LfL-Information
Kennzeichnungspflicht von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur im Handel
Eine Handreichung für Erzeuger und Vermarkter - 2. unveränderte Auflage

Titelblatt der Publikation

Der Markt für Fische und Fischereierzeugnisse ist geprägt von einer sich ständig vergrößernden Angebotspalette. Diese Beobachtung führte bei der Europäischen Kommission zu der Entscheidung, dem Verbraucher ein Mindestmaß an Informationen über die Hauptmerkmale der Erzeugnisse an die Hand zu geben. Im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur wurden daher zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften für Fische und bestimmte Fischereierzeugnisse festgelegt. (17 Seiten)

Erscheinungsdatum: Januar 2014

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Themenliste

  • Etikettierungsregeln für Fischereierzeugnisse
  • Einhaltung der Rückverfolgbarkeit
  • Kontrollhinweise für Bayern
  • Weiterführende Informationen

Einleitung und Zusammenfassung

Der Markt für Fische und Fischereierzeugnisse ist geprägt von einer sich ständig vergrößernden Angebotspalette. Diese Beobachtung führte bei der Europäischen Kommission zu der Entscheidung, dem Verbraucher ein Mindestmaß an Informationen über die Hauptmerkmale der Erzeugnisse an die Hand zu geben. Im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur wurden daher zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften für Fische und bestimmte Fischereierzeugnisse festgelegt.
Somit können Fischereierzeugnisse auf der Stufe des Einzelhandels nur dann zum Verkauf angeboten werden, wenn bei der Kennzeichnung oder Etikettierung die Handelsbezeichnung der Art, die Produktionsmethode sowie das Fanggebiet angegeben werden.
Die Einhaltung dieser besonderen Kriterien wird in Bayern durch das Institut für Ernährung und Markt an der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) überwacht. Die vorliegende Informationsbroschüre dient den bayerischen Erzeugern und Händlern von Fischereierzeugnissen als Hilfestellung, um ihre Ware vorschriftsmäßig zu kennzeichnen.

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