Mospilan SG und Danjiri dürfen gegen Rapsglanzkäfer nicht mehr auf offene Rapsblüten ausgebracht werden

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Anwendung der Pflanzenschutzmittel Mospilan SG und Danjiri gegen den Rapsglanzkäfer in Winterraps ab dem 12. März 2021 eingeschränkt. Betroffen sind die Anwendungen mit den Nummern 005655-00/06-001 bzw. 005655-60/06-001.

Ab dem 12. März 2021 ist eine Anwendung zur Bekämpfung des Rapsglanzkäfers in Raps nur noch zulässig vom Kulturstadium BBCH 51 "Hauptinfloreszenz inmitten der obersten Blätter von oben sichtbar" bis zum Stadium BBCH 59 "Erste Blütenblätter sichtbar; Blüten noch geschlossen".
In Bayern wurde diese Behandlung ohnehin nicht empfohlen. Die bayerische Beratungsaussage lautet seit Jahren: "Insektizidmaßnahmen zur Rapsblüte sind unter bayerischen Bedingungen selten notwendig und werden deshalb generell nicht empfohlen."

Pflanzenschutzmittel Mospilan SG und Danjiri dürfen gegen Rapsglanzkäfer nicht mehr auf offene Rapsblüten ausgebracht werden (BVL) Externer Link