Programm
Berechnung des Lagerraumes für Gülle, Jauche und Stallmist

Güllegrube im Frühjahr
Mindestanforderungen bei der Lagerkapazität
Die neue Düngeverordnung schreibt für die meisten Betriebe eine Lagerkapazität von 6 Monaten für Gülle und Jauche vor. Für Stallmist von Huf- und Klauentieren ist eine Mindestlagerkapazität von 1 Monat notwendig. Seit 2020 ist für Stallmist von Huf- und Klauentieren 2 Monate Lagerkapazität vorzuhalten. Betriebe mit mehr als 3 GV/ha oder Betriebe, die über keine eigenen Aufbringflächen verfügen, müssen seit 2020 für flüssige Wirtschaftsdünger 9 Monate Lagerkapazität nachweisen
Aktuelles zur Programmversion 2022
Berechnung des Lagerraums und der betriebsbezogene Grenze 170 kg N/ha in einem Programm möglich
Für Betriebe mit Mastschweinen bzw. Ferkeln gibt es ab diesem Jahr die Möglichkeit, die Ausscheidungen in Abhängigkeit des Einstall- und Ausstallgewichtes, sowie der täglichen Zunahme stufenlos zu berechnen. Bei Betrieben mit Zuchtsauen erfolgt die stufenlose Berechnung in Abhängigkeit der erzeugten Ferkel und des Ausstallgewichtes der Ferkel. Neben den Ausscheidungen werden für Ferkel und Mastschweine auch die benötigte Futtermenge und Futterverwertung, sowie Rohprotein- und Phosphorgehalte im Futter berechnet.
Diese Angaben können im Arbeitsblatt „Abweichende Werte“ zusammen mit dem Fütterungsverfahren erfasst werden. Anschließend werden die berechneten Ausscheidungswerte ausgegeben und die Tiergruppe kann im Arbeitsblatt „Berechnung Nährstoffe und Lager“ am Ende der Dropdown-Liste ausgewählt werden.
Die Verwendung dieser stufenlosen Berechnung ist ein freiwilliges Angebot. Die Berechnung mit den Standardverfahren ist wie bisher gleichwertig weiterhin möglich. Durch die stufenlose Berechnung lässt sich aber die einzelbetriebliche Situation genauer abbilden.
Beratungsempfehlung

Blick in die Güllegrube im Winter
EDV-Programm zum Herunterladen
Berechnung des Lagerraums und des Nährstoffanfalls für tierhaltende Betriebe (ohne Biogas)
Mit dem bereitgestellten EDV-Programm können Sie den Lagerraum berechnen, den Sie benötigen, um die Mindestanforderungen nach Düngeverordnung zu erfüllen. Über die Berechnung des Lagerraums kann die vorhandene Lagerkapazität belegt werden.
Das Programm ist in xlsx-Dateiformat und nur mit Excelversionen ab 2010 umfassend funktionsfähig.
Ältere Programmversionen
- 2021_Lagerraum mit Separierung, Weide, Grenze 170 kg N/ha, Nährstoffgehalt
1,5 MB
- 2020_Lagerraum mit Separierung und Weidehaltung
419 KB
- 2019_Lagerraum ohne Separierung
398 KB
- 2019_Lagereraum mit Separierung
398 KB
- 2018_Lagerraumberechnung ohne Separierung
814 KB
- 2018_Lagerraumberechnung mit Separierung
814 KB
- 2017
601 KB
- 2016
601 KB
- 2015
605 KB
- 2014
597 KB
- 2013
604 KB
- 2012
601 KB
- 2011
600 KB
- 2010
594 KB
Erläuterungen zum Programm
- Die Anfallsmengen an Jauche, Gülle und Stallmist sind bundeseinheitlich für Tierarten und Haltungsformen in der Düngeverordnung festgelegt und bezogen auf die bayerischen Tierklassen nach Mehrfachantrag in den „Basisdaten zur Umsetzung der Düngeverordnung“ nachzulesen.
- Die Programme ab dem Jahr 2020 berechnen den Nährstoffanfall auf der Weide und erfüllen die Aufzeichnungspflicht Weide nach DüV 2020.
- Eine Separierung flüssiger Wirtschaftsdünger kann im Programm berücksichtigt werden.
- Zusätzlich zu den Anfallmengen von Gülle und Jauche sind weitere Einleitungen (z. B. Hausabwässer, Niederschlagswasser) zu berücksichtigen, wenn sie in den Gülle- bzw. Jauchebehälter eingeleitet werden.
- Die Vorgaben der Anlagenverordnung (AwSV) sind im Programm berücksichtigt.
- Neben der vorhanden Lagerkapazität im Betrieb können im Programm die Grenze 170 kg N/ha (betriebsbezogen) und die Nährstoffgehalte der eigenen Wirtschaftsdünger berechnet werden.
- Für Betriebe, bei denen sich der Tierbestand bzw. Weideanteil von 2022 auf 2023 um weniger als 15 % verändert, können die berechneten Nährstoffgehalte Wirtschaftsdüngeruntersuchungen ersetzen
- für anfallenden Wirtschaftsdünger,
- für separierten Wirtschaftsdünger,
- für Stallmist in Abhängigkeit von der Einstreuart und Einstreumenge.
- Die berechneten Nährstoffgehalte dürfen (bei Veränderung von Tierbestand bzw. Weideanteil von weniger als 15 %) verwendet werden für:
- Düngebedarfsermittlung aller Flächen (inkl. roten Flächen)
- Deklaration von Wirtschaftsdünger, wenn diese abgegeben werden
- In die Berechnung müssen Flächen mit Verbot der organischen Düngung einbezogen werden.
- Die Berechnung des Nährstoffanfalls auf Weideflächen erfolgt in Abhängigkeit der Weideintensität.
- Die Landkreis- sowie Gemarkungsniederschläge für den Zeitraum 2011 – 2020 sind hinterlegt.
- Die oben genannten Programme sind für die Lagerraumberechnung von Biogasbetrieben ungeeignet. Für die Biogasbetriebe stehen separate Programme zur Verfügung.
Das Programm 2022 enthält gegenüber dem Vorjahr folgende Neuerungen
- Separates Tabellenblatt „Abgabebeleg“ mit den Nährstoffgehalten der Wirtschaftsdünger
- Optionale stufenlose Berechnung der Ausscheidungen für schweinehaltende Betriebe:
- für Ferkel und Mastschweine in Abhängigkeit von Einstallgewicht, Ausstallgewicht und täglicher Zunahme
- bei Zuchtsauen in Abhängigkeit von der Anzahl abgesetzter Ferkel und dem Verkaufsgewicht
- für Ferkel und Mastschweine wird die für die angegebenen Werte benötigte Futtermenge und Futterverwertung, sowie Rohprotein- und Phosphorgehalte im Futter berechnet
- Berechnung der durchschnittlichen organischen Düngung
- Separates Tabellenblatt zur Erstellung einer detaillierten Aufnehmer- bzw. Abgeberliste mit Summenbildung
Lagerkapazität alle Betriebe

Betriebe mit Lagerkapazität über 6 bis 9 Monaten

Zu den Aufbringungsflächen zählen die Flächen im Mehrfachantrag und Flächen von anderen Betrieben, die vertraglich gesichert zur Ausbringung von Gärresten und flüssigen Wirtschaftsdüngern bereitgestellt werden.

Fragen?
Bei Fragen zum Programm wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:
Bei Fragen zur Anlagenverordnung (AwSV) wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Landratsamt:
EDV-Fachprogramme im Bereich Düngung
Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft stellt den Landwirten und der Landwirtschafts-Beratung eine Reihe kostenloser EDV-Programme im Fachbereich Düngung zur Verfügung. Mehr