Praxisinformationen vom April 2022
Änderungen zur Zuchtwertschätzung April 2022
In den Monaten April, August und Dezember jeden Jahres wird eine Zuchtwertschätzung basierend auf den vorliegenden Leistungsprüfungsdaten durchgeführt. Aktuelle Ergebnisse können in der Online-Anwendung BaZI-Rind abgerufen werden.
Die in der Zuchtwertschätzung vorgenommenen Änderungen im Zuchtwertschätzverfahren und bei der Veröffentlichung der Zuchtwerte werden im Folgenden beschrieben.
Routinemässig wurde die Basisgruppe für die Berechnung der Zuchtwerte bei jeder Zuchtwertschätzung aktualisiert. Dadurch ergeben sich Zuchtwertänderungen, die spezifisch für jedes Merkmal angegeben werden können. Weitere Änderungen sind in den verschiedenen Abschnitten aufgeführt
Basisanpassung
Basistiere der aktuellen Zuchtwertschätzung April 2022
Bullen mit mind. 10 Töchtern in mind. 5 Herden, geboren in folgenden Geburtszeiträumen:
- Fleckvieh: Kühe geb. zw April 2015 bis März 2018 (4-6 Jahre alt)
- Brown Swiss: Kühe geb. zw. April 2013 bis März 2016 (6-8 Jahre alt)
- Gelbvieh, Grauvieh: Kühe geb. zw. April 2011 bis März 2014 (8-10 Jahre alt)
- Pinzgauer, Vorderwälder: Kühe geb. zw. April 2013 bis März 2016 (6-8 Jahre alt)
Bei dieser Zuchtwertschätzung wurde die Basis um 4 Monate vorgerückt. Für alle Zuchtwertschätzungsmerkmale gilt die gleiche Basis.
Zuchtwert-Änderungen, die sich durch die Basisanpassung ergeben haben - April 2022 62 KB
Single-Step Verfahren (Fleckvieh/Brown Swiss)
Die Single-Step Verfahren laufen unverändert für alle Merkmale mit den aktualisierten Daten- und Genotypbeständen zum Zuchtwertschätztermin April 2022.
In der Bereitstellung der Ergebnisdaten für genotypisierte Tiere im Zugang des Genomikportals der Zuchtverbände wurden die Publikationsregeln jetzt konsequenter umgesetzt. So wurden nicht publizierbare Zuchtwerte aus den Single-Step Verfahren (Kennzeichen ‚n‘) auf den Einzeltier-Ergebnisausdrucken im PDF-Format nicht mehr angedruckt. Auch bei den in Einzelfällen veröffentlichten konventionellen Zuchtwerten (Kennzeichen ‚k‘) wird zukünftig entsprechend dem Vorgehen im RDV eine Mindestsicherheit von 30 Prozent für das Andrucken auf den Einzeltier-Ergebnisausdrucken angewendet. Dies betrifft bspw. genotypisierte Tiere mit ungenotypisierten Müttern und unbekannten Muttersvätern. Bei allen anderen Tieren erfolgt die Ergebnisdarstellung aus den Single-Step Verfahren unverändert.