Fortbildung
Tierwirtschaftsmeisterin, Tierwirtschaftsmeister – Schäferei

Die Meisterqualifikation im Schäferberuf wurde zum 18. August 2010 im Rahmen der „Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Tierwirtschaftsmeisterin, Tierwirtschaftsmeister“ bundesweit neu geregelt. Alle Lehrgänge und Prüfungen finden in Bayern statt. Die Fortbildung dauert insgesamt 2 Jahre, der nächste Kurs beginnt im Frühjahr 2024.

Die neue Tierwirtschaftsmeisterprüfung Schäferei besteht aus folgenden Prüfungsteilen:

  • Tierhaltung, Tierproduktion und Verfahrenstechnik
  • Betriebs- und Unternehmensführung
  • Berufsausbildung und Mitarbeiterführung

Zulassung

Aufgrund der hohen Anforderungen ist die Tierwirtschaftsmeisterprüfung Schäferei insbesondere dann zu empfehlen, wenn die Abschlussprüfung im Schäferberuf erfolgreich abgelegt wurde und bereits Berufserfahrungen gegeben sind.

Rein rechtlich gesehen erfüllt die Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung im Agrarbereich, wer erfolgreich eine Abschlussprüfung in dem Beruf absolviert hat, in dem die Meisterprüfung angestrebt wird und eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufspraxis nach dem Berufsabschluss nachweisen kann. Des Weiteren sind die Zulassungsvoraussetzungen formalrechtlich gegeben, wenn eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens 3-jährige einschlägige Berufspraxis oder eine mindestens 5-jährige einschlägige Berufspraxis nachgewiesen wird. Bei den angegebenen Praxiszeiten wird von einer Tätigkeit im Haupterwerb ausgegangen (Verdopplung der Zeiten bei Nebenerwerb!). Ferner kann zu einer Meisterprüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat, die eine Zulassung zur Meisterprüfung rechtfertigen. In diesem Zusammenhang wird besonderes Augenmerk auf die Hütefertigkeiten gelegt, denen in der Berufsschäferei in Bayern besondere Bedeutung zu kommt. Genauere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle (siehe Kontakt).

Prüfungsteile und Vorbereitungslehrgänge

Die Tierwirtschaftsmeisterprüfung umfasst die Prüfungsteile:

Der Prüfling soll nachweisen, dass er die Haltung, Zucht und Produktion von Tieren, die Gewinnung tierischer Erzeugnisse einschließlich des jeweils damit verbundenen Einsatzes von Arbeitskräften, Maschinen, Geräten, Betriebseinrichtungen und Betriebsstoffen planen, durchführen und beurteilen kann. Hierbei soll gezeigt werden, dass die entsprechenden Maßnahmen qualitätsorientiert und wirtschaftlich unter Beachtung von Marktanforderungen, berufsbezogener Rechtsvorschriften, der Erfordernisse des Tierschutzes, des Umwelt- und Naturschutzes, der Arbeitssicherheit, des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes durchgeführt werden können.

Inhalte

  1. Planen der Haltung, Fütterung und Zucht von Tieren, der Gewinnung tierischer Erzeugnisse entsprechend den Standortverhältnissen unter Berücksichtigung der Erfordernisse einer nachhaltigen Tierproduktion sowie der betrieblichen und regionalen Erzeugungs- und Vermarktungsstrukturen.
  2. Auswählen und Festlegen der Produktionsverfahren
  3. Organisieren der Arbeit sowie des Arbeitskräfte- und Technikeinsatzes unter Anwendung von Maßnahmen des Tierschutzes und der Qualitätssicherung
  4. Sicherstellen von Tierhygiene, Tiergesundheit und Seuchenprophylaxe
  5. Sicherstellen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  6. Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen
  7. Entwickeln von Qualitätsstandards; Durchführen der Betriebskontrolle und von Maßnahmen zur Qualitätssicherung
  8. Vermarkten von betrieblichen Erzeugnissen und Dienstleistungen
  9. Kontrollieren, Beurteilen und Optimieren von betrieblichen Abläufen und Produktionsverfahren
  10. Berücksichtigen der Wechselbeziehungen zwischen Betrieb, Tierbestand und Umwelt; Anwenden umweltschonender Maßnahmen bei Beschaffung, Produktion, Vermarktung, Verwertung und Entsorgung
  11. Berücksichtigen der rechtlichen Bestimmungen für Produktion, Tier-, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie Vermarktung.
Vorbereitungslehrgang

2 x 2 Wochen Fachtheoriekurs in Poing-Grub

Prüfung

Schriftliche Prüfung (180 Minuten)
Arbeitsprojekt (12 Monate)

Der Prüfling soll nachweisen, dass er wirtschaftliche, rechtliche und soziale Zusammenhänge im Betrieb erkennen, analysieren und beurteilen sowie Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen kann.

Inhalte

  1. Einordnen und Beurteilen der Rahmenbedingungen und Struktur von Tierwirtschaftsbetrieben
  2. Kontrollieren und Bewerten von Produktion, Produktionsverfahren und Dienstleistungen
  3. Erfassen, Analysieren und Bewerten von Betriebsergebnissen
  4. Durchführen von Rentabilitätsanalysen
  5. Bewerten der Betriebs- und Arbeitsorganisation
  6. Beobachten und Bewerten von Märkten
  7. Beurteilen und Durchführen von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
  8. Planen der Betriebsentwicklung, insbesondere Investition, Finanzierung und Liquidität
  9. Anwenden berufsbezogener Rechtsvorschriften, insbesondere Tierschutzrecht, Tierseuchenrecht, Umweltrecht, Lebensmittelrecht, Vertrags- und Haftungsrecht, Arbeits- und Sozialrecht
  10. Anwenden der steuerlichen Buchführung unter Beachtung von Steuerarten und -verfahren.
Vorbereitungslehrgänge

2 Wochen Basiskurs Betriebs- und Unternehmensführung in Triesdorf oder Kitzingen
2 Wochen Aufbaukurs Betriebs- und Unternehmensführung in Triesdorf oder Kitzingen
2 Wochen Betriebsbeurteilungskurs in Poing-Grub

Prüfung

Schriftliche Prüfung (180 Minuten)
Betriebsbeurteilung (300 Minuten)

Der Prüfling soll nachweisen, dass Zusammenhänge der Berufsbildung und Mitarbeiterführung erkannt, Auszubildende ausgebildet und Mitarbeiter geführt werden können.

Inhalte

  1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  2. Ausbildung vorbereiten und Auszubildende einstellen
  3. Ausbildung durchführen
  4. Ausbildung abschließen und
  5. Mitarbeiter führen
Vorbereitungslehrgänge

2 Wochen Berufsausbildung und Mitarbeiterführung in Grainau
1 Woche Berufsausbildung und Mitarbeiterführung in Grub

Prüfung

Schriftliche Prüfung (150 Minuten)
Arbeitsunterweisung (90 Minuten)
Fallstudie (schriftliche Analyse: 120 Minuten, Fachgespräch: 20 Minuten = 140 Minuten)

Arbeitsprojekt

Das Arbeitsprojekt wird im Prüfungsteil Tierhaltung, Tierproduktion und Verfahrenstechnik gefordert. Es soll sich auf die laufende Bewirtschaftung in einem tierwirtschaftlichen Unternehmen/Betrieb beziehen und für dessen weitere Entwicklung von Bedeutung sein. Dabei soll nachgewiesen werden, dass ausgehend von konkreten betrieblichen Situationen Zusammenhänge der Haltung, Produktion von Tieren, der Gewinnung tierischer Produkte und deren Vermarktung in der ganzen Komplexität erfasst, analysiert und entsprechende Lösungsvorschläge erstellt werden können. Das Arbeitsprojekt ist innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten schriftlich zu planen, durchzuführen sowie zu dokumentieren und im Rahmen eines 60 Minuten umfassenden Fachgespräches zu präsentieren.

Bestehensregelung

Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling in jedem Prüfungsteil mindestens die Note „ausreichend“ erzielt hat. Sie ist nicht bestanden, wenn in der gesamten Prüfung mindestens eine der Leistungen in den Prüfungen nach Absatz 1 mit "ungenügend“ oder mehr als eine dieser Leistungen mit „mangelhaft“ benotet worden ist. Detaillierte Informationen sind der aktuell gültigen Tierwirtschaftsmeisterverordnung (§ 9) zu entnehmen.

Gebühren

Aktuell ist mit Kosten in Höhe von 950 Euro pro Teilnehmer zu rechnen. Diese setzen sich aus 350 Euro Zulassungsgebühr und 600 Euro einmalige Lehrgangsgebühr zusammen. Hinzu kommen in jedem Fall aber noch Kosten für Verpflegung und Übernachtung (ca. 2.500 Euro).

Weitere Informationen und Anmeldung

Kontakt

Ansprechpartnerin
Johanna Mehringer
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Tierzucht
Prof.-Dürrwaechter-Platz 1
85586 Poing-Grub
Tel.: 08161 8640-7101/7123
Fax: 08161 8640-5555
E-Mail: Tierzucht@LfL.bayern.de

Person hält Lamm auf dem Arm

Johanna Mehringer

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