Herdenschutz
Ehemals ausgestorbene Wildtiere wie Luchs, Wolf und Bär kehren nach Mitteleuropa zurück. Dies stellt die Gesellschaft, insbesondere aber Nutztierhalter vor teilweise erhebliche Probleme. Wir unterstützen die Tierhalter dabei, einen möglichst effektiven Herdenschutz aufzubauen.
- Allgemeine
Informationen
Herdenschutz - Schutz-
maßnahmen - Grundschutz
- Nutztierrisse/
Ausgleichs-
zahlungen - Haftung und
förderrechtliche
Tatbestände
Herdenschutz-Demonstrationszentrum für Schafe und Ziegen in Grub

Mobile Schafnetze
Die Herdenschutz-Demonstrationsanlage am Standort Grub wurde Anfang dieses Jahres von der LfL-Arbeitsgruppe Schafe und Ziegen fachlich erstellt. Interessierte Schaf- und Ziegenhalter können sich eigenständig Wissen zum praktischen Herdenschutz aneignen und vertiefen. Auf dem Gelände in Grub sind vielfältige Schutzvarianten zu besichtigen. Mehr
Ausweisung nicht zumutbar schützbarer Weidegebiete

Foto: Martina Singer
In nicht zumutbar schützbaren Weidegebieten sind Herdenschutzmaßnahmen keine Voraussetzung für Ausgleichszahlungen bei Übergriffen auf Nutztiere. Somit sind die Weidetierhalter in diesen Gebieten nicht verpflichtet, einen speziellen wolfsabweisenden Zaun zu errichten oder andere Herdenschutzmaßnahmen gegen den Wolf zu ergreifen. Die Weideschutzgebiete werden in Zukunft laufend erweitert. Mehr
Einstufung der zumutbaren Zäunbarkeit von Flächen

Nicht jede Weidefläche kann problemlos eingezäunt werden. In drei Gemeinden im bayerischen Alpenraum wurden Parameter entwickelt, um „zumutbar zäunbare Flächen“ von „nicht zumutbar zäunbaren Flächen“ abzugrenzen. Die Daten einiger Parameter sind digital präzise erfasst, andere müssen im Gelände überprüft werden. Mehr
Wolf, Luchs, Bär – Zuständigkeiten und Ansprechpartner

Die Rückkehr der großen Beutegreifer Wolf, Bär und Luchs ist eine Herausforderung für viele verschiedene Gruppen: Nutztierhalter, Jäger, besorgte Bürger, aber auch für den Naturschutz und die Behörden. Das sogenannte "Wildtiermanagement" versucht bestmögliche Kompromisse zwischen den Interessen der einzelnen Gruppen zu schaffen. Mehr
Wolf, Luchs, Bär und andere mögliche Beutegreifer in Bayern

Der Wolf, aber auch der Luchs haben sich in einigen Regionen Bayerns wieder dauerhaft angesiedelt. Sporadisch wandern einzelne Bären nach Bayern ein. Andere Arten, wie der Goldschakal, ziehen ebenfalls gelegentlich durch Bayern. Die einzelnen Beutegreiferarten verursachen unterschiedlich große Schäden in der Landwirtschaft. Mehr
Übergriffe durch vermehrte Kontrollen und Anpassung des Betriebsablaufes vermeiden

Mehrere Generationen lang konnten Wissen und Erfahrung im Umgang mit Wolf, Luchs und Bär in Deutschland in Vergessenheit geraten. Doch die Rückkehr der großen Beutegreifer erfordert Umdenken, neues Wissen und Rückgriff auf alte Erfahrungen in weiten Bereichen der Tierhaltung. Jeder Betrieb muss seinen Betriebsablauf im Laufe des Jahres überdenken, Schwachstellen finden (z.B. besonders gefährdete Weiden) und versuchen einen bestmöglichen Schutz unter vertretbaren Aufwand sicherzustellen. Mehr
Grundlagenwissen – Aufbau und Wirkungsweise einer elektrischen Einzäunung

Eine funktionierende elektrische Einzäunung stellt einen sehr guten Schutz gegen Übergriffe von Luchs, Wolf und Bär, aber auch von Fuchs und Hunden dar. Wichtig für einen wirksamen Schutz ist jedoch, dass der Zaun korrekt installiert und gewartet wird. Mehr

- Grundschutz als Voraussetzung für Ausgleichszahlungen und einen Entnahmeantrag
- Anforderungen an eine elektrische Einzäunung bei Anwesenheit von großen Beutegreifern
- Nächtliche Unterbringung in einem Nachtpferch oder einem Stall
- Der Hirte organisiert und kontrolliert die Schutzmaßnahmen
- Herdenschutzhunde und andere Schutztiere
- Schutzmaßnahmen für Gehegewildhalter
- Schutzmaßnahmen für Bienenstände
Kurzfristige Sofortschutz- bzw. Vergrämungsmaßnahmen

Mithilfe von Geräuschen und optischen Reflektoren kann eine Herde kurzfristig – bis ein geeignetes stromführendes Schutzmaterial vorhanden ist – auch ohne Strom geschützt werden. Alle Maßnahmen dürfen jedoch nicht zu lange am selben Ort eingesetzt werden, da sich die Beutegreifer schnell daran gewöhnen. Mehr
Verfahren bei einem vermuteten Nutztierriss
Trotz Präventionsmaßnahmen lassen sich Verluste durch Luchs, Wolf oder Bär nicht völlig vermeiden. Wie müssen Sie im Falle eines Risses vorgehen? Wie ist der Ablauf der Meldung eines möglichen Risses durch Großbeutegreifer bis zum Endgutachten über den Verursacher des Risses? Mehr
Finanzieller Ausgleich bei einem Nutztierriss
Der Staat haftet grundsätzlich nicht für Schäden, die durch wildlebende Tiere verursacht werden. Bei besonders gefährdeten Tierarten wie Luchs, Wolf und Bär erscheinen jedoch freiwillige Ausgleichszahlungen zur Akzeptanzsicherung wichtig. Unter welchen Bedingungen erfolgt eine finanzielle Kompensation über den "Ausgleichsfonds Große Beutegreifer" ? Mehr
Haftung bei wolfsbedingten Herdenausbrüchen

Bricht eine Nutztierherde bei einem Wolfsangriff aus ihrer Umzäunung aus, können bei dadurch verursachten Personen- oder Sachschäden erhebliche Schadenssummen für den landwirtschaftlichen Betrieb entstehen. Wie kann sich ein Betrieb dagegen absichern? Der Artikel gibt die Rechtsauffassung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BStMELF) wieder, die im Rahmen des Aktionsplanes Wolf veröffentlicht wurde. Mehr
Nichterfüllung von Förderverpflichtungen wegen Wolfsanwesenheit

Landwirte gehen mit der Beantragung einer Agrarumweltmaßnahme Verpflichtungen, z. B. zur Beweidung, ein. Muss auf Grund einer konkreten Gefährdung durch Wölfe die Beweidung abgebrochen werden, drohen Rückzahlungen der Beihilfen. Dies lässt sich vermeiden. Mehr