht und die Untersuchungsergebnisse in die Datenbank eingestellt. QS-Teilnehmer, Vermarkter und Schlachtbetriebe können dann in der Qualiproof®-Datenbank die Probenahmeergebnisse und den aktuellen Salmonellenstatus des Betriebs mit Hilfe einer Benutzerkennung (z.B. Betriebsnummer und Kennwort) jederzeit einsehen unter

Qualiproof - Das Datenbanksystem im Salmonellenmonitoring Externer Link

Salmonellen-Untersuchungen in Zuchtauenbeständen:
Nach der EU-Richtlinie 2160/2003 ist ab 2010 auch die Untersuchung von Zuchtsauenbeständen vorgesehen. Ein nationaler Plan zur Umsetzung dieser Richtlinie wurde bislang nicht vorgelegt.
Der Schweinegesundheitsdienst (SGD) führt im Rahmen der EGZH-Hygieneüberwachung in bayerischen Schweinezuchtbetrieben bereits seit Jahren regelmäßige Untersuchungen auf Salmonellen durch. Seit 2009 bietet der SGD ein neues Verfahren an, mit dem Zuchtsauenbestände mittels Untersuchung von Hodenproben auf verschiedene Infektionen (u.a. auf Salmonellen) überprüft werden können.