Rechtsvorschriften
Staatlich anerkannte Organisationen und beauftragte Stellen

Staatliche anerkannte Organisationen, Zuchtmaterialbetriebe und beauftragte Stellen arbeiten nach gesetzlichen Vorgaben und werden von den zuständigen Behörden überwacht. Sie sind berechtigt, Zuchtbücher zu führen und für die darin eingetragenen Tiere und deren Zuchtmaterial Urkunden wie Tierzuchtbescheinigungen und/oder Equidenpässe auszustellen.
Staatlich anerkannte Zuchtorganisationen (Zuchtverbände und Zuchtunternehmen)
Die Zulassung von Zuchtorganisationen erfolgt für ein klar definiertes geografisches Gebiet, welches im jeweiligen Zuchtprogramm definiert sein muss. Nur innerhalb diesem im Zuchtprogramm benannten Gebiet, z.B. Bayern oder Deutschland sowie ausgewählte Mitglied- und Vertragsstaaten, kann eine Zuchtorganisation Mitglieder aufnehmen und ihr(e) Zuchtprogramm(e) durchführen.
Zuchtverbände und Zuchtunternehmen für Esel, Pferd, Rinder, Schaf, Schwein und Ziege mit Sitz in anderen EU-Mitglied- oder Vertragsstaaten
Zuchtverbände in Drittländern
Zugelassene Besamungsstationen, Samendepots, Embryo-Entnahmeeinheiten und Embryo-Erzeugungseinheiten
Nach dem Tierseuchenrecht amtlich zugelassene Besamungsstationen, Samendepots, Embryo-Entnahmeeinheiten und Embryo-Erzeugungseinheiten können grundsätzlich in der gesamten Europäischen Union ihre Tätigkeit ausüben. Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten, die eine amtliche Zulassung nach dem Tierzuchtgesetz haben, sind nur für Deutschland zugelassen.
Besamungsstationen, Samendepots, Embryo-Entnahmeeinheiten und Embryo-Erzeugungseinheiten für Rinder, Pferde, Esel, Schweine, Schafe und Ziegen
Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten nach dem Tierzuchtgesetz
Ansprechpartnerin
Claudia Eikermann
Institut für Tierzucht
Prof.-Dürrwaechter-Platz 1
85586 Poing-Grub
Tel.: 08161 8640-7175
Fax: 08161 8640-5555
E-Mail: Tierzucht@LfL.bayern.de