Programm
Berechnung des Lagerraumes für Gülle, Jauche und Stallmist

Mindestanforderungen bei der Lagerkapazität
Die neue Düngeverordnung schreibt für die meisten Betriebe eine Lagerkapazität von 6 Monaten für Gülle und Jauche vor. Für Stallmist von Huf- und Klauentieren ist eine Mindestlagerkapazität von 1 Monat notwendig. Ab 2020 ist für Stallmist von Huf- und Klauentieren 2 Monate Lagerkapazität vorzuhalten. Betriebe mit mehr als 3 GV/ha oder Betriebe, die über keine eigenen Aufbringflächen verfügen, müssen ab 2020 für flüssige Wirtschaftsdünger 9 Monate Lagerkapazität nachweisen
Aktuelles zur Programmversion 2021
Für das Kalenderjahr 2021 steht das Excelprogramm zur Berechnung des Lagerraums noch nicht zur Verfügung.
Für erste Abschätzungen, auch hinsichtlich der Düngebedarfsermittlung, kann das Programm aus dem Jahr 2020 verwendet werden.
Beratungsempfehlung
Die in der Düngeverordnung genannten und zur Berechnung der Mindestanforderungen im Programm verwendeten Anfallszahlen dürften in der Praxis in den meisten Fällen überschritten werden. Es wird daher empfohlen, bei der Errichtung von neuem Lagerraum die notwendige Lagerkapazität nach den betriebstypischen Anfallsmengen zu berechnen. Nur so können in Jahren mit ungünstiger Herbst- und Frühjahrswitterung auch tatsächlich 6 Monate überbrückt werden. Bei Ackerbaubetrieben ist in manchen Fällen je nach Fruchtfolge für eine optimale Gülleverwertung eine Lagerkapazität von über 6 Monaten sinnvoll.
EDV-Programm zum Herunterladen
Berechnung des Lagerraumes für Gülle, Jauche und Stallmist:
Mit dem bereitgestellten EDV-Programm können Sie den Lagerraum berechnen, den Sie benötigen um die Mindestanforderungen nach Düngeverordnung zu erfüllen. Die Programme nach 2018 sind in xlsx-Dateiformat und nur mit Excelversionen ab 2007 umfassend funktionsfähig.
- 2020_Lagerraumberechnung mit/ohne Separierung und Weide
419 KB
- 2019_Lagerraumberechnung ohne Separierung
398 KB
- 2019_Lagerraumberechnung mit Separierung
398 KB
- 2018_Lagerraumberechnung ohne Separierung
814 KB
- 2018_Lagerraumberechnung mit Separierung
814 KB
- 2017
601 KB
- 2016
601 KB
- 2015
605 KB
- 2014
597 KB
- 2013
604 KB
- 2012
601 KB
- 2011
600 KB
- 2010
594 KB
Erläuterungen zum Programm
- Die Anfallsmengen an Jauche, Gülle und Stallmist sind bundeseinheitlich für Tierarten und Haltungsformen in der Düngeverordnung festgelegt und bezogen auf die bayerischen Tierklassen nach Mehrfachantrag in den „Basisdaten zur Umsetzung der Düngeverordnung“ nachzulesen.
- Das Programm "2020 Lagerraum mit Separierung und Weide" berechnet der Nährstoffanfall auf der Weide und erfüllt die Aufzeichnungspflicht Weide nach DüV 2020.
- Zusätzlich zu den Anfallmengen von Gülle und Jauche sind weitere Einleitungen (z. B. Hausabwässer, Niederschlagswasser) zu berücksichtigen, wenn sie in den Gülle- bzw. Jauchebehälter eingeleitet werden.
- Die Vorgaben der Anlagenverordnung (AwSV) sind im Programm berücksichtigt.
- Die oben genannten Programme sind für die Lagerraumberechnung von Biogasbetrieben ungeeignet. Für Biogasbetriebe stehen separate Programme zur Verfügung.
Lagerkapazität alle Betriebe
Betriebe mit Lagerkapazität über 6 bis 9 Monaten
Zu den Aufbringungsflächen zählen die Flächen im Mehrfachantrag und Flächen von anderen Betrieben, die vertraglich gesichert zur Ausbringung von Gärresten und flüssigen Wirtschaftsdüngern bereitgestellt werden.
Fragen?
Bei Fragen zum Programm wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:
Bei Fragen zur Anlagenverordnung (AwSV) wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Landratsamt:
EDV-Fachprogramme im Bereich Düngung
Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft stellt den Landwirten und der Landwirtschafts-Beratung eine Reihe kostenloser EDV-Programme im Fachbereich Düngung zur Verfügung. Mehr