Der Asiatische Laubholzbockkäfer (ALB) in Bayern
Der Asiatische Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis) ist ein aus Asien eingeschleppter Baumschädling. Von den heimischen Bäumen sind bei uns fast alle Laubholzarten gefährdet. Der Käfer befällt gesunde Bäume und kann diese bei starkem Befall zum Absterben bringen. Es gilt die weitere Verbreitung des Schädlings auf Grundlage des neuen EU-Durchführungsbeschlusses 2015/893 vom 09. Juni 2015 zu verhindern. Der Fund eines Asiatischen Laubholzbockkäfers ist meldepflichtig.
Aktueller Stand
In Bayern ist der ALB derzeit an fünf Orten aufgetreten: Feldkirchen (Landkreis München), Kelheim (Landkreis Kelheim), Murnau a. Staffelsee (Landkreis Garmisch-Partenkirchen), Neubiberg (Landkreis München) und Ziemetshausen, Ortsteil Schönebach (Landkreis Günzburg).
Bayernkarte mit ALB-Quarantänezonen (21.12.2016)
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Details zu den Befallsgebieten in Bayern
Weitere Maßnahmen in allen Befallsgebieten
Von Ende Mai bis Ende Oktober 2017 waren in den Befallsgebieten Feldkirchen, Kelheim, Murnau, Neubiberg und Schönebach Pheromonfallen installiert. Sie wurden etwa alle vier Wochen kontrolliert; ein ALB-Käfer wurde 2017 nicht in den Fallen gefunden. Über den Winter werden die Fallen gereinigt und für die Saison 2018 vorbereitet.
Details zu Pheromonfallen
An allen Befallsorten findet ein steter Austausch mit den betroffenen Gemeinden und Unteren Naturschutzbehörden statt. Zeitgleich laufen Analyse, Untersuchung und Auswertung bisher gefundener ALB-Hinweise, -Materialien und -Verdachtsfälle sowie die Vorplanung weiterer Maßnahmen. Dabei stehen wir in engem Kontakt mit dem Julius Kühn-Institut sowie nationalen und internationalen Kollegen.
Mitarbeiter der LfL-Projektgruppe führen eine Vielzahl an Schulungen zur Erkennung des ALB-Befalls durch. Zudem werden Gartenbaufirmen, Baumschulen, Holzverarbeitungsfirmen und Baumärkte in und rundum die bayerischen ALB-Befallsgebiete über die Auswirkungen der rechtlichen Vorgaben vor Ort aufgeklärt.
Aktuelle Funde oder Informationen werden jeweils zeitnah auf diesen Seiten veröffentlicht.
Aufhebung des Quarantänestatus in Neukirchen am Inn
In Neukirchen am Inn ist - erstmals in Bayern - die Ausrottung des Asiatischen Laubholzbockkäfers erfolgreich gelungen! Der Quarantänestatus des Befallsgebietes Neukirchen endete zum 31.12.2015
Details zu Neukirchen am Inn (Landkreis Passau)
Der ALB durchläuft unter mitteleuropäischen Verhältnissen seine Entwicklung vom Ei bis zum Käfer in zirka zwei Jahren. Er ist auffällig durch seine Größe von zwei bis vier Zentimeter, glänzend schwarze Flügeldecken und weiße Flecken. Der Käfer und die Larve des ALB können mit bei uns heimischen Arten verwechselt werden. Mehr
Um das Risiko der Ausbreitung des ALB zu minimieren, ist das in ALB-Befallsgebieten anfallende Laubholz-Schnittgut unter amtlicher Aufsicht und über genehmigte Wege zu entsorgen. Separate Sammlungen sind dabei genauso möglich wie zugelassene Sammelstellen. Die tatsächliche Entsorgungspraxis richtet sich nach den Gegebenenheiten in der jeweiligen Quarantänezone. Mehr
Die LfL wird bei einem ALB-Fund nach den Vorgaben des Bundes und der EU tätig. Ein intensives Monitoring ist dabei entscheidend für alle weiteren Maßnahmen. Das erfolgt vom Boden, mit Spürhunden, Baumkletterern, Fangbäumen und Pheromonfallen. Mehr
Derzeit sind in Bayern fünf ALB-Befallsorte bekannt: Feldkirchen (Landkreis München), Kelheim (Landkreis Kelheim), Murnau a. Staffelsee (Landkreis Garmisch-Partenkirchen), Neubiberg (Landkreis München) und Ziemetshausen, Ortsteil Schönebach (Landkreis Günzburg). Dort wird entsprechend den Regelungen des Bundes und der EU gegen den Quarantäneschädling vorgegangen. Mehr
Neben den bayerischen Vorkommen des Asiatischen Laubholzbockkäfer (ALB) gibt es weitere lokal begrenzte Befallsgebiete in drei weiteren deutschen Bundesländern sowie in sechs europäischen Ländern. Mehr
Datenschutz
Die LfL wird bei einem Verdacht auf Befall mit dem Asiatischen Laubholzbockkäfer (ALB), Anoplophora glabripennis, nach den Vorgaben des Bundes und der EU tätig.
Der LfL ist bewusst, dass die Allgemeinheit ein großes Interesse an Informationen über den ALB und den zu seiner Bekämpfung durchgeführten und geplanten Maßnahmen hat. Es wird jedoch um Verständnis gebeten, dass bei der Bereitstellung von Informationen die Anforderungen des Datenschutzes und des Schutzes der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen berücksichtigt werden müssen. Das berechtigte Interesse der Bürgerinnen und Bürger auf vollständige Information wird dabei mit den schutzwürdigen Interessen der betroffenen Grundstückseigentümer abgewogen. Deshalb werden insbesondere Informationen über Grundstücke in Befallsgebieten oder notwendige Fällmaßnahmen nur anonymisiert veröffentlicht.