Rechtsvorschriften
Staatlich anerkannte Organisationen und beauftragte Stellen

Anerkannte Organisationen

Staatliche anerkannte Organisationen und beauftragte Stellen arbeiten nach gesetzlichen Vorgaben und werden von den zuständigen Behörden überwacht. Sie sind berechtigt, Zuchtbücher zu führen und für die darin eingetragenen Tiere Urkunden wie Zuchtbescheinigungen oder Equidenpässe auszustellen.

Staatlich anerkannte Zuchtorganisationen

Sie sind nur für ein bestimmtes geografisches Gebiet zugelassen. Nur innerhalb dieses Gebietes, z.B. Bayern oder Deutschland und ggf. zusätzlich bestimmte Mitglied- und Vertragsstaaten, kann die Zuchtorganisation Mitglieder aufnehmen und ihre Zuchtprogramme durchführen.

Anerkannte Zuchtverbände und Zuchtunternehmen für Pferd, Esel, Schaf, Schwein und Ziege mit Sitz in anderen EU-Mitglied- oder Vertragsstaaten

Alle staatlich anerkannten Zuchtorganisationen

Zugelassene Besamungsstationen, Samendepots, Embryo-Entnahmeeinheiten und Embryo-Erzeugungseinheiten

Nur amtlich zugelassene Besamungsstationen, Samendepots, Embryo-Entnahmeeinheiten und Embryo-Erzeugungseinheiten dürfen Samen oder Embryonen gewinnen und in den Verkehr bringen. Amtlich zugelassene Samendepots dürfen Samen zur Verwendung in der künstlichen Besamung handeln.

Nach dem Tierseuchenrecht amtlich zugelassene Besamungsstationen, Samendepots, Embryo-Entnahmeeinheiten und Embryo-Erzeugungseinheiten können grundsätzlich in der gesamten Europäischen Union ihre Tätigkeit ausüben. Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten, die eine amtliche Zulassung nach dem Tierzuchtgesetz haben, sind nur für Deutschland zugelassen.

Zugelassene Besamungsstationen, Samendepots, Embryo-Entnahmeeinheiten und Embryo-Erzeugungseinheiten mit tierseuchenrechtlicher Zulassung

Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten nach dem Tierzuchtgesetz

Ansprechpartnerin
Claudia Eikermann
Institut für Tierzucht
Prof.-Dürrwaechter-Platz 1
85586 Poing-Grub
Tel.: 08161 8640-7175
Fax: 08161 8640-7199
E-Mail: Tierzucht@lfl.bayern.de