Institut für Pflanzenschutz
Jahresbericht 2018 – Anwendungskontrollen, Genehmigungsverfahren

Genehmigungen nach § 22 Abs. 2 Pflanzenschutzgesetz

Im Jahr 2018 wurden bei IPS 1b insgesamt 433 Anträge zur Genehmigung eingereicht. 413 Anträge konnten nach Prüfung genehmigt werden. 324 Genehmigungen wurden für Freilandanwendungen ausgestellt, 58 für Anwendungen im Gewächshaus. 31 Genehmigungen betrafen sowohl Freiland als auch Gewächshaus. 20 Anträge waren aus diversen Gründen zurückzuweisen.
Anträge nach Anbausparten
Gemüsebau (incl. Kräuter)95
Obstbau73
Zierpflanzenbau/Baumschule150
Ackerbau115
176 Genehmigungen wurden nach erneuter Prüfung befristet verlängert.
Die Anträge können sowohl als Einzelanträge als auch als Sammelanträge (juristische Personen) gestellt werden. Im Obstbau lag der Anteil Sammelanträge bei zwei Drittel, in der Sparte Gemüsebau/Kräuter sowie Zierpflanzenbau/Baumschule bei ca. 50 %, im Ackerbau hingegen nur bei ca. 30 %.
Schwerpunkte der Genehmigungen im Bereich Ackerbau waren Herbizide für Energiepflanzen sowie für die Saatguterzeugung von Wildkräutern und Wildgräsern.

Genehmigungen nach § 22 Abs. 2 Externer Link

Ausnahmegenehmigung für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Nichtkulturland nach § 12 Abs. 2 PflSchG

Pflanzenschutzmittel dürfen nur auf Freilandflächen ausgebracht werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt sind. Außerhalb dieser Flächen, dem sogenannten Nichtkulturland, ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln – wenn überhaupt - nur mit einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Landwirtschaftsbehörde möglich.
Bei Anträgen von überregionaler Bedeutung ist IPS 1b zuständig.
Im Jahr 2018 waren insgesamt 7 Anträge zu bearbeiten. Alle Anträge konnten unter Auflagen und z. T. mit Einschränkungen genehmigt werden. Genehmigt wurde der Einsatz von Totalherbiziden in sicherheitsrelevanten Bereichen wie z. B. Gleisanlagen, Tanklager, Gasverdichterstationen, Bohrplätzen und Umspannwerken.

Anwendungskontrollen Pflanzenschutz

Das EU-Recht und das deutsche Pflanzenschutzrecht enthalten zahlreiche Vorgaben zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Für die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften sind die Länder zuständig.
Die Arbeitsgruppe 1b übernimmt die Organisation, Auswertung und Berichterstattung der bayernweiten Kontrollen. Die Fachzentren Pflanzenbau der ÄELF führen die Kontrollen nach Vorgabe von IPS 1b durch.
Im Jahr 2018 wurden 954 Anwendungskontrollen durchgeführt in landwirtschaftlichen und gärtnerischen Betrieben, in Gewerbebetrieben sowie bei Dienstleistern, Kommunen und Privatpersonen. Dabei wurden 530 Proben (Pflanzen, Boden, Behandlungsflüssigkeiten, Saatgut von Mais, Raps und Wintergetreide) genommen und im Labor auf Pflanzenschutzmittelwirkstoffe untersucht.

Bundesweite Kontrollschwerpunkte

  • Im Jahr 2018 wurde im zweiten Jahr die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Beerenobst und Weinreben als Schwerpunkt überprüft.
    Bei 32 Kontrollen in Bayern war ein Verstoß zu verzeichnen.
  • Im Jahr 2018 wurde die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durch Dienstleister (z. B. Lohnunternehmer, Maschinenringe, Garten- und Landschaftsbaubetriebe, Hausmeisterdienste) erstmals als Schwerpunkt geprüft.
    Bei 20 Kontrollen ergaben sich 12 Beanstandungen.
In 2018 wurde die gezielte Überwachung der Einhaltung von Anwendungsbestimmungen zur Vermeidung von Abschwemmung in Gewässer (Hangauflagen) auf ganz Bayern ausgedehnt. Hier wurden in 8 von 34 Fällen Verstöße festgestellt.
Pflanzenschutzmitteleinsatz auf Kulturland
Über alle Kontrolltatbestände gerechnet ergab sich eine Beanstandungsquote von 3,4 %.
Pflanzenschutzmitteleinsatz auf Nichtkulturland
Seit Jahren werden verstärkt Kontrollen auf Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch gärtnerisch genutzt sind, durchgeführt. Im Jahr 2018 fanden hierzu 78 Kontrollen statt. Kontrolliert wurde der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (insbesondere Herbizide) auf Hof- und Betriebsflächen, kommunalen Flächen sowie Feldrainen, Feldwegen Böschungen etc.
Die Beanstandungsquote lag bei 60 %. Aus der vergleichsweise hohen Anzahl Beanstandungen lassen sich jedoch keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Umfang der Fehlanwendungen ziehen, da es sich größtenteils um Anlasskontrollen handelte. Die Beanstandungen machen jedoch deutlich, dass weiterhin eine intensive Aufklärungsarbeit erforderlich ist.