Institut für Pflanzenschutz
Jahresbericht 2025 – Anwendungstechnik, amtliche Geräteprüfung

Mit entsprechender Applikationstechnik können Pflanzenschutzmittel effizient und umweltgerecht ausgebracht werden. Funktionssichere und für die jeweilige Anwendung geeignete Geräte ermöglichen optimale Ergebnisse. Eine erfolgreich geprüfte und regelmäßig kontrollierte Anwendungstechnik erfüllt auch die entsprechenden Anforderungen. In Verbindung mit verlustmindernd anerkannten Düsen wird eine umweltgerechte und gewässerschonende Applikation gewährleistet.

Traktor mit Feldspritze fährt über ein Getreidefeld

Moderne Applikationstechnik ermöglicht eine schlagkräftige Anwendung mit optimaler Wirkung bei geringer Abdrift.

Pflanzenschutzgerätekontrollen

IPS 1b koordiniert in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF mit Sachgebiet L 2.3P Landnutzung) den Vollzug der Pflanzenschutz-Geräteverordnung (PflSchGerätV), sowie der Verordnung über die Durchführung von Kontrollen an Pflanzenschutzgeräten.
Geräte für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln müssen im Abstand von sechs Kalenderhalbjahren von anerkannten Kontrollbetrieben geprüft werden. Handgehaltene sowie schulter- und rückentragbare Pflanzenschutzgeräte sind von der Kontrollpflicht ausgenommen. Für die Anerkennung als Kontrollstelle zur Durchführung von Kontrollen an Pflanzenschutzgeräten müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. In Absprache mit IPS 1b werden die Anerkennungskriterien von den zuständigen ÄELF überprüft und in Abhängigkeit der zu prüfenden Geräten gegebenenfalls angepasst.
IPS 1b erläutert grundsätzliche Fragen zur Kontrollpflicht bei Pflanzenschutzgeräten. Die Beratung der Kontrollstellen sowie die Schulung der Prüfmonteure sind weitere Aufgaben. Die Überwachung der Gerätekontrolle einschließlich der ordnungsgemäßen Verwendung von Prüfplaketten erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen ÄELF.

Schulungen zur Pflanzenschutzgerätekontrolle

Das Kontrollpersonal für die Pflanzenschutzgerätekontrolle wird regelmäßig im Rahmen von Schulungen über die korrekte Durchführung der Kontrollen informiert. IPS 1b organisiert die Schulungen und informiert die Teilnehmer über rechtliche Grundlagen sowie über die jeweiligen Kontrollmerkmale der prüfpflichtigen Geräte. Voraussetzung für die Durchführung der Pflanzenschutzgerätekontrolle ist unter anderem die erfolgreiche Teilnahme an einer mehrtägigen Grundschulung. In dieser 3-tägigen Schulung wurden im Jahr 2025 für insgesamt 23 anwesende Kontrollmonteure neben den rechtlichen Grundlagen die Kenntnisse und Fertigkeiten über die pflanzenschutztechnischen Anforderungen und über Funktionen und Einstellung von Pflanzenschutzgeräten vermittelt. In der Grundschulung werden anhand der Kontrollmerkmale die Anforderungen der prüfpflichtigen Geräte besprochen und beispielhaft Prüfungen durchgeführt.
Die zuständigen Kontrollpersonen müssen zusätzlich im 3- jährigen Turnus an eintägigen Nachschulungen verpflichtend teilnehmen. Dabei werden Kenntnisse aufgefrischt, sowie Neuerungen und rechtliche Fragen bei der Gerätekontrolle erläutert. Bei der Nachschulungen in Freising nahmen insgesamt 44 Prüfmonteure teil. Zusätzlich wurde für Kontrollmonteure, welche ausschließlich Beizgeräte prüfen, eine weitere Nachschulung in Triesdorf durchgeführt bei der nochmals 8 Prüfer teilgenommen haben. Bei den Schulungen wurden anhand praktischer Vorführungen entsprechende Hinweise zur Erkennung und Behebung von technischen Mängeln bei Pflanzenschutzgeräten vermittelt.

Statistik jährlich geprüfter Pflanzenschutzgeräte in Bayern 2011 bis 2025

Anzahl der jährlich in Bayern erfolgreich geprüften Pflanzenschutzgeräte in den vergangenen 15 Jahren

Kontrollstatistik

Bei der Kontrolle von in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten werden verschleiß- und alterungsbedingte Mängel aufgezeigt, welche die Funktionsfähigkeit und Verteilungsgenauigkeit beeinflussen. Außerdem können Undichtigkeiten oder sonstige umweltrelevante Mängel rechtzeitig erkannt werden.
Im Jahr 2025 wurden in Bayern insgesamt 16.310 Pflanzenschutzgeräte im Rahmen der Pflanzenschutzgerätekontrolle überprüft. Davon haben 16.248 Geräte die Kontrolle erfolgreich abgeschlossen und erhielten eine entsprechende Prüfplakette. Die Plakette dokumentiert die einwandfreie Arbeitsweise des Gerätes. Bei 62 Geräten konnte aufgrund verschiedener Mängel keine Plakette erteilt werden. Pflanzenschutzgeräte ohne gültige Plakette dürfen nicht verwendet werden.

Weiterentwicklung der Applikationstechnik im Pflanzenschutz

Verlustarme Applikationstechnik

IPS 1b liefert Antworten auf Fragen zur optimalen Anwendungstechnik im Pflanzenschutz. Ziel eines effizienten Pflanzenschutzmitteleinsatzes ist die bestmögliche Wirkung unter Beachtung der Anforderungen an den Gewässerschutz und Schutz des Naturhaushaltes. Pflanzenschutzanwendungen sollten grundsätzlich nur mit bestmöglicher Applikationstechnik durchgeführt werden, damit vor allem Abdrift über die Behandlungsfläche hinaus verhindert wird. Ein wesentlicher Beitrag dazu ist die Verwendung von anerkannten Düsen. Vor allem im Grenzbereich zu Oberflächengewässer bieten verlustmindernd anerkannte Düsen mit Abdriftminderungsklassen bis 95% die Grundlage für aktiven Gewässerschutz. Die jeweiligen Driftminderungen werden allerdings nur erreicht, wenn der Spritzdruck nach den Verwendungsbestimmungen der einzelnen Düsen entsprechend reduziert wird.

Amtliche Geräteprüfung

Im Rahmen der JKI-Anerkennungsprüfung werden Pflanzenschutzgeräten auf besondere Eigenschaften, welche über die gesetzlich geforderten Mindeststandards hinausgehen, geprüft. IPS 1b organisiert und betreut im Rahmen dieses Anerkennungsverfahren den dazugehörigen Praxiseinsatz. Dazu wird bei einzelnen Pflanzenschutzgeräten oder Zubehörteilen (z. B. Düsen) die Einsatzprüfung (Feldeinsatz über eine Saison) in Praxisbetrieben durchgeführt. Im Jahr 2025 wurde von IPS 1b die Einsatzprüfung für zwei Düsen für Flächenkulturen durchgeführt. Geräte, welche im Rahmen der Anerkennungsprüfung erfolgreich geprüft wurden, erhalten vom Julius Kühn-Institut das JKI-Prüfsiegel „Amtlich geprüft und anerkannt“.

Informationen durch die Arbeitsgruppe

Darüber hinaus liefert IPS 1b Hinweise zur richtigen Anwendung, Wartung und Pflege von Pflanzenschutzgeräten und berät bei Kaufentscheidungen sowie bei der richtigen Düsenauswahl. Für eine effiziente und gleichzeitig verlustarme Applikation werden Beratungsempfehlungen gegeben. In einschlägigen Fachzeitschriften werden verschiedene Fachinformationen (4) zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus informiert IPS 1b im Rahmen von Schulungen (4) und Fortbildungen (3), Fachtagungen (2) und sonstigen Vortragsveranstaltungen (4) Berater und Anwender über die optimale Applikationstechnik. Außerdem werden Fragen zu den gesetzlichen Anforderungen an die Anwendungstechnik im Pflanzenschutz beantwortet. Die sachgerechte Befüllung und Reinigung der Pflanzenschutzgeräte sind weitere Themenfelder.

Vegetationsmanagement auf Wegen und Plätzen

Die Beseitigung von unerwünschtem Pflanzenbewuchs auf Wegen und Plätzen mit Pflanzenschutzmitteln ist grundsätzlich verboten. Als Alternativen stehen mechanische, thermische oder elektrische Bekämpfungsverfahren zur Verfügung. IPS 1b führt dazu einen Versuch mit 3 unterschiedlichen Methoden auf dem Gelände der LfL durch. Zur Anwendung kommen folgende Verfahren:
  1. Abflammtechnik
  2. Heißwasser-Anwendung
  3. Elektrische Bekämpfung mit Strom
Im Rahmen des Versuches wird die Wirksamkeit und der zeitliche Aufwand der verschiedenen Verfahren ermittelt und beurteilt. Insgesamt sind 3 Anwendungen geplant. Nach der ersten Behandlung im Oktober 2025 sind bereits deutliche Unterschiede in der Wirkung erkennbar.

Wildkrautbekämpfung mit Strom

Wildkrautbekämpfung mit Strom hat eine systemische Wirkung bis in den Wurzelbereich und ermöglicht eine rückstandsfreie Behandlung auf Wegen und Plätzen.