Hopfenbau und Produktionstechnik
Aktuelle Hopfenbauhinweise
Hinweis vom 13. April 2021
Nach Abschluss der Nmin-Untersuchungen im Labor des Hopfenrings stehen nun die endgültigen Nmin-Werte für Hopfen in Bayern fest.
Betriebe mit Hopfenflächen in den sogenannten „grünen“ oder nicht nitratgefährdeten Gebieten, die keine eigenen Nmin-Untersuchungen durchführen mussten oder nicht für alle Hopfenschläge Nmin-Ergebnisse haben, können zur Berechnung des N-Bedarfs auf diesen Schlägen auf die regionalisierten Durchschnittswerte in der Tabelle zurückgreifen.
Landkreis/Anbaugebiet | Anzahl Untersuchungen | Vorläufiger Nmin-Wert (Stand 22.03.2021) | Endgültiger Nmin-Wert |
Eichstätt (inkl. Kinding) | 240 | 69 | 69 |
Freising | 330 | 63 | 60 |
Hersbruck | 76 | 53 | 68 |
Kelheim | 1317 | 61 | 61 |
Landshut | 174 | 70 | 69 |
Pfaffenhofen (u. Neuburg-Schrobenhausen) | 1102 | 48 | 50 |
Spalt | 105 | 89 | 88 |
Bayern | 3344 | 58 | 59 |
2021 trifft dies in der Anbauregion Hersbruck zu. Hier liegt der durchschnittliche endgültige Nmin-Wert um 15 kg N/ha über dem vorläufigen Nmin-Wert. Hopfenbaubetriebe in der Region Hersbruck, die mit dem vorläufigen Nmin-Wert von 53 kg N/ha gerechnet haben, müssen die Düngebedarfsermittlung mit dem höheren endgültigen Nmin-Wert von 68 kg N/ha korrigieren.
Beachte: Betriebe mit Hopfenanbau in den „roten“ Gebieten mussten mind. 3 Hopfenschläge auf Nmin untersuchen lassen. Liegen weitere Hopfenflächen im roten Gebiet, muss der betriebliche Nmin-Durchschnittswert auf die anderen Flächen übertragen werden, d. h. die obigen Tabellenwerte dürfen zur Berechnung des N-Düngebedarfs auf den nitratgefährdeten Flächen nicht verwendet werden!
Der für jeden Schlag oder Bewirtschaftungseinheit errechnete Stickstoffbedarf stellt die Obergrenze der N-Düngung dar, die in der Summe der mineralischen und organischen Düngergaben einschließlich der Stickstofflösungen zum Hopfenputzen nicht überschritten werden darf. Darüber hinaus muss im „roten“ Gebiet die N-Düngung um 20 % reduziert werden.
Beachten Sie, dass nach der neuen Düngeverordnung alle N- und P-Düngegaben innerhalb von 2 Tagen aufgezeichnet werden müssen.
Wegen der unterschiedlichen Vorschriften und komplexen Berechnung empfehlen wir dringend die Beratungsangebote der Verbundpartner zur Düngebedarfsermittlung in Anspruch zu nehmen.
Hinweise vom 12. April 2021
Kontrollieren Sie ab dem kommenden Wochenende die Hopfenstöcke und frischen Triebe auf Befall mit Drahtwurm, Liebstöckelrüssler, Erdfloh, Schattenwickler und später auch auf Markeule. Besonders gefährdet sind Junghopfen und junge Ertragsanlagen.
Für die Indikationen Erdfloh, Schattenwickler und Markeule hat Karate Zeon eine Genehmigung nach Art. 51 (Risiko liegt beim Anwender). Die Aufwandmenge beträgt 0,075 l/ha in 300 l Wasser bei Reihen- oder Einzelpflanzenbehandlung. Es ist max. 1 Anwendung bis 50 cm Behandlungshöhe des Hopfens, d. h. vor dem Ausputzen und Anleiten, zugelassen. Da Karate Zeon sehr schnell abgebaut wird und die Käfer durch Berührung (Kontakt) oder Fraßtätigkeit den Wirkstoff aufnehmen müssen, wird eine Anwendung an warmen und möglichst windstillen Tagen in den Vormittagsstunden empfohlen.
Zur Bekämpfung des Liebstöckelrüsslers auf Hopfenflächen mit Starkbefall besteht seit dem 9. April eine Zulassung für Notfallsituationen für das Pflanzenschutzmittel Exirel. Die Anwendung ist im nächsten Absatz beschrieben.
Gemäß Zulassungsbescheid kann Exirel in Notfallsituationen nur auf Flächen mit Starkbefall oder nach Warndienstaufruf bei BBCH 11-19 in der Zeit vom 9. April bis 6. August 2021 im Hopfen eingesetzt werden.
Die Aufwandmenge im Gießverfahren als Einzelpflanzenbehandlung beträgt 0,375 ml in 0,25 l Wasser pro Stock oder maximal 0,75 l/ha in 500 l/ha Wasser. Exirel ist laut Aussagen des Herstellers gut mischbar und kann z. B. mit Profiler (vor dem 30. April) oder Aliette WG in der Einzelpflanzenbehandlung kombiniert ausgebracht werden. (Mischreihenfolge beachten, siehe Grünes Heft 2021, Seite 77)
Es ist nur eine Behandlung zugelassen. Die Einhaltung einer Wartezeit ist bei sachgerechter Anwendung bis BBCH 19 nicht erforderlich.
Für Exirel besteht lediglich ein Rückstandshöchstgehalt von 0,05 mg/kg in der EU und kann daher nur in Hopfen mit „EU-Norm“ eingesetzt werden.
Anwendungsbestimmungen und Sicherheitshinweise:
NG 300: Keine Anwendung in Wasserschutzgebieten
NT 191/192: Während der Vegetationsperiode keine blühenden Wildkräuter/Zwischenfrüchte
NW 715: Anwendung erst nach dem Kreiseln
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind ein Schutzanzug, festes Schuhwerk, eine Gummischürze, Schutzhandschuhe und ein Gesichtsschutz zu tragen.
Das Mittel ist als bienengefährlich (B1) eingestuft. Im Hopfen dürfen daher keine blühenden Zwischenfrüchte oder Unkräuter vorhanden sein und die Anwendung während der Zeit des täglichen Bienenflugs innerhalb eines Umkreises von 60 m um einen Bienenstand darf nur mit Zustimmung des Imkers erfolgen.
Hinweis vom 09. April 2021
„Achtung: Die Rückstandshöchstmenge (MRL) für Fluopicolide wird noch in diesem Jahr von 0,7 ppm auf 0,15 ppm gesenkt. Damit steigt das Risiko, dass der künftig gültige MRL von 0,15 ppm überschritten wird und die Verkehrsfähigkeit betroffener Partien gefährdet ist. Das Risiko scheint aber beherrschbar, wenn der Einsatz von Profiler vor dem Anleiten des Hopfens und in jedem Fall vor dem 30. April erfolgt sowie im Übrigen die Vorgaben bzw. Anwendungsempfehlungen des Grünen Hefts zum Einsatz von Fluopicolide ausdrücklich beachtet und eingehalten werden“.
Aliette WG ist ebenfalls zur Bekämpfung der Peronospora-Primärinfektion zugelassen. Da die Wirkstoffaufnahme bei diesem Präparat hauptsächlich über das Blatt erfolgt, ist eine erste Spritzanwendung bei mindestens 5-10 cm Wuchshöhe des Hopfens sinnvoll. Die 2. Anwendung erfolgt dann bei 20-40 cm Wuchshöhe durch Besprühen der Stöcke.
Die Aufwandmenge beträgt jeweils max. 2,5 kg/ha in 1000 l Wasser. Bei Einzelstock- bzw. Bandbehandlung ist die Mittel- und Wassermenge entsprechend zu anzupassen.
Bei Mischungen von Profiler oder Aliette WG mit SC-Formulierungen sollten diese im Eimer angerührt und als erstes Produkt ins Fass gegeben werden (Ausflockungsgefahr). Zudem sollten diese beiden Produkte nicht mit Blattdüngern gemischt werden. Sonstige Anwendungsbestimmungen und Sicherheitshinweise finden Sie im Grünen Heft oder in der Gebrauchsanweisung.
Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmittel sollten nach der Applikation mindesten zwei Tage ohne Frost folgen.
Eine ordnungsgemäße Bekämpfung der Primärinfektion ist Voraussetzung für die Bekämpfung der Sekundärinfektion nach dem Peronosporawarndienst.
Hinweise vom 30. März 2021
Hinweise vom 26. März 2021
Landkreis/Anbaugebiet | Anzahl Untersuchungen | Vorläufiger Nmin-Wert |
Eichstätt (inkl. Kinding) | 176 | 69 |
Freising | 266 | 63 |
Hersbruck | 31 | 53 |
Kelheim | 1147 | 61 |
Landshut | 128 | 70 |
Pfaffenhofen (inkl. Neuburg/Schrobenh.) | 938 | 48 |
Spalt | 102 | 89 |
Bayern | 2788 | 58 |
Falls weitere Ackerkulturen im Hopfenbaubetrieb angebaut werden und ebenfalls im roten Gebiet liegen, sind mindestens 2 Nmin-Untersuchungen im Hopfen und für jede weitere Kultur mind. 1 Nmin-Untersuchung durchzuführen.
Wegen der komplexen Berechnung empfehlen wir dringend die Beratungsangebote der Verbundpartner in Anspruch zu nehmen!
Hinweise vom 16. März 2021
Um den Hopfenpflanzern dennoch aktuelle Versuchsergebnisse und Wissenswertes aus der Hopfenforschung und -beratung näher zu bringen, werden wir die in der Januarausgabe der Hopfen-Rundschau bekannt gegebenen Fachthemen als Online-Vorträge auf unserer Webseite ab dem 16. März verteilt über die nächsten Wochen zur Verfügung stellen.
Dienststelle Wolnzach | alte Telefonnummer | neue Telefonnummer |
LfL-Hopfenberatung | 08442 957-400 | 08161 8640 2400 |
Fax-Nr. LfL-Hopfenberatung | 08442 957-402 | 08161 8640 2402 |
Peronospora-Warndienst | 08442 9257-60 oder -61 | 08161 8640 2460 |
Dienststelle Hüll | ||
LfL-Hopfenforschungszentrum | 08442 9257-0 | 08161 8640 2300 |
Fax-Nr. | 08442 9257-70 | 08161 8640 2370 |
Hinweis vom 17. Februar 2021
Das LfL-Tool IDB.THG Hopfen ist an den LfL-Deckungsbeitragsrechner gekoppelt, so dass wenige Eingaben genügen, um mit den Angaben zur Deckungsbeitragsberechnung auch gleichzeitig die Treibhausgasemissionen bei den verschiedenen Sorten ausweisen zu können.
Zur Erleichterung für den Anwender sind alle Positionen in der Deckungsbeitragsberechnung mit Durchschnittswerten vorbelegt, können aber für die jeweiligen Sorten und individuell je nach betrieblichen Gegebenheiten verändert werden. Somit können einzelbetriebliche Deckungsbeiträge und jetzt auch Treibhausgasemissionen leicht errechnet werden.
LfL-Deckungsbeiträge - Hopfen mit Bilanzierung der Treibhausgasemissionen
Hinweis vom 15. Februar 2021
Das Staatministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erlässt zusammen mit der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft unter Einbeziehung der Zwischenergebnisse der Versuche zum Rebenhäckseleinsatz und den Anforderungen der DüV 2020 in Bayern folgende neue Regelung zur Ausbringung von Hopfenrebenhäcksel im Herbst (zeitlich unbefristet):
Eine Ausbringung von Hopfenrebenhäcksel im Herbst ist künftig bis 31.10. auf allen Flächen (mit und ohne Hopfenbau, auch in den „Roten Gebieten“) möglich, wenn
auf der Ausbringfläche folgender Anbau vorliegt:
Hopfenflächen:
Zwischenfrucht abfrierend mit Aussaat bis 15.09 und Umbruch nach 15.01. oder
Zwischenfrucht winterhart mit Aussaat bis 30.09. und Umbruch nach 15.01.
(Eine Nachsaat winterharter Zwischenfrüchte nach dem 30.09. ist möglich, soweit die Sommerzwischenfrucht weitgehend erhalten bleibt.)
In Hopfenflächen muss die Zwischenfrucht zwischen zwei Hopfenreihen mindestens 1 Meter breit sein.
Sonstige Ackerflächen:
Winterraps oder Wintergetreide (z. B. WW, WG …) mit Aussaat bis 30.09. oder
Zwischenfrucht abfrierend mit Aussaat bis 15.09 und Umbruch nach 15.01. oder
Zwischenfrucht winterhart mit Aussaat bis 30.09. und Umbruch nach 15.01.
Die mit den Rebenhäckseln ausgebrachte N-Menge maximal 120 kg/ha Gesamt-N beträgt.
Hinweise vom 26. November 2020
Auf Grund dieser Gesetzesänderungen gilt in einer Breite von mindestens 5 m von der Böschungsoberkante (bzw. Uferlinie) das Verbot der garten- oder ackerbaulichen Nutzung entlang fließender oder stehender Gewässer. Auf Flächen, die zu diesen Gewässern auf den ersten 20 m eine Hangneigung über 5 % aufweisen, ist innerhalb eines Abstandes von 5 Metern ab der Böschungsoberkante eine geschlossene, ganzjährig begrünte Pflanzendecke zu erhalten oder herzustellen (§ 38 a Wasserhaushaltsgesetz).
Davon betroffen ist auch der Anbau von Hopfen.
Ausgenommen davon sind künstliche Gewässer bei einer Hangneigung der ersten 20 m von der Böschungsoberkante unter 5 % (im Sinne von § 3 Nr. 4 des Wasserhaushaltsgesetzes) sowie Be- und Entwässerungsgräben von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung (im Sinne von Art. 1 des Bayerischen Wassergesetzes).
Sollten seitens des Bewirtschafters Zweifel oder Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Einstufung bestehen, wenden Sie sich bitte umgehend mit entsprechender Begründung an das zuständige Wasserwirtschaftsamt, damit den Widersprüchen vor Ort nachgegangen werden kann. Solange die Kartierarbeiten an Gewässern 3. Ordnung nicht abgeschlossen sind und der Bearbeitungsstand für die Gewässerrandstreifen im Umweltatlas nicht von gelb (in Überprüfung) auf grün (erforderlich) gesetzt wurde, kann auch 2021 die Bewirtschaftung und Beerntung des Randstreifens noch in gewohnter Weise erfolgen.
Die Auflagen besagen, dass in einem Streifen von 5 m, gemessen von der Böschungsoberkante bzw., wenn diese nicht eindeutig ist, von der Uferlinie des Gewässers bis zum Feldrand, jegliche garten- und ackerbauliche Nutzung verboten ist. Auf Flächen mit über 5 % Hangneigung zum Gewässer ist auf den 5 m Gewässerrandstreifen eine ganzjährig geschlossene begrünte Pflanzendecke herzustellen und zu erhalten. Berücksichtigen Sie auch, dass auf diesen Gewässerrandstreifen keine Bodenbearbeitung erfolgen darf und sie begrünt werden müssen. Dies gilt bei Hopfengärten auch für Vorgewende, die an Gewässer grenzen. Sollten sich noch Hopfenreihen in dem 5 m-Streifen befinden, sind diese zu roden. Ein Befahren der Gewässerrandstreifen ist erlaubt. Bei bestehenden Anlagen dürfen Hopfengerüste im Bereich der Gewässerrandstreifen stehen bleiben. Notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen sind zulässig. Bei künftigen Neuanlagen dürfen sich Gerüstanlagen jedoch nicht im Bereich der Gewässerrandstreifen befinden.
Auf Grundstücken des Freistaates Bayern ist der Gewässerrandstreifen an Gewässern erster und zweiter Ordnung 10 m breit (Art. 21 BayWG). Hier sind zudem auch der Einsatz und die Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln verboten.
Die Gewässerrandstreifen sind für die KULAP- und Mehrfachantragstellung auch in den Feldstückskarten in iBALIS zu erfassen. Wie die Gewässerrandstreifen in iBALIS erstellt und gepflegt werden können, ist in iBALIS unter der „Hilfe/Feldstückskarte/GWR erstellen und pflegen“ anschaulich nachzulesen.
Im Zweifelsfall sollten Änderungen in Absprache mit Ihrem Sachbearbeiter des AELF vorgenommen werden.
Hinweis vom 11. November 2020
Auf Meisterbetrieben werden im zeitlichen Umfang von insgesamt ca. 16 Stunden auch im Fachbereich Hopfenbau Übungen angeboten.
Anmeldung sind bis 30. November 2020 möglich.
Tel.: 09443 704-1154
Internet: Startseite AELF Abensberg
Hinweis vom 28. Oktober 2020
Das StMELF hat ein „Best-Practice-Video“ erstellt. Das Video richtet sich vor allem an Betriebsleiter und ist auch mit Untertiteln in Rumänisch und Polnisch verfügbar.
(Passwort: Corona2020)
Die vorgenannten Medien werden überdies auf den Websites aller Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eingepflegt.
Daneben werden die Piktogramme in gedruckter Form als Flyer und Poster für landwirtschaftliche Betriebe (oder deren Zusammenschlüsse wie Erzeugerringe, Verbände usw.), die Saisonarbeitskräfte beschäftigen, zur Verfügung gestellt.
Hopfenbaubetriebe können Flyer und Poster bei der staatlichen Hopfenberatung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft im Haus des Hopfens in Wolnzach im Eingangsbereich abholen.
Hinweis vom 14. Oktober 2020
Auf Grund der langanhaltenden und regional sehr ergiebigen Regenperiode der letzten Wochen erlassen die Fachzentren Agrarökologie Oberbayern & Niederbayern für das Jahr 2020 eine Ausnahmegenehmigung für die Hopfenrebenhäckselausbringung.
Die Frist, bis zu der Hopfenrebenhäcksel ausgebracht werden dürfen, wird um eine Woche bis einschließlich 22. Oktober verlängert. Bis zu diesem Termin muss auch eine überwinternde Zwischenfrucht eingesät sein. Diese darf bis 1. Mai 2021 nicht eingearbeitet werden und muss im Winter mindestens eine Breite von einem Meter zwischen den Bifängen bedecken.
Die weiteren Anforderungen bzgl. der Nmin Beprobung bleibt von der Ausnahmegenehmigung unberührt bestehen.
Hinweise vom 16. September 2020
Zeitraum:
Wegen des späten Erntezeitraums von Hopfen und der notwendigen Lagerzeit von mind. 7 Tagen zur Hygienisierung der Ernterückstände gilt in Bayern eine allgemeine Verlängerung des Ausbringungszeitraums für Hopfenrebenhäcksel bis zum 15. Oktober, d. h. der späteste Termin für das Ausfahren der Rebenhäcksel ist der 15. Oktober.
Menge:
Unabhängig von der bisher gültigen Regelung für Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff (= Rebenhäcksel), dass im Herbst max. 60 kg Gesamtstickstoff oder 30 kg Ammoniumstickstoff pro ha ausgebracht werden dürfen, darf pro ha so viel Rebenhäcksel auf die Fläche zurückgeführt werden, wie auf einem ha Hopfen Rebenhäcksel anfällt.
Zulässige Flächen:
Hopfenflächen
Ackerflächen, gemäß DüV v. 26.05.2017 zulässige Flächen, wie z. B.
Winterraps (Aussaat bis 15.09.)
Wintergerste nach Getreidevorfrucht (Aussaat bis 01.10.)
Zwischenfrucht (Aussaat bis 15.09., abfrierend oder überwinternd, Mindeststandzeit der ZWF nach der Düngung 6 Wochen)
Zusätzliche Auflagen (bei Inanspruchnahme der Ausnahmeregelungen):
Bei Rückführung auf Hopfenflächen
Beibehaltung oder Einsaat einer überwinternden Zwischenfrucht bis spätestens 15. Oktober
Mindestbreite der Zwischenfrucht im Winter 1 m
Einarbeitung der Zwischenfrucht frühestens ab 1. Mai
Begrenzung des errechneten Stickstoffdüngebedarfs bei Hopfen in der Düngebedarfsermittlung auf max. 200 kg N/ha, selbst wenn aufgrund der Ertragserwartung oder niedriger Nmin-Werte ein höherer Bedarf ermittelt wurde
Durchführung von mind. 3 Nmin-Untersuchungen im Frühjahr im Hopfen
Sollten Sie mit Flächen, auf denen im Herbst Rebenhäcksel zurückgeführt werden sollen, anderweitige Verpflichtungen (z. B. KuLaP-Maßnahme) eingegangen sein, sind darüberhinausgehende Bewirtschaftungsbeschränkungen ebenfalls zu beachten.
Hinweise vom 08. September 2020
Beachten Sie die Wartezeit der eingesetzten Präparate.
Es wird daher dringend empfohlen, zusammen mit der Peronosporabekämpfung insbesondere in Befallsgärten und bei den späten Sorten nochmal eine Bekämpfungsmaßnahme z. B. mit Kumar, Vivando oder Schwefel-Präparate durchzuführen. Andere Mehltaumittel mit längeren Wartezeiten sind stark rückstandsgefährdet. Hier sollten unbedingt ausreichende Wartezeiten einkalkuliert werden.
Dieser Sickersaft ist gewässergefährdend und somit auch schädlich für unser Grundwasser. Rebenhäcksel sollte deshalb auf einer festen Betonplatte gelagert und der Sickersaft in geschlossenen Gruben aufgefangen werden. Er darf auf keinen Fall in oberirdische Gewässer oder in das Grundwasser gelangen.
Um die Gefahr der Gewässerverunreinigung durch Sickersaft möglichst gering zu halten, sollte der Rebenhäckselhaufen erst nach einer gewissen Heißrottephase so bald wie möglich ausgefahren werden. Die Heißrotte dient der Abtötung von Schädlingen und Krankheitserregern. Frisches Rebenhäcksel sollte daher nicht in Hopfengärten ausgebracht werden. Das gilt auch für die Randbereiche abgelagerter Rebenhäckselhaufen, die nicht ausreichend hygienisiert sind.
Achten Sie auf die neue Untersuchungspflicht für Rebenhäcksel als zusätzliche Auflage in „roten Gebieten“ (s. Hinweise im Ringfax Nr. 53 vom 19.08.2020 oder in der Hopfen-Rundschau vom August 2020, S. 318)
Achten Sie bei der Ausbringung auf die Einschränkungen durch die Düngeverordnung!
In Bayern gilt auch dieses Jahr noch die allgemeine Sperrfristverschiebung für Rebenhäcksel, so dass Rebenhäcksel bis zum 15. Oktober ausgebracht werden können. Dabei muss die Rückführung gleichmäßig auf alle Hopfenflächen oder sonstige gem. DüV zulässige Flächen (Ackerfläche mit bereits eingesäter Zwischenfrucht, Winterraps und bis 1. Oktober gesäte Wintergerste nach Getreidevorfrucht) erfolgen.
Ungeachtet der 60 kg N-Obergrenze kann die Gesamtmenge des angefallenen Rebenhäcksels nur auf die Hopfenfläche zurückgeführt werden, wenn eine überwinternde Zwischenfrucht eingesät ist/wird, die im Winter zwischen den Reihen eine Mindestbreite von 1 m aufweist und nicht vor dem 1. Mai eingearbeitet wird. Eine Herbsteinsaat nach der Rebenhäckselausbringung ist bis 15. Oktober noch möglich.
Beachte: Für Landwirte, die die KULAP-Maßnahmen „Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten“ (B 35) bzw. „Winterbegrünung mit Wildsaaten“ (B 36) abgeschlossen haben, ist der spätestmögliche Einsaatzeitpunkt 1. Oktober zu beachten.
Beim Ausfahren der Rebenhäcksel ist darauf zu achten, dass eine Verschmutzung der Straßen mit Rebenhäcksel und Drahtresten vermieden wird.
Hinweise vom 27. August 2020
Um optimale Alphaerträge pro ha erzielen zu können, wird empfohlen, die alphabetonten Aromasorten und die Bitterstoffsorten nicht zu früh zu ernten, sondern die optimale Erntereife der einzelnen Sorten abzuwarten. Dadurch kann der Hopfen genügend Reservestoffe einlagern und ist im nächsten Jahr wüchsiger und weniger anfällig für Krankheiten wie z. B. die Welke!
Bei den Aromasorten sind die speziellen Qualitätsanforderungen der Abnehmer zu berücksichtigen!
Soweit der Reifezustand jetzt abgeschätzt werden kann, beginnt die Erntereife zu folgenden Terminen:
Hallertauer Mfr.: 31. August
Northern Brewer: 01. September
Hallertauer Tradition, Opal: 02. September
Perle, Saphir: 04. September
Hall. Taurus: 05. September
Hall. Magnum: 06. September
Spalter Select: 07. September
Polaris, Smaragd: 08. September
Hallertauer Blanc: 09. September
Callista, Hersbrucker Spät: 10. September
Herkules, Cascade: 11. - 12. September
Ariana, Hüll Melon: 15. - 16. September
Nugget: 18. - 20. September
Mandarina Bavaria: 20. - 22. September
Die wöchentlichen Ergebnisse des Trockensubstanz- und Alphagehaltmonitoring der LfL können Sie auf der Internetseite der Landesanstalt verfolgen.
Trockensubstanz- und Alphasäurenmonitoring bei den wichtigsten Hopfensorten
Großen Einfluss auf den Welkebefall haben neben der Witterung und der Höhe der Stickstoffdüngung die Menge und Rasse des Pilzes (mild oder letal) im Boden.
Um die Anreicherung von infektiösen Dauerorganen im Boden zu reduzieren, wird dringend empfohlen, welkebefallene Reben separat zu ernten und aus dem Hopfengarten zu entfernen. Mitgeerntete Welkereben sollten an der Pflückmaschine separiert werden, damit das infizierte Material nicht in den Rebenhäckselhaufen gelangt. Nach der Ernte sollten die Rebstrunken tief abgeschnitten, aufgesammelt und ebenfalls von der Fläche entfernt werden. Verzichten Sie, wenn möglich, auf die Rückführung und Ausbringung von Rebenhäcksel in welkebefallene Hopfengärten.
Da eine Abtötung der Überdauerungorgane des Welkepilzes nur in der Heißrotte erfolgt und diese bei der normalen Lagerung auf dem Haufen nicht zuverlässig gewährleistet ist, sollten die entfernten Welkereben und Rebstrunken am besten verbrannt werden.
Die Bestimmungen und Sicherheitshinweise für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen aus der Hopfenproduktion ergeben sich aus der „Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen“ (PflAbfV).
Am Tag, an dem die Abfälle verbrannt werden, sollte zuvor die Polizei und örtliche Feuerwehr verständigt werden.
Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen
Falls Sie ein Muster der genannten Sorten zur Verfügung stellen können, melden Sie sich bitte beim Hopfenring unter der Tel.-Nr. 08442/957-311 oder sprechen Sie Ihren Musterzieher auf die Probenahme an.
Hinweise vom 24. August 2020
Da der letzte Spritzaufruf 11 Tage zurück liegt und am Wochenende verbreitet Niederschläge gefallen sind, ergeht aufgrund der erhöhten Infektionsgefahr ein Peronosporaspritzaufruf in der Hallertau für anfällige Sorten.
Beachten Sie bei der Mittelwahl die Wartezeit der verschiedenen Präparate.
Wegen des schwer einzuschätzenden Mehltaudrucks wird empfohlen, zusammen mit der Peronosporabekämpfung insbesondere in Befallsgärten und bei den späten anfälligen Sorten nochmal eine Bekämpfungsmaßnahme z. B. mit Kumar, Vivando oder Schwefelpräparaten durchzuführen. Andere Mehltaumittel mit längeren Wartezeiten sind stark rückstandsgefährdet. Hier sollten unbedingt ausreichende Wartezeiten einkalkuliert werden.
Wegen der längeren Vegetationszeit ist der Junghopfen empfänglicher für Krankheiten (Peronospora, Echter Mehltau) und Schädlinge (Spinnmilben). Insbesondere Peronospora stellt eine Gefahr dar, da der Erreger im Junghopfen überwintern kann und der Stock nächstes Jahr Peronospora-Primärbefall zeigt. Kontrollieren Sie daher Ihre Junghopfenanlagen und führen Sie weiterhin notwendige Bekämpfungsmaßnahmen durch. Dies gilt v.a. auch für aufgeschultes Fechsermaterial.
Hinweise vom 19. August 2020
Behandeln Sie daher hagelgeschädigte Hopfen unabhängig von der Sorte, sobald die Böden befahrbar sind, vorzugsweise mit Kontaktmitteln bzw. kupferhaltigen Präparaten.
In den übrigen Regionen sollten die Hinweise des Peronospora-Warndienstes beachtet bzw. der nächste Spritzaufruf abgewartet werden.
Damit die Hopfenpflanzer schnellstmöglich Kenntnis von den Ergebnissen und Beratungsempfehlungen erhalten, veröffentlicht die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft für jede Sorte die Trockensubstanz- und Alphasäurengehalte von den 10 Standorten im Internet.
Die ersten Ergebnisse werden morgen ins Netz gestellt!
Nach dem kühlen Frühsommer mit einer Entwicklungsverzögerung von bis zu 14 Tagen konnte der Hopfen den Rückstand ab beginnender Ausdoldung etwas aufholen. Ausreichende Niederschläge in den letzten Wochen und nur wenige heiße Tage haben bewirkt, dass sich die Ausdoldung und Abreife des Hopfens gegenüber einem durchschnittlichen Erntebeginn um einige Tage verzögern wird.
Den etwas späteren Erntebeginn kann man auch aus den ersten Untersuchungsergebnissen der Biogeneseversuche in Hüll ablesen. Obwohl die Alphasäurengehalte die zum gleichen Zeitpunkt gemessenen Vorjahreswerte schon übertreffen, liegen die Trockensubstanzgehalte noch deutlich hinter den letztjährigen Werten zurück und bestätigen die subjektiven Eindrücke bei den Bestandsbeurteilungen.
Soweit der Reifezustand abgeschätzt werden kann, werden aus jetziger Sicht folgende Termine für den Beginn der Erntereife vorgeschlagen:
Hallertauer Mfr.: 31. August
Northern Brewer: 1. September
Hallertauer Tradition, Opal: 2. September
Perle: 4. September
Für die übrigen Sorten wird die geschätzte Erntereife nächste Woche bekannt gegeben, wenn weitere Alpha- und Trockensubstanzergebnisse vorliegen.
Planen Sie Ihren betrieblichen Erntebeginn!
Die im Betrieb vorhandenen Sorten sollten im optimalen Reifezustand geerntet werden. Dabei sind die jeweiligen Qualitätsanforderungen der Abnehmer zu berücksichtigen. Während bei den Aromasorten die vom Abnehmer gewünschte Aromaausprägung und die äußere Qualität eine größere Rolle spielen, sollte bei den alphabetonten Sorten die Ernte erst erfolgen, wenn der höchste Alphagehalt bzw. Alphaertrag pro ha erreicht ist.
Zur Planung des Erntebeginns überlegen Sie daher, wie viele Tage Sie für jede einzelne Sorte benötigen. Zählen Sie die Erntetage zusammen und beginnen Sie so, dass die Sorten nacheinander jeweils zum optimalen Zeitpunkt geerntet werden. Falls Sie die Ernte nicht unterbrechen können, zählen Sie die notwendigen Erntetage rückwärts von optimalen Erntereife ihrer letzten Sorte zurück zu ihrer frühesten Sorte und erhalten so den Beginn der Hopfenernte.
Hinweise vom 13. August 2020
Aus diesem Grund wird dringend empfohlen, in anfälligen Sorten und Befallslagen die Spritzabstände von 10-14 Tagen zur Bekämpfung des Echten Mehltaus keinesfalls zu überschreiten. Achten Sie dabei ebenfalls auf Wirkstoffwechsel und unbedingt auf die
Einhaltung der Wartezeit!
Hinweise vom 31. Juli 2020
Aus diesem Grund wird dringend empfohlen, in den genannten Gärten die Spritzabstände von 10-14 Tagen zur Bekämpfung des Echten Mehltaus einzuhalten. Achten Sie dabei ebenfalls auf Wirkstoffwechsel und die Einhaltung der Wartezeit!
Hinweis vom 17. Juli 2020
Gemäß Zulassungsbescheid darf Luna Sensation ausschließlich in den besonders anfälligen Bitterhopfensorten Herkules, Hallertauer Magnum, Hallertauer Taurus, Polaris und Nugget bei Infektionsgefahr oder nach Warndienstaufruf ab sofort eingesetzt werden. Ware mit der Gebrauchsanweisung für den Einsatz in Hopfen dürfte aber erst ab Mitte nächster Woche beim Handel vorrätig sein.
Die Aufwandmenge beträgt ab dem Stadium der Knospenbildung und Blüte 0,6 l/ha Luna Sensation in max. 3300 l Wasser/ha. Mit Ausnahme von Kumar und Schwefel ist das Präparat gut mischbar. Da Luna Sensation vorbeugend wirkt, sollte bei sichtbarem Befall eine Behandlung mit Kumar und/oder Schwefel im Abstand von mind. 4 Tagen vorgelegt werden.
Das Präparat darf max. 2 Mal angewendet werden. In Hopfen, die für den Export in die USA bestimmt sind, kann Luna Sensation wegen der niedrigeren Rückstandshöchstmenge von Trifloxystrobin nur noch 1 Mal eingesetzt werden, wenn bereits eine Bekämpfung mit "Flint" durchgeführt wurde. Die Einhaltung der Wartezeit von 21 Tagen ist unbedingt zu beachten.
Anwendungsbestimmungen:
NT 102: Die Anwendung muss in einer Breite von mind. 20 m zu Nichtzielflächen (z. B. Wald, Feldraine > 3 m) mit verlustmindernder Technik erfolgen.
NW607-1: Die Anwendung in Nachbarschaft zu Oberflächengewässern darf nur mit verlustmindernder Technik erfolgen und es ist ein Mindestabstand von 20 m einzuhalten.
NW706: Über 2 % Hangneigung muss zwischen dem Hopfengarten und einem Oberflächengewässer ein mind. 20 m breiter bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Der Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn ausreichende Auffangsysteme für den Wasser- und Bodenabfluss oder erosionshemmende Mulchschichten im Hopfen vorhanden sind.
SF1891: Am Tage der Applikation darf der Bestand nur mit persönlicher Schutzausrüstung betreten werden. Am 2. Tag sind wieder Nachfolgearbeiten mit PS-Schutzanzug und Schutzhandschuhen möglich.
SF 276-EEHO: Bei Nachfolgearbeiten bzw. Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen nach der Anwendung bis einschließlich Ernte müssen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind ein PS-Schutzanzug, festes Schuhwerk und Schutzhandschuhe zu tragen.
Hinweise von 13. Juli 2020
Führen Sie deshalb bei den anfälligen Sorten Hallertauer Mittelfrüher, Spalter, Northern Brewer, Saphir, Hersbrucker Spät, Herkules, Cascade, Polaris, Amarillo und Nugget eine Bekämpfungsmaßnahme durch, wenn die letzte Behandlung mehr als 7 Tage zurückliegt.
Es soll verhindert werden, dass sich diese beiden gefährlichen Schaderreger im Hopfenanbau ausbreiten. Das Hop Stunt Viroid (HpSVd) und das Zitrusviroid (CBCVd) führen zu massiven Ertrags- und Qualitätsverlusten. Das Ausbreitungspotential von Viroiden im Hopfenbau ist sehr groß. Die Gefahr der Einschleppung besteht primär über nicht getestetes Pflanzgut insbesondere aus Ländern mit bereits nachgewiesenem Befall. Während HpSVd bisher in Japan, USA, China und Slowenien an Hopfen auftrat, wurde das Zitrusviroid bisher in Slowenien und Deutschland (erstmalig im Anbaujahr 2019) in Hopfen nachgewiesen. Das Zitrusviroid, auch Citrus bark cracking viroid (CBCVd) genannt, da es zum Aufplatzen (cracking) der Rinde (bark) führt, kann über Zitrusabfälle in den Hopfenbau gelangen. Die Symptome bei Befall mit Hopfenstaucheviroid und Zitrusviroid sind ähnlich und per Auge nicht zu unterscheiden. Infizierte Pflanzen weisen oftmals ein gestauchtes Wachstum auf. Pflanzen mit einer fortgeschrittenen Infektion erreichen die Gerüsthöhe nicht. Die unteren Blätter sind meist eingerollt, kleiner und zeigen Chlorosen (Aufhellungen) oder gelbe Sprenkelungen. Ertrag und Qualität des Hopfens sind massiv gemindert. Das Zitrusviroid führt sogar zum Absterben der kompletten Pflanze (trockene Wurzelfäule). Während Infektionen mit HpSVd viele Jahre symptomlos bleiben, kann der Befall mit dem CBCVd schon nach einem Jahr zu deutlichen Schäden führen. Mit HpSVd, oder CBCVd infizierte Hopfen sind gefährliche Infektionsquellen, da sie mechanisch sehr leicht übertragbar sind und so innerhalb eines Hopfengartens, aber auch von Hopfengarten zu Hopfengarten verschleppt werden können. Überprüfen Sie vor allem die Seite der Hopfengärten, an denen Sie im Normalfall mit der Bearbeitung beginnen. Im Zweifelsfall überprüfen Sie beide Seiten. Ein Ausbruch mitten im Bestand ist zwar möglich (z. B. infiziertes Pflanzgut, Komposte), der Eintrag in einen weiteren Hopfengarten mit dem Arbeitsgerät (Schmierinfektion) wird nach aktuellen Wissensstand zuerst am Anfang oder Ende des Hopfengartens vermutet.
Betriebe, in deren Beständen Hopfen mit auffälligen Symptomen beobachtet werden, oder Betriebe, die – auch symptomlose - Hopfensorten aus früheren oder aktuellen Viroid-Befallsgebieten wie Slowenien, USA, Japan und China anbauen oder in ihren Gärten kultivieren, werden gebeten, sich am Monitoring zu beteiligen und dies bis spätestens 19. Juli 2020 per E-Mail (Hop.Pfla@LfL.bayern.de) bzw. per Fax (08442 9257- 70) zu melden. Dann können ab 20. Juli 2020 von Mitarbeitern der Hopfenforschung Blattproben gezogen werden. Bitte lassen Sie auch Ihre Hopfen untersuchen, wenn Sie Ihre Flächen mit Kompost düngen, in den auch Haushaltsabfälle und damit Zitrusfrüchte oder -schalen eingebracht worden sind. Bitte beachten Sie, dass bei einer hohen Anzahl an freiwilligen Meldungen die Laborkapazitäten u. U. nicht ausreichend sein könnten.
Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft bedankt sich für Ihre wertvolle Unterstützung.
Um am Monitoring teilzunehmen werden folgende Informationen benötigt.
Anzahl der zu beprobenden Schläge:
FID:
Hopfensorte(n):
Name, Anschrift
Telefonnummer (Festnetz + Handy)
Im Weiteren benötigen wir einen Ausdruck der betreffenden Flächen aus iBALIS (Flächen- und Nutzungsnachweis - Kurzfassung).
Hinweise von 03. Juli 2020
Aufgrund der vielen Niederschläge, der wechselhaften Witterung und da die ersten Hopfen kurz vor der Blüte stehen und ab der Blüte die Bekämpfungsschwellen bei toleranten Sorten von 50 Zoosporangien auf 20 und bei den anfälligen Sorten von 30 auf 10 gesenkt werden, ergeht ein Spritzaufruf für alle Anbaugebiete und alle Sorten.
Sobald die Böden wieder befahrbar sind, beginnen Sie mit den Behandlungen bei den Gärten, die heuer langanhaltenden Primärbefall zeigten, danach die anfälligen Sorten und die Hopfen, die schon zur Blüte kommen. Zuletzt sollten die toleranten Sorten ohne Befallssymptome behandelt werden.
Bei Hopfen mit Befallssymptomen (z. B. „Bubiköpfe“), sind systemische Mittel wie z. B. Aliette WG in Kombination mit einem teilsystemischen und/oder Kontakt-Mittel zu bevorzugen.
Bei anfälligen Sorten und in Befallslagen wird eine Mehltaubekämpfung empfohlen, wenn die letzte Behandlung länger als 14 Tage zurückliegt.
Bei bereits vorhandenem Befall sollte eine Wirkstoffkombination aus vorbeugenden Mitteln mit dem sporen- und myzelabtötenden Präparat Kumar eingesetzt werden. Das Pflanzenschutzmittel Kumar darf nicht mit Formulierungshilfstoffen, EC-Formulierungen, pH-Wert senkenden Mitteln (z. B. Aliette WG und Phosphorige Säuren) und wasserlöslichen Düngemitteln gemischt werden. Beimischungen von Schwefel sollten nicht bei hohen Temperaturen über 25 °C erfolgen.
Ähnliches gilt auch für die Blattlausbekämpfung, da der Hopfen zu Beginn der Blüte weitgehend blattlausfrei sein soll.
Mit Folgebehandlungen sollte nicht zu lange gewartet werden. Wenn sich nach 14 Tagen der gewünschte Bekämpfungserfolg nicht einstellt und bei den Bonituren noch Blattläuse gefunden werden, ist eine weitere Bekämpfungsmaßnahme erforderlich.
Während Beloukha in Japanhopfen nur bedingt eingesetzt werden kann und eine Rücksprache mit dem Handelshaus erforderlich ist, wird vom Einsatz von Quickdown in US-Hopfen abgeraten, da nicht gewährleistet ist, dass die niedrige Rückstandshöchstmenge von 0,02 ppm eingehalten werden kann.
Zum Hopfenputzen sollten die Blätter weich sein (nach Regenfällen) und keine zu hohen Temperaturen herrschen.
Weitere Anwendungshinweise können Sie dem Grünen Heft auf den Seiten 95-98 entnehmen.
Hinweis von 24. Juni 2020
Vor der Blüte liegt die Bekämpfungsschwelle bei 50 Zoosporangien bei toleranten Sorten bzw. 30 bei anfälligen Sorten. Erst ab der Blüte des Hopfens sinkt die Bekämpfungsschwelle auf 20 bzw. 10 Zoosporangien. Infektionsgefahr für Sekundärbefall besteht aber nur dann, wenn Regen fällt und mindestens 4 Stunden Regenbenetzung am Tage vorherrschen. Taubenetzung alleine reicht nicht aus. Da in den nächsten Tagen und zum Wochenende hin gewittrige Niederschläge nicht auszuschließen sind, ergeht aufgrund der erhöhten Sporenzahlen ein Spritzaufruf in der Hallertau für anfällige Sorten. Bei den toleranten Sorten ist die Beimischung eines Peronosporapräparats zu notwendigen Mehltau-, Blattlaus- oder Spinnmilbenbekämpfungsmaßnahmen sinnvoll, wenn in den letzten Wochen immer noch Primärbefall („Bubiköpfe“) beobachtet wurde.
Bei anfälligen Sorten und in Befallslagen wird eine Mehltaubekämpfung empfohlen, wenn die letzte Behandlung länger als 14 Tage zurückliegt.
Bei bereits vorhandenem Befall sollte eine Wirkstoffkombination aus vorbeugenden Mitteln mit dem sporen- und myzelabtötenden Präparat Kumar eingesetzt werden. Das Pflanzenschutzmittel Kumar darf nicht mit Formulierungshilfstoffen, EC-Formulierungen, pH-Wert senkenden Mitteln (z. B. Aliette WG und Phosphorige Säuren) und wasserlöslichen Düngemitteln gemischt werden. Beimischungen von Schwefel sollten nicht bei hohen Temperaturen über 25 °C erfolgen.
Vielfach wurden auch schon Behandlungen mit Teppeki nach Überschreitung der Bekämpfungsschwelle von durchschnittlich 50 Läusen pro Blatt oder 200 Läuse auf einzelnen Blättern durchgeführt. Durchwegs wird von guten Bekämpfungserfolgen und nur noch wenigen übrig gebliebenen Blattläusen berichtet. Ab der Blüte sollte der Hopfen blattlausfrei sein. Falls in einer Woche oder zu Blühbeginn immer noch Blattläuse gefunden werden, wird aufgrund der Rückstandsproblematik von Teppeki eine Bekämpfungsmaßnahme mit Movento SC 100 empfohlen. Laut Empfehlung des Herstellers sollte das Präparat solo und in den Morgen- oder Abendstunden eingesetzt werden, damit der systemische Wirkstoff ausreichend Zeit zur Aufnahme in das Blatt hat und nicht aufgrund hoher Temperaturen verdampft oder durch beigemischte Wirkstoffe in der Aufnahme behindert wird. Zur Vermeidung von Resistenzen ist die max. zulässige Aufwandmenge von 1,0 l/ha zu verwenden. Unterdosierungen fördern die Resistenzbildung und beschleunigen den Wirkungsabfall!
Nachdem die kühlen Temperaturen der vergangenen Wochen die Entwicklung der Spinnmilben gebremst haben, ist nach dem Wetterumschwung und sommerlichen Temperaturen mit einer schnellen Vermehrung der Spinnmilben zu rechnen. Kontrollieren Sie deshalb ihre Hopfengärten auf Spinnmilbenbefall und führen Sie eine Bekämpfungsmaßnahme durch, wenn auf jedem 2. Blatt einzelne Spinnmilben gefunden werden.
In vielen Hopfengärten wurde bereits in den letzten Wochen eine Spinnmilbenbekämpfung durchgeführt. Jetzt ist es an der Zeit, den Bekämpfungserfolg zu kontrollieren. Bei der warmen Witterung sind die verschiedenen Milbenstadien sehr mobil und können bereits höhere Blattetagen erreicht haben. Darum sind die Kontrollen auch in 4-5 m Höhe durchzuführen. Sollten 14 Tage nach der Erstbehandlung noch aktive junge Spinnmilben gefunden werden, ist eine Folgespritzung bei erneuter Überschreitung der Bekämpfungsschwelle durchzuführen. Um Resistenzen vorzubeugen, muss auf Wirkstoffwechsel geachtet werden.
Die Wirkungssicherheit und -dauer wird nur durch eine gute Benetzung (hohe Wassermenge) mit ausreichender Dosierung gewährleistet. Penetrationshilfsmittel werden nur für Milbeknock benötigt und bringen bei den reinen Kontaktakariziden keine Vorteile.
Das zur Blattlausbekämpfung eingesetzte Movento SC 100 hat auch eine gute Nebenwirkung gegen die Gemeine Spinnmilbe, die bei mäßigem Befallsdruck ausreichend sein kann, wie Erfahrungen aus dem letzten Jahr bestätigen.
Als Beispiel dafür sind beim Einsatz des Pflanzenschutzmittels „Dimethofin“ mit dem Wirkstoff Dimethomorph im Gegensatz zum vergleichbaren Mittel „Forum“ folgende zusätzlichen Anwendungsbestimmungen zu beachten:
SF277-VEHO: Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen nach der Anwendung in Hopfen bis unmittelbar vor der Ernte auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk zu tragen.
SF279-HO: Es ist sicherzustellen, dass bei Erntearbeiten mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Hopfen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Anwendungsbestimmungen zum Gesundheitsschutz gibt es auch bei den Präparaten Airone SC, Beloukha, Coprantol Duo, Exirel, Kantaro, Milbeknock, Milbeknock top, Movento SC 100, Ordoval, und Thiopron
Die für das jeweilige Präparat zu ergreifenden Schutzmaßnahmen sind in der Gebrauchsanweisung beschrieben.
Hinweis vom 10. Juni 2020
Die Witterung im Frühjahr hat den Befall mit der Gemeinen Spinnmilbe gefördert. In den Monitoringgärten ist daher zum jetzigen Zeitpunkt bereits zum Teil ein hoher Befall festzustellen. Alle bonitierten Hopfen zeigten letzte Woche einen Befall und in 4 Gärten wurde bereits die Bekämpfungsschwelle überschritten.
Kontrollieren Sie daher vom Feldrand her Ihre Hopfenbestände auf Spinnmilbenbefall und führen Sie bei Überschreitung der Schadschwelle (leichter Befall auf jedem 2. bonitierten Blatt) Bekämpfungsmaßnahmen durch.
Hinweise vom 08. Juni 2020
Sobald die Befahrbarkeit der Böden es zulässt, sollten zur Behandlung teilsystemische Präparate oder Kontaktmittel eingesetzt werden. Bei Hopfen, die immer noch Primärbefall zeigen, sind systemische Mittel in Kombination mit einem teilsystemischen Mittel zu bevorzugen.
In Beständen mit anfälligen Sorten und in mehltaugefährdeten Lagen wird daher eine vorbeugende Mehltaubehandlung empfohlen.
Bei bereits vorhandenem Befall sollte eine Wirkstoffkombination aus vorbeugenden Mitteln mit einem Sporen und Myzel abtötende Präparat eingesetzt werden. Das Pflanzenschutzmittel Kumar darf nicht mit Formulierungshilfstoffen, EC-Formulierungen, pH-Wert senkenden Mitteln (z. B. Aliette WG und Phosphorige Säuren) und wasserlöslichen Düngemitteln gemischt werden.
Aufgrund der bis jetzt vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse und Datenerhebungen ist eine abschließende Beurteilung des Risikos, welches von Gärresten aus Biogasanlagen, in welchen Hopfenrebenhäcksel vergoren wurden, für die Verschleppung des Citrus Bark Cracking Viroids (CBCVd) in Hopfen ausgeht, nicht hinreichend genau möglich.
Im Juli 2019 sind in Deutschland (Hallertau) erstmals durch CBCVd an Hopfen verursachte Schäden nachgewiesen worden. Es waren Flächen von 3 nahe benachbarten Hopfenbaubetrieben innerhalb einer Ortschaft betroffen. In allen 3 Betrieben wurde das nachweislich befallene Material (Stauden und Wurzelstöcke) unter amtlicher Aufsicht entsorgt. Darüber hinaus wurde den 3 Betrieben jegliche Lieferung von Rebenhäcksel (auch von gesunden Flächen) an Biogasanlagen untersagt sowie die Ausbringung auf Hopfenanbauflächen und nicht betriebseigenen Flächen verboten.
Die Ergebnisse der in 2019 kurz vor der Ernte noch durchgeführten Erhebung lassen auf einen lokal eng begrenzten und deshalb wieder tilgbaren Befallsherd schließen. Von dem für 2020 geplanten engmaschigen Monitoring in den bayerischen Hopfenanbaugebieten erwarten wir gesicherte Erkenntnisse über das tatsächliche Befallsausmaß. Aktuell liegen uns keine Informationen vor, dass mit CBCVd infiziertes Material in Biogasanlagen vergoren wurde.
Erste Versuche, welche mit dem Hop Latent Viroid (HLVd) durchgeführt wurden, welches mit CBCVd nah verwandt ist, zeigen, dass sein genetisches Material (RNA) nach dem Gärprozess noch nachweisbar ist. Die Frage, ob die festgestellte RNA auch noch virulent ist, konnte bis jetzt noch nicht geklärt werden. Untersuchungen aus Slowenien legen den Schluss nahe, dass im Rebenhäcksel bereits bei der Silierung eine Reduzierung der Virulenz von CBCVd stattfindet.
Nach den aktuell vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen und Erhebungen kann deshalb weder eine Entwarnung gegeben noch ein Verbot ausgesprochen werden für oder gegen die Verwendung von Gärresten aus Hopfenrebenhäcksel. Aus Vorsorgegründen empfiehlt das Institut für Pflanzenschutz der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft in Freising im Jahr 2020 Gärreste aus Biogasanlagen, in welchen Hopfenrebenhäcksel vergoren wurden, nicht auf Hopfenflächen auszubringen.
Hinweise vom 25. Mai 2020
Kontrollieren Sie deshalb Ihre Bestände sorgfältig auf Primärbefall und führen Sie Bekämpfungsmaßnahmen beim Auffinden von Bubiköpfen durch. Bei der Behandlung gegen Primärbefall sind systemische Mittel in Kombination mit einem teilsystemischen Mittel zu bevorzugen.
Eine ordnungsgemäße Bekämpfung der Primärinfektion ist Voraussetzung für die Bekämpfung der Sekundärinfektion nach dem Peronospora-Warndienst. Erst wenn keine Bubiköpfe mehr gefunden werden, kann man sich für die weiteren Behandlungen am Peronosporawarndienst orientieren.
Beachten Sie dabei, dass auf Nicht-Zielflächen (z. B. am Waldrand, Böschungen usw.) chemische Bekämpfungsmaßnahmen nicht zulässig sind!
Hinweis vom 20. Mai 2020
Bei den Blattläusen sind in fast allen Hopfengärten schon Aphisfliegen und Blattläuse meist auf den obersten Blattetagen zu finden. Bekämpfungswürdiger Befall wurde noch nicht festgestellt. Kontrollieren Sie ab jetzt regelmäßig ihre Gärten im Gipfelbereich auf Blattlausbefall. Sobald im Durchschnitt 50 Läuse pro Blatt oder 200 Läuse auf einzelnen Blättern gefunden werden, sind Bekämpfungsmaßnahmen erforderlich. Sollte eine Erstbehandlung wegen Überschreitung der Bekämpfungsschwelle in den nächsten 2-3 Wochen schon notwendig werden, empfiehlt es sich, das Pflanzenschutzmittel Teppeki vorzulegen und Movento SC 100 für die Hauptbekämpfung ab Mitte Juni einzuplanen.
In etwa der Hälfte der 33 Monitoringgärten konnte Anfang der Woche schon ein Befall mit der Gemeinen Spinnmilbe bonitiert werden. In einem Garten war sogar die Bekämpfungsschwelle von 0,5 (Befallsindex; Berechnung siehe Grünes Heft S. 78) überschritten. Diese ist erreicht, wenn auf jedem 2. bonitiertem Blatt ein leichter Spinnmilbenbefall festgestellt wird.
Kontrollieren Sie deshalb Ihre Hopfengärten vom Feldrand her im unteren Rebenbereich auf Spinnmilbenbefall, insbesondere letztjährig befallene Gärten und Junghopfen.
Da die Spinnmilben vom Boden her zuwandern, kann durch sorgfältiges Entfernen der Blätter, Boden- und Seitentriebe im unteren Bereich der Hopfenreben (Hopfenputzen) der Ausgangsbefall stark verringert und ein besserer Bekämpfungserfolg der Akarizid-Behandlungen erwartet werden. Bei einer Besiedelung vom Feldrand her können mit einer Randbehandlung der Befall eingedämmt oder hinausgezögert und Pflanzenschutzmittel eingespart werden.
Hinweise vom 15. Mai 2020
Da Echter Mehltau andere Infektionsbedingungen als z. B. Peronospora hat, gibt es folglich auch unterschiedliche optimale Bekämpfungszeitpunkte. Deshalb kann auch eine Soloanwendung nur gegen Echten Mehltau für eine termingerechte Behandlung durchaus erforderlich und sinnvoll sein.
Das erste Hopfenputzen mit Vorox F
darf erst nach dem ersten Ackern erfolgen
der Hopfenbestand muss im dritten Standjahr oder älter sein und eine Wuchshöhe von mindestens 3 m erreicht haben
er muss vital sein
die Anwendung darf nicht mit handgeführten Geräten durchgeführt werden
Für Bestände ab 3 m, die die Gerüsthöhe noch nicht erreicht haben, gilt die Empfehlung (Angaben für die Reihenbehandlung = 1/3 der Fläche):
max. 20 g/ha Vorox F
in 400 - 500 l Spritzbrühe
davon 120 - 150 l AHL (30 %)
+ 0,4 - 0,5 l/ha Adhäsit (0,1 %)
Für Bestände, die zum ersten Hopfenputzen bereits Gerüsthöhe erreicht haben, gilt die Empfehlung:
max. 30 g/ha Vorox F
in 400 - 500 l Spritzbrühe
davon 120 - 150 l AHL (30 %)
+ 0,4 - 0,5 l/ha Adhäsit (0,1 %)
Beloukha auf Basis einer organischen Säure, kann ebenfalls zum 1. Hopfenputzen mit 5,3 l/ha bei Reihenbehandlung und einer Menge an Behandlungsflüssigkeit von 400-500 l/ha eingesetzt werden. Die Anwendung kann mit der üblichen Spritztechnik, sowie auch mit handgeführten Geräten erfolgen. Gemäß Firmenempfehlung sollten davon 30 % AHL oder 50 % InnoFert Hopfen-Lösung sein, damit der gewünschte Entlaubungseffekt erzielt wird. Weitere Zusätze sind 0,1 % Adhäsit und 0,04 % Break Thru sowie ein Schaumstopp (z. B. proagro Schaumfrei). Wegen der sehr starken Schaumbildung werden keine Mischungen mit Zink- und Borsalzen empfohlen.
Folgende Mischreihenfolge ist einzuhalten: 1. halbe Wassermenge 2. volle Menge Nährstofflösung 3. Schaumstop 4. Beloukha 5. Additive 6. restliche Wassermenge
Die Anwendung muss nicht zwingend nach Regenereignissen erfolgen, d. h. der Zustand der Wachsschicht ist nicht so relevant. Wichtiger sind gemäßigte Temperaturen und eine hohe Luftfeuchte bei der Anwendung und nachfolgende Tage ohne Niederschlag mit warm-heißen Temperaturen.
Derzeit darf Beloukha nur in Hopfen eingesetzt werden, die nach EU- oder US-Norm behandelt werden.
Quickdown ! Achtung nicht zu früh einsetzen !
Um Schäden an Hopfen zu vermeiden, sollte das Präparat Quickdown erst angewendet werden, wenn alle angeleiteten Triebe die volle Gerüsthöhe erreicht haben (ca. letzte Junidekade).
Stickstoffhaltige Lösungen:
AHL (Dichte: 1280 kg/m³)
Das Ackern sollte erst 8-10 Tage nach der Anwendung erfolgen.
Stickstoff greift Metall an. Deshalb sollte die Spritze sofort nach der Arbeit gereinigt werden!
InnoFert Hopfen (Dichte: 1195 kg/m³)
Die von der Firma AlzChem hergestellte Ammonium-Nitrat-Lösung wird unter dem Handelsnamen „InnoFert Hopfen“ als EG-Düngemittel vertrieben. Die Stickstofflösung hat im Vergleich zu AHL einen niedrigeren Stickstoffanteil.
Der mit dem Hopfenputzen ausgebrachte Stickstoff ist düngewirksam und muss bei der N-Düngung voll angerechnet werden.
Magnesiumchloridlösung (MgCl2-Lösung) (Dichte: 1330 kg/m³)
ist nach EG-Düngemittelrecht als Düngemittel zugelassen und kann als 30 % ige Lösung über den Landhandel bezogen werden. Das beim Hopfenputzen abtropfende Magnesiumchlorid liefert dem Boden als kostengünstigen Nebeneffekt sofort düngewirksames Magnesium. Das hierbei mitgelieferte Chlorid hat keine Schadwirkung. Der Umrechnungsfaktor von MgCl2 zu MgO ist 0,432. Restmengen von der Magnesiumchloridlösung können problemlos bis zur nächsten Saison überlagert werden.
Achtung: bei der Mischung von AHL, MgCL2 -Lösung und Wasser darf die Temperatur der Spritzflüssigkeit nicht unter 11 °C fallen, da es sonst zu Ausfällungen kommt, die Filter und Düsen verstopfen können.
N-Komponente | 35% | 175 l | 63 kg N |
Mg-Chloridlösung | 35% | 175 l | 30 kg MgO |
Wasser | 30% | 150 l | - |
N-Komponente | 50% | 250 l | 43 kg N |
Mg-Chloridlösung | 35% | 175 l | 30 kg MgO |
Wasser | 15% | 75 l | - |
Optimale Wirkungen werden bei sonniger Witterung nach vorangegangenen Niederschlägen erzielt, wenn die Wachsschicht abgewaschen ist und die Blätter weich und aufnahmefähig sind. Nachfolgende Tage ohne Niederschlag begünstigen die Wirkung.
Applikationstechnik
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass bei der Applikation durch die Verwendung von kleineren Düsen ein feineres Tropfenspektrum erzeugt wird und somit Blätter und Seitentriebe gleichmäßiger benetzt werden, was zu einer Verbesserung der Ätzwirkung führt. Die zwei Standard Düsen TD 80-08 je Seite sollten z. B. mit Hilfe eines Doppeldüsenhalters gegen jeweils zwei Düsen TD 80-04 getauscht werden. Dies ergibt 4 Düsen je Seite mit einem kleineren Tropfenspektrum, wobei die Ausstoßmenge gleich bleibt.
Netzmittel und Spurennährstoffe
Der Zusatz von Superspritern ist zwingend erforderlich. Bewährt hat sich z. B. das Produkt Break-Thru mit einer Konzentration von 0,04 %, das die Oberflächenspannung reduziert und damit eine gleichmäßige und großflächige Benetzung bewirkt.
Bei Bedarf können dieser Mischung Zink- (0,3 %) und Borsalze (0,2 %) zugegeben werden. Damit wird die Ätzwirkung ebenfalls verstärkt.
Hinweise vom 14. Mai 2020
Aiglsbach (KEH)
Eschelbach (PAF)
Eschenhart (KEH)
Forchheim (EI)
Hirnkirchen (FS)
In den Anbauregionen Spalt (Obersteinbach) und Hersbruck (Speikern) stehen jeweils 1 Station.
Ab sofort kann der Peronospora-Warndienst wieder täglich aktuell abgehört werden. Die Aktualisierung erfolgt gegen 12.00 Uhr, an Montagen und nach Feiertagen erst um ca. 14.00 Uhr.
Peronospora-Warndienst (Hallertau) 08442/9257-60 oder -61
Die Übermittlung der Warndienst-Aufrufe per SMS auf das Handy kann beim Hopfenring gegen eine Gebühr von ca. 5 € pro Jahr beantragt werden.
Die Hopfenberatung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft in allen Spezialfragen des Hopfenbaus wie gewohnt unter Tel.: 08442/957-400 erreichbar. Aufgrund der Personalsituation ist die Erreichbarkeit künftig nur noch am Vormittag gewährleistet!
In der Praxis mehren sich derzeit vor allem bei anfälligen Sorten Hinweise auf Befall mit Peronospora-Primärinfektionen.
Kontrollieren Sie deshalb Ihre Bestände auf Primärinfektionen und führen Sie bei sichtbaren Befall (Bubiköpfe) Bekämpfungsmaßnahmen mit einem systemischen Mittel in Kombination mit einem Kontakt- oder teilsystemischen Mittel durch. Zur nachhaltigen Bekämpfung ist diese Maßnahme im Abstand von 8 - 10 Tagen zu wiederholen.
Nur wer die Primärinfektion ordnungsgemäß bekämpft, kann sich bei der Bekämpfung der Sekundärinfektion nach dem Peronospora-Warndienst richten!
Hinweise vom 04. Mai 2020
Folgende Maßnahmen dieser Änderungsverordnung gelten ab Inkrafttreten und müssen ab sofort bundesweit umgesetzt werden:
Schlagbezogene Aufzeichnungen der Düngemaßnahmen innerhalb von 2 Tagen
Der Betriebsleiter muss innerhalb von 2 Tagen nach jeder Düngungsmaßnahme für jeden Schlag oder Bewirtschaftungseinheit folgende Angaben aufzeichnen:
Eindeutige Bezeichnung des Schlages (oder der Bewirtschaftungseinheit)
Größe des Schlages (oder der Bewirtschaftungseinheit)
Datum, Art und Menge des Düngemittels
Aufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff und Phosphat, bei organischen Düngern auch die Menge an verfügbarem Stickstoff (NH4-N)
Die Form der Aufzeichnung ist nicht vorgeschrieben!
Der errechnete Nährstoffbedarf aus der Düngebedarfsermittlung und die ausgebrachten Düngermengen sind bis zum 31. März des Folgejahres als betriebliche Gesamtsumme zusammenzufassen.
Erweiterung der Gewässerabstände mit Düngeverbot in Abhängigkeit von der Hangneigung!
Bei der Ausbringung von stickstoff- und phosphathaltigen Düngemitteln (Mineral- und Wirtschaftsdünger) sind an Gewässern (gemessen ab der Böschungsoberkante) ab sofort folgende Abstände einzuhalten:
bis 5 % Hangneigung: 1 m (mit Exaktstreueinrichtung) / 4 m (ohne exakte Platzierung)
mehr als 5 % Hangneigung: 3 m
mehr als 10 % Hangneigung: 5 m
mehr als 15 % Hangneigung: 10 m
Weitere Vorgaben zur Anrechnung der organischen Düngung und zu Verschärfungen in den „Roten Gebieten“ sind erst 2021 umzusetzen.
Zur Erleichterung der Aufzeichnungen ein einfaches Dokumentationsblatt, in das Sie ihre Düngemaßnahmen eintragen und die Schläge, auf denen die gleiche Düngermenge ausgebracht wurde, ankreuzen.
Hinweise vom 15. April 2020
Gemäß Zulassungsbescheid kann Movento SC 100 in Notfallsituationen nach Erreichen der Schwellenwerte oder nach Warndienstaufruf bei BBCH 31-39 in der Zeit vom 1. Mai bis 28. August 2020 im Hopfen eingesetzt werden.
Die Aufwandmenge beträgt 1,0 l/ha Movento SC 100 in max. 3000 l Wasser. Von Mischungen mit anderen PSM, Blattdüngern und Netzmitteln wird seitens des Herstellers ausdrücklich abgeraten.
Es ist nur eine Behandlung zugelassen. Die Einhaltung einer Wartezeit ist bei sachgerechter Anwendung bis BBCH 39 nicht erforderlich. Rückstandshöchstmengen für EU, US und Japan sind vorhanden.
Anwendungsbestimmungen und Sicherheitshinweise:
NT 109: Zu Nichtzielflächen (z.B. Wald, Feldraine >3m) ist ein Abstand von 25 m einzuhalten, wenn keine verlustmindernde Technik eingesetzt wird. Der Abstand kann bei Verwendung verlustmindernder Technik (90 %) auf 5 m reduziert werden.
NW642-1: Einhaltung des landesspezifischen Mindest-Gewässerabstandes (in Bayern 5 m bis zur Uferlinie)
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind ein Schutzanzug, festes Schuhwerk, eine Gummischürze, Schutzhandschuhe und ein Gesichtsschutz zu tragen.
Das Mittel ist als bienengefährlich (B1) eingestuft. Im Hopfen dürfen daher keine blühenden Zwischenfrüchte oder Unkräuter vorhanden sein.
Gemäß Zulassungsbescheid kann Exirel in Notfallsituationen nur auf Flächen mit Starkbefall oder nach Warndienstaufruf bei BBCH 11-19 in der Zeit vom 14. April bis 11. August 2020 im Hopfen eingesetzt werden.
Die Aufwandmenge im Gießverfahren als Einzelpflanzenbehandlung beträgt 0,375 ml in 0,25 l Wasser pro Stock oder maximal 0,75 l/ha in 500 l/ha Wasser. Exirel ist laut Aussagen des Herstellers gut mischbar und kann z.B. mit Profiler in der Einzelpflanzenbehandlung kombiniert ausgebracht werden. (Mischreihenfolge beachten, siehe Grünes Heft 2020, Seite 67)
Es ist nur eine Behandlung zugelassen. Die Einhaltung einer Wartezeit ist bei sachgerechter Anwendung bis BBCH 19 nicht erforderlich.
Für Exirel besteht lediglich ein Rückstandshöchstgehalt von 0,05 mg/kg in der EU.
Anwendungsbestimmungen und Sicherheitshinweise:
NG 300: Keine Anwendung in Wasserschutzgebieten
NT 191/192: Während der Vegetationsperiode keine blühenden Wildkräuter/Zwischenfrüchte
NW642-1: Einhaltung des landesspezifischen Mindest-Gewässerabstandes (in Bayern 5 m bis zur Uferlinie)
NW 715: Anwendung erst nach dem Kreiseln
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind ein Schutzanzug, festes Schuhwerk, eine Gummischürze, Schutzhandschuhe und ein Gesichtsschutz zu tragen.
Das Mittel ist als bienengefährlich (B1) eingestuft. Im Hopfen dürfen daher keine blühenden Zwischenfrüchte oder Unkräuter vorhanden sein.
Hinweis vom 09. April 2020
Nach Abschluss der Nmin-Untersuchungen im Labor des Hopfenrings stehen nun die endgültigen Nmin-Werte für Hopfen in Bayern fest.
Betriebe in den sogenannten weißen und grünen Gebieten, die keine eigenen Nmin-Untersuchungen durchführen mussten oder nicht für alle Hopfenschläge Nmin-Ergebnisse haben, können zur Berechnung des N-Bedarfs auf diesen Schlägen auf die regionalisierten Durchschnittswerte in der Tabelle zurückgreifen.
Landkreis/Anbaugebiet | Anzahl Untersuchungen | Vorläufiger Nmin-Wert (Stand 24.03.2020) | Endgültiger Nmin-Wert |
Eichstätt (inkl. Kinding) | 243 | 56 | 58 |
Freising | 416 | 63 | 63 |
Hersbruck | 67 | 65 | 50 |
Kelheim | 1407 | 55 | 57 |
Landshut | 239 | 73 | 71 |
Pfaffenhofen (u. Neuburg-Schrobenhausen) | 1312 | 58 | 58 |
Spalt | 98 | 69 | 69 |
Bayern | 3782 | 59 | 59 |
2020 trifft dies in keinem Landkreis bzw. Anbaugebiet zu, aber Betrieben aus der Anbauregion um Hersbruck, die die N-Bedarfsermittlung bereits mit dem vorläufigen Nmin-Wert gerechnet haben, wird eine Korrektur mit dem endgültigen N-min-Wert empfohlen, da dieser um 15 kg N/ha niedriger ist. Der errechnete N-Düngebedarf erhöht sich demnach um 15 kg N/ha.
Beachte: Betriebe mit Hopfenanbau in den roten Gebieten mussten mind. 3 Hopfenschläge auf Nmin untersuchen lassen. Liegen weitere Hopfenflächen im roten Gebiet, muss der betriebliche Nmin-Durchschnittswert auf die anderen Flächen übertragen werden, d. h. die obigen Tabellenwerte dürfen zur Berechnung des N-Düngebedarfs auf den nitratgefährdeten Flächen nicht verwendet werden!
Der für jeden Schlag oder Bewirtschaftungseinheit errechnete Stickstoffbedarf stellt die Obergrenze der N-Düngung dar, die in der Summe der mineralischen und organischen Düngergaben einschließlich der Stickstofflösungen zum Hopfenputzen nicht überschritten werden darf.
Hinweis vom 25. März 2020
In den sogenannten weißen und grünen Gebieten hat der Landwirt die Wahl zwischen dem Durchschnitt aus den eigenen Nmin-Untersuchungen und den regionalen Durchschnittswerten der amtl. Beratung. Die vorläufigen regionalisierten Nmin-Werte können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Landkreis/Anbaugebiet | Anzahl Untersuchungen | Vorläufiger Nmin-Wert |
Eichstätt (inkl. Kinding) | 52 | 56 |
Freising | 284 | 63 |
Hersbruck | 24 | 65 |
Kelheim | 1059 | 55 |
Landshut | 187 | 73 |
Pfaffenhofen | 1081 | 58 |
Spalt | 98 | 69 |
Bayern | 2791 | 59 |
Betriebe mit Hopfenanbau in den roten Gebieten müssen mind. 3 Hopfenschläge auf Nmin untersuchen lassen. Liegen weitere Hopfenflächen im roten Gebiet, muss der betriebliche Nmin-Durchschnittswert auf die anderen Flächen übertragen werden.
Der für jeden Schlag oder Bewirtschaftungseinheit errechnete Stickstoffbedarf stellt die Obergrenze der N-Düngung dar, die in der Summe der mineralischen und organischen Düngergaben einschließlich der Stickstofflösungen zum Hopfenputzen nicht überschritten werden darf.
Die Düngebedarfsermittlung ist eine Aufzeichnung gemäß DüV und deshalb 7 Jahre aufzubewahren.
Hinweis vom 26. Februar 2020
Anmeldung bei der LfL- Hopfenbauberatung unter Tel.: 08442/957-400 erforderlich!
Grundlagenseminar „Bewässerung“ Herangehensweise zur Wasserbeschaffung
Ordnungsgemäße Ausbau und Betrieb von Bewässerungsanlagen
(Wasserberater A. Dorfmeister, AELF Straubing)
Komponenten einer Bewässerungsanlage
Steuerung und Verteilsysteme im Feld
Förderung gemeinschaftlicher Bewässerungskonzepte
Seminar „Versuchsergebnisse zur Stickstoff-Düngung“ Stickstoffkreislauf und die Stickstoffdynamik im Boden
Stickstoffformen (Wirkungsweise, Vor- und Nachteile)
Nmin-Untersuchung
N-Düngesysteme
Versuchsergebnisse (einschl. Rebenhäcksel mit Effizienz)
Hinweis vom 31. Januar 2020
Fachthemen:
- Forschungsergebnisse zur Lagerung, Ausbringung und Düngewirkung von Hopfen-rebenhäcksel
(B. Sc. Andreas Schlagenhaufer) - Erfahrungsbericht zur Düngeverordnung vom Fachzentrum Agrarökologie und zu beach-tende Punkte im Frühjahr 2020
(ÄELF, Fachzentren für Agrarökologie PAF bzw. SR) - Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln im Hopfen 2020
(M. Sc. Simon Euringer) - Auftreten des Zitrusviroids (CBCVd) im Hopfen in der Hallertau
(Dr. Dorothee Kaemmerer, Institut für Pflanzenschutz, Freising)
Veranstaltungsort und Termine:
- Biburg Montag, 03.02.2020 13.00 Uhr
(Wurmdobler) - Hedersdorf (Hersbruck) Mittwoch, 05.02.2020 13.00 Uhr
(Schuster) - Spalt Mittwoch, 05.02.2020 19.00 Uhr
(Bayerischer Hof) - Unterpindhart Donnerstag, 06.02.2020 19.00 Uhr
(Rockermeier) - Marching Freitag, 07.02.2020 13.00 Uhr
(Paulus) - Osseltshausen Montag, 10.02.2020 13.00 Uhr
(Siebler) - Oberhatzkofen Dienstag, 11.02.2020 13.00 Uhr
(Burger) - Lindach Mittwoch, 12.02.2020 13.00 Uhr
(Kreitmayr) - Mainburg Mittwoch, 12.02.2020 19.00 Uhr
(Stadthalle)
10. Januar 2020
Welche Maßnahmen angeboten bzw. verlängert werden können, erfahren Sie in iBALIS unter dem Pfad Förderwegweiser oder über ihren Sachbearbeiter beim zuständigen AELF.
2019 bis 2016
6. September
1. Peronosporagefahr bei späten anfälligen Sorten nicht unterschätzen!
Beachten Sie die Wartezeit der eingesetzten Präparate.
2. Gefahr von Spätmehltaubefall!
Es wird daher dringend empfohlen, zusammen mit der Peronosporabekämpfung insbesondere in Befallsgärten und bei den späten Sorten nochmal eine Bekämpfungsmaßnahme z. B. mit Kumar, Vivando oder Schwefel-Präparate durchzuführen. Andere Mehltaumittel mit längeren Wartezeiten sind stark rückstandsgefährdet. Hier sollten unbedingt ausreichende Wartezeiten einkalkuliert werden.
3. Ausbringung von Rebenhäcksel
Dieser Sickersaft ist gewässergefährdend und somit auch schädlich für unser Grundwasser. Rebenhäcksel sollte deshalb auf einer festen Betonplatte gelagert und der Sickersaft in geschlossenen Gruben aufgefangen werden. Er darf auf keinen Fall in oberirdische Gewässer oder in das Grundwasser gelangen.
Um die Gefahr der Gewässerverunreinigung durch Sickersaft möglichst gering zu halten, sollte der Rebenhäckselhaufen erst nach einer gewissen Heißrottephase so bald wie möglich ausgefahren werden. Die Heißrotte dient der Abtötung von Schädlingen und Krankheitserregern. Frisches Rebenhäcksel sollte daher nicht in Hopfengärten ausgebracht werden. Das gilt auch für die Randbereiche abgelagerter Rebenhäckselhaufen, die nicht ausreichend hygienisiert sind.
Achten Sie auf die neue Untersuchungspflicht für Rebenhäcksel als zusätzliche Auflage in „roten Gebieten“ (s. Hinweise im Ringfax Nr. 33 vom 21.08.2010 oder in der Hopfen-Rundschau vom August 2019, S. 273 u. 279)
Achten Sie bei der Ausbringung auf die Einschränkungen durch die Düngeverordnung!
In Bayern gilt eine allgemeine Sperrfristverschiebung für Rebenhäcksel, so dass Rebenhäcksel bis zum 15. Oktober ausgebracht werden kann. Dabei muss die Rückführung gleichmäßig auf alle Hopfenflächen oder sonstige gem. DüV zulässige Flächen (Ackerfläche mit bereits eingesäter Zwischenfrucht, Winterraps und bis 1. Oktober gesäte Wintergerste nach Getreidevorfrucht) erfolgen.
Ungeachtet der 60 kg N-Obergrenze kann die Gesamtmenge des angefallenen Rebenhäcksels nur auf die Hopfenfläche zurückgeführt werden, wenn eine überwinternde Zwischenfrucht eingesät ist/wird, die im Winter zwischen den Reihen eine Mindestbreite von 1 m aufweist und nicht vor dem 1. Mai eingearbeitet wird. Eine Herbsteinsaat nach der Rebenhäckselausbringung ist bis 15. Oktober noch möglich.
Beachte: Für Landwirte, die die KULAP-Maßnahmen „Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten“ (B 35) bzw. „Winterbegrünung mit Wildsaaten“ (B 36) abgeschlossen haben, ist der spätestmögliche Einsaatzeitpunkt 1. Oktober zu beachten.
Beim Ausfahren der Rebenhäcksel ist darauf zu achten, dass eine Verschmutzung der Straßen mit Rebenhäcksel und Drahtresten vermieden wird.
29. August
1. Reife und Erntezeitpunkte!
Um optimale Alphaerträge pro ha erzielen zu können, wird empfohlen, die alphabetonten Aromasorten und die Bitterstoffsorten nicht zu früh zu ernten, sondern die optimale Erntereife der einzelnen Sorten abzuwarten. Dadurch kann der Hopfen genügend Reservestoffe einlagern und ist im nächsten Jahr wüchsiger und weniger anfällig für Krankheiten wie z. B. die Welke!
Bei den Flavor-Sorten sind die speziellen Qualitätsanforderungen der Abnehmer zu berücksichtigen!
Soweit der Reifezustand jetzt abgeschätzt werden kann, beginnt die Erntereife zu folgenden Terminen:
Hallertauer Mfr.: 31. August
Northern Brewer: 01. September
Hallertauer Tradition: 02. September
Opal: 03. September
Perle: 04. September
Saphir: 05. September
Hall. Taurus: 06. September
Hall. Magnum: 08. September
Spalter Select: 08. September
Smaragd: 09. September
Polaris: 09. September
Hersbrucker Spät: 10. September
Hallertauer Blanc: 10. September
Herkules: 11. - 13. September
Hüll Melon: 16. - 18. September
Nugget: 20. - 22. September
Ariana: 20. - 22. September
Mandarina Bavaria: 20. - 22. September
Trockensubstanz- und Alphasäurenmonitoring bei den wichtigsten Hopfensorten
2. Hopfenausstellung in Moosburg
Falls Sie ein Muster der genannten Sorten zur Verfügung stellen können, melden Sie sich bitte beim Hopfenring unter der Tel.-Nr. 08442/957-311 oder sprechen Sie Ihren Musterzieher auf die Probenahme an.
16. August 2019
1. Ergebnisse des LfL-Trockensubstanz- und Alphasäurenmonitorings ab heute wieder im Internet!
Damit die Hopfenpflanzer schnellstmöglich Kenntnis von den Ergebnissen und Beratungsempfehlungen erhalten, veröffentlicht die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft für jede Sorte die Trockensubstanz- und Alphasäurengehalte von den 10 Standorten im Internet.
Die ersten Ergebnisse werden heute ins Netz gestellt!
Trockensubstanz- und Alphasäurenmonitoring bei den wichtigsten Hopfensorten
2. Reife und Erntebeginn dieses Jahr deutlich verzögert!
Ausreichende Niederschläge in den letzten Wochen und gemäßigtere Temperaturen in den letzten Tagen deuten darauf hin, dass sich die Ausdoldung und Abreife des Hopfens gegenüber einem durchschnittlichen Erntebeginn um einige Tage nach hinten verschieben wird. Angedeutet hat sich dies bereits mit dem verzögerten Wachstum, der verspäteten Blüte und dem um einige Tage späteren Ausdoldungsbeginn. Eine Beschleunigung der Reife ist durch die für nächste Woche vorhergesagten verhaltenen Temperaturen ebenfalls nicht zu erwarten. Den späteren Erntebeginn kann man auch aus den ersten Untersuchungsergebnissen des TS- und Alphasäurenmonitorings ablesen. Sowohl die Trockensubstanz- als auch die Alphawerte liegen hinter den letztjährigen Werten der letzten Jahre deutlich zurück und bestätigen die subjektiven Eindrücke bei den Bestandesbeurteilungen.
Die derzeitige Witterung kann dieses Jahr die anfangs eher verhaltenen Ertragsprognosen noch positiv beeinflussen.
Soweit der Reifezustand abgeschätzt werden kann, werden aus jetziger Sicht folgende Termine für den Beginn der Erntereife vorgeschlagen:
Hallertauer Mfr.: 31. August
Northern Brewer: 1. September
Hallertauer Tradition: 2. September
Opal: 3. September
Perle: 4. September
Für die übrigen Sorten wird die geschätzte Erntereife nächste Woche bekannt gegeben, wenn weitere Alpha- und Trockensubstanzergebnisse vorliegen.
Planen Sie Ihren betrieblichen Erntebeginn!
Die im Betrieb vorhandenen Sorten sollten im optimalen Reifezustand geerntet werden. Dabei sind die jeweiligen Qualitätsanforderungen der Abnehmer zu berücksichtigen. Während bei den Aromasorten die vom Abnehmer gewünschte Aromaausprägung und die äußere Qualität eine größere Rolle spielen, sollte bei den alphabetonten Sorten die Ernte erst erfolgen, wenn der höchste Alphagehalt bzw. Alphaertrag pro ha erreicht ist.
Zur Planung des Erntebeginns überlegen Sie daher, wie viele Tage Sie für jede einzelne Sorte benötigen. Zählen Sie die Erntetage zusammen und beginnen Sie so, dass die Sorten nacheinander jeweils zum optimalen Zeitpunkt geerntet werden. Falls Sie die Ernte nicht unterbrechen können, zählen Sie die notwendigen Erntetage rückwärts von optimalen Erntereife ihrer letzten Sorte zurück zu ihrer frühesten Sorte und erhalten so den Beginn der Hopfenernte.
14. August 2019
1. Achtung: Peronospora-Spritzaufruf für alle Anbaugebiete und alle Sorten
Beginnen Sie mit den Behandlungen zuerst bei den anfälligen Sorten und in den Gärten, die befahrbar sind.
Wegen der geringen Rückstandshöchstmenge eines Wirkstoffpartners für Japan-Hopfen, sollte das Pflanzenschutzmittel Orvego in Beständen, welche nach Japan-Norm zu behandeln sind, im erntenahen Zeitraum nicht mehr eingesetzt werden.
Das gleiche gilt auch für das Mehltaupräparat Flint, das in US-Hopfen nur einmal angewendet werden sollte. Beachten Sie auch, dass Präparate aus der Gruppe der Strobilurine (Flint, Ortiva, Bellis) zur Vermeidung von Resistenzen pro Saison max. 2-mal eingesetzt werden.
Achten Sie bei allen Mitteln auf die Einhaltung der Wartezeit!
2. Echten Mehltau weiter bekämpfen!
Aus diesem Grund wird dringend empfohlen, in den genannten Gärten die Spritzabstände von 10-14 Tagen zur Bekämpfung des Echten Mehltaus einzuhalten. Achten Sie dabei ebenfalls auf Wirkstoffwechsel und die Einhaltung der Wartezeit!
05. August 2019
Auftreten eines neuer Schaderregers „Citrus Bark Cracking Viroid (CBCVd)“ in der Hallertau
Symptome
Wachstum: Ab Juni verkürzen sich die Internodien des Neuzuwachs (Haupttrieb und Seitenarme) der infizierten Stöcke enorm, wodurch der gesamte Habitus der Pflanze gestaucht erscheint. Die befallenen Stöcke erreichen die Gerüsthöhe in der Regel nicht.
Blätter: Auf einzelnen Blättern bilden sich von unten beginnende mosaikförmige Chlorosen (Aufhellungen), die später zu Nekrosen (Absterbeerscheinungen) werden können.
Rebe: Die Reben platzen an den Seiten auf. Das Aufplatzen kann auch bis über 3m Höhe beobachtet werden.
Dolden: Die wenigen Dolden der infizierten Pflanzen sind sehr klein. Die Alphasäureverluste können je nach Sorte 60-75 % betragen.
Wurzelstock: Beim Wurzelstock tritt eine trockene Stockfäule auf, die zum Absterben der Pflanze führt.
Da der CBCVd zum ersten Mal in Deutschland beobachtet wurde, kann nicht ausgeschlossen werden, dass nicht jede Sorte mit allen oben beschriebenen Symptomen reagiert.
Verbreitung
Der CBCVd ist hochgradig infektiös für Hopfen und wird mechanisch übertragen, d. h. jede mechanische Hopfenbearbeitung und kontaminierte Werkzeuge (Schneiden, Kreiseln, Andrehen, mech. Entlauben, Abreißgerät, Reifen und Werkzeuge/Handschuhe), sowie infiziertes Pflanzenmaterial (Wurzeln, Reben, Blätter, Dolden und insbesondere Rebenhäcksel und Pflanzmaterial) gelten als mögliche Infektionsquellen/Übertragungswege. Die Ausbreitung der Infektion vor allem in Bearbeitungsrichtung ist daher sehr wahrscheinlich.
Bisherige Ausbreitung
Die bisher bekannte Ausbreitung beläuft sich auf 2 Standorte in einer Flur in der zentralen Hallertau.
Bekämpfung
Es existiert keine bekannte direkte Bekämpfung gegen den CBCVd. Ist eine Pflanze infiziert, wird sie bis zum Absterben oder Roden infiziert bleiben. Die wichtigste Maßnahme, um einen Ausbruch zu verhindern, ist die Verwendung von gesundem Pflanzenmaterial.
Zusätzliches Viroid-Monitoring vor der Ernte 2019
Genaue Informationen zur Teilnahme an einem zusätzlichen Viroid-Monitoring vor der Ernte werden in den kommenden Tagen im Beratungsfax bekannt gegeben.
18. Juli 2019
1. Anwendung des Grundstoffs Kalk (Calciumhydroxid) ist im Hopfenbau nicht genehmigt!
2. Meldeadresse für wachstums- und gesundheitsfördernde Mittel
Es wird bei gemeldeten Produkten geprüft, ob der Einsatz im Hopfenbau unbedenklich ist. Es werden aber keine Versuche durchgeführt, ob der angepriesene Effekt tatsächlich eintritt.
Für eine Meldung senden Sie bitte ein leserliches Foto des Etiketts und/oder die Informationen (Produktname, Hersteller/Importeur, Einsatzzweck) an die eMail-Adresse Hop.Pfla@lfl.bayern.de. Sobald die Prüfung erfolgt ist, werden Sie direkt informiert. Falls die gemeldeten Produkte im Hopfenanbau noch unbekannt sind, kann die Prüfung einige Tage in Anspruch nehmen. Die überprüften Produkte werden an die Hopfenpflanzerverbände, den Hopfenring sowie der Hopfenwirtschaft gemeldet. Der Name sowie die Kontaktdaten der meldenden Person werden dabei nicht weitergegeben! Weiterführende Informationen finden Sie in der Hopfenrundschau 07/2019 auf Seite 238.
3. Keine Notfallgenehmigung für den Echten Mehltau zu erwarten
28. Juni 2019
1. Keine Peronosporagefahr durch Sekundärinfektionen
Da in den nächsten Tagen keine Niederschläge zu erwarten sind, besteht derzeit keine Peronosporagefahr! Beimischungen eines Peronosporapräparats zu notwendigen Mehltau-, Blattlaus- oder Spinnmilbenbekämpfungsmaßnahmen können im Moment bei Hopfen eingespart werden.
21. Juni 2019
1. Pflanzenpass Hopfen: Meldefrist 30. Juni
Noch nicht registrierte Betriebe können bei der zuständigen Stelle, Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Pflanzenschutz, Lange Point 10, 86354 Freising bzw.per Mail pflanzenpass@lfl.bayern.de die einmalige Registrierung beantragen. Anschließend erhalten sie das Formular zur Beantragung der Flächen und Sorten.
Registrierte Betriebe haben bereits das entsprechende Formular. Die Flächenmeldung muss bis zu 30. Juni bei der zuständigen Stelle sein.
2. Echter Mehltau
Bei anfälligen Sorten und in Befallslagen wird eine Mehltaubekämpfung empfohlen, wenn die letzte Behandlung länger als 14 Tage zurückliegt.
Bei bereits vorhandenem Befall sollte eine Wirkstoffkombination aus vorbeugenden Mitteln mit einem sporen- und myzelabtötenden Präparat wie z. B. Kumar eingesetzt werden. Kumar ist jedoch nicht mit pH-Wert senkenden Mitteln mischbar.
3. Spinnmilben- und Blattlauskontrolle
Die Wirkungssicherheit und -dauer wird nur durch eine gute Benetzung (hohe Wassermenge) mit ausreichender Dosierung gewährleistet. Penetrationshilfsmittel werden nur für Milbeknock benötigt und bringen bei den reinen Kontaktakariziden keine Vorteile.
Nach den Beobachtungen in den Monitoringgärten und Meldungen aus der Praxis hält der Blattlauszuflug weiterhin an und der Blattlausbesatz hat an einigen Standorten die Bekämpfungsschwelle überschritten.
Kontrollieren Sie daher ihre Bestände und führen Sie Bekämpfungsmaßnahmen durch, wenn im Durchschnitt mehr als 50 Läuse pro Blatt oder 200 Läuse auf einzelnen Blättern gefunden werden.
Achtung: Aufgrund der Rückstandsergebnisse des Pflanzenschutzmittelmonitorings der letzten Jahre wird dringendst empfohlen, Teppeki nur 1 Mal pro Saison und nicht zu spät einzusetzen. Bei Folgebehandlungen muss ein Wirkstoffwechsel vorgenommen werden!
Bei Plenum 50 WG endet die Aufbrauchfrist am 30.01.2020, daher können Restmengen nur noch in dieser Saison verwendet und sollten deshalb jetzt zur ersten Behandlung aufgebraucht werden!
4. Aushilfskräfte (m/w/d) für landwirtschaftliche Versuchsarbeiten
3. Juni 2019
1. Peronospora-Warndienst
Die Anzahl der Zoosporangien ist in den letzten Tagen angestiegen und hat bereits an mehreren Stationen in der Hallertau die Bekämpfungsschwelle für alle Sorten überschritten.
Zur Behandlung sollten teilsystemische Präparate oder Kontaktmittel eingesetzt werden. Bei Hopfen, die heuer schon Primärbefall zeigten oder immer noch aufweisen, wird die Beimischung des systemischen Präparats Aliette WG empfohlen.
2. Echter Mehltau
Bei anfälligen Sorten und in Befallslagen ist eine erneute Mehltaubekämpfung erforderlich, wenn die letzte Behandlung länger als 10 Tage zurückliegt.
Bei bereits vorhandenem Befall sollte eine Wirkstoffkombination aus vorbeugenden Mitteln mit einem sporen- und myzelabtötenden Präparat wie z. B. Kumar eingesetzt werden. Kumar darf nicht mit Formulierungshilfstoffen, EC-Formulierungen, pH-Wert senkenden Mitteln (z. B. Aliette WG und Phosphorige Säuren) und wasserlöslichen Düngemitteln gemischt werden.
3. Wild- und Durchwuchshopfen konsequent beseitigen!
Beachten Sie dabei, dass auf Nicht-Zielflächen chemische Bekämpfungsmaßnahmen nicht zulässig sind!
23. Mai 2019
1. Peronospora-Befallssituation
Kontrollieren Sie dennoch Ihre Bestände auf Primärinfektionen und führen Sie bei sichtbaren Befall (Bubiköpfe) Bekämpfungsmaßnahmen mit einem systemischen Mittel in Kombination mit einem Kontakt- oder teilsystemischen Mittel durch. Zur nachhaltigen Bekämpfung ist diese Maßnahme im Abstand von 8 - 10 Tagen zu wiederholen.
Nur wer die Primärinfektion ordnungsgemäß bekämpft, kann sich bei der Bekämpfung der Sekundärinfektion nach dem Peronospora-Warndienst richten.
2. Echter Mehltau
In Beständen mit anfälligen Sorten und in mehltaugefährdeten Lagen wird daher eine vorbeugende Mehltaubehandlung empfohlen.
Bei bereits vorhandenem Befall sollte eine Wirkstoffkombination aus vorbeugenden Mitteln mit einem Sporen und Myzel abtötende Präparat wie z. B. Kumar eingesetzt werden. Kumar darf nicht mit Formulierungshilfstoffen, EC-Formulierungen, pH-Wert senkenden Mitteln (z. B. Aliette WG und Phosphorige Säuren) und wasserlöslichen Düngemitteln gemischt werden.
3. Kontrolle und Bekämpfung der Blattlaus und Gemeinen Spinnmilbe
Bei den Blattläusen sind in mehr als der Hälfte der Hopfengärten Aphisfliegen und Blattläuse meist auf den obersten Blattetagen zu finden. Bekämpfungswürdiger Befall wurde noch nicht festgestellt. Kontrollieren Sie jetzt Ihre Gärten im Gipfelbereich auf Blattlausbefall. Sobald im Durchschnitt 50 Läuse pro Blatt oder 200 Läuse auf einzelnen Blättern gefunden werden, sind Bekämpfungsmaßnahmen erforderlich.
Wie im Ringfax Nr. 10. vom 20. März ausführlich beschrieben, hat Movento SC 100 eine Notfallzulassung zur Bekämpfung der Hopfenblattlaus erhalten. Der vollsystemische Wirkstoff wird in der Pflanze mit dem Saftstrom nach oben sowie auch nach unten transportiert und schützt damit den Neuzuwachs. Der Wirkstoff hat keine Kontaktwirkung. Das Insektizid entfaltet erst nach Aufnahme im Blatt seine insektizide Wirkung. Somit benötigt das Produkt einige Tage Vorlauf bis zur vollständigen Wirkung. Eine frühzeitige Bekämpfung bei Erreichen der Schadschwelle ist erforderlich. Wüchsige Witterungsbedingungen, aktives Pflanzenwachstum und eine langsame Antrocknung des Spritzbelages fördern die Wirkstoffaufnahme. Bei hohen Tagestemperaturen empfiehlt sich daher eine Spritzung in den Abend- bzw. frühen Morgenstunden.
Aufgrund fehlender Erfahrungen bzw. bekannten Unverträglichkeiten z. B. mit Blattdüngern, Kupfer und Schwefel werden seitens der Firma keine Tankmischungen empfohlen.
In 7 der 33 Monitoringgärten konnte Anfang der Woche ein Befall mit der Gemeinen Spinnmilbe bonitiert werden. In einem Garten war sogar die Bekämpfungsschwelle von 0,5 (Befallsindex; Berechnung siehe Grünes Heft S. 74) überschritten. Diese ist erreicht, wenn auf jedem 2. bonitiertem Blatt ein leichter Spinnmilbenbefall festgestellt wird.
Kontrollieren Sie deshalb Ihre Hopfengärten vom Feldrand her im unteren Rebenbereich auf Spinnmilbenbefall, insbesondere letztjährig befallene Gärten und Junghopfen.
Da die Spinnmilben vom Boden her zuwandern, kann durch sorgfältiges Entfernen der Blätter, Boden- und Seitentriebe im unteren Bereich der Hopfenreben (Hopfenputzen) der Ausgangsbefall stark verringert und ein besserer Bekämpfungserfolg der Akarizid-Behandlungen erwartet werden.
4. Erstes Hopfenputzen mit Vorox F, Beloukha und Quickdown
Vorox F bringt nur in Kombination mit AHL und einem Haftmittel den gewünschten Entlaubungseffekt. Für das erste Hopfenputzen sind die für die Mischungen notwendigen Mengen an Vorox F deutlich geringer als die zugelassene max. Aufwandmenge. Grund hierfür ist, dass bei zu aggressiven Mischungen das Risiko steigt, den Hopfen zu schädigen. Deshalb sind die folgenden Herstellervorgaben bei diesem Produkt genau einzuhalten.
Das erste Hopfenputzen mit Vorox F
darf erst nach dem ersten Ackern erfolgen.
der Hopfenbestand muss im dritten Standjahr oder älter sein und eine Wuchshöhe vom mindestens 3 m erreicht haben.
er muss vital sein und darf keine Welkeprobleme zeigen.
die Anwendung darf nicht mit handgeführten Geräten durchgeführt werden.
Für Bestände ab 3 m, die die Gerüsthöhe noch nicht erreicht haben, gilt die Empfehlung (Angaben für die Reihenbehandlung = 1/3 der Fläche):
max. 20 g/ha Vorox F
in 400 - 500 l Spritzbrühe
davon 120 - 150 l AHL (30 %)
+ 0,4 - 0,5 l/ha Adhäsit (0,1 %)
Für Bestände, die zum ersten Hopfenputzen bereits Gerüsthöhe erreicht haben, gilt die Empfehlung:
max. 30 g/ha Vorox F
in 400 - 500 l Spritzbrühe
davon 120 - 150 l AHL (30 %)
+ 0,4 - 0,5 l/ha Adhäsit (0,1 %)
Die Anwendung muss nicht zwingend nach Regenereignissen erfolgen, d. h. die Wachsschicht ist nicht so relevant. Wichtiger sind gemäßigte Temperaturen und eine hohe Luftfeuchte bei der Anwendung und nachfolgende Tage ohne Niederschlag mit warmen-heißen Temperaturen.
5. Nährstofflösungen zum Hopfenputzen
Das Ackern sollte erst 8-10 Tage nach der Anwendung erfolgen.
Stickstoff greift Metall an. Deshalb sollte die Spritze sofort nach der Arbeit gereinigt werden!
InnoFert Hopfen (Dichte: 1195 kg/m³)
Die von der Firma AlzChem hergestellte Ammonium-Nitrat-Lösung wird unter dem Handelsnamen „InnoFert Hopfen“ als EG-Düngemittel vertrieben. Die Stickstofflösung hat im Vergleich zu AHL einen niedrigeren Stickstoffanteil.
Der mit dem Hopfenputzen ausgebrachte Stickstoff ist düngewirksam und muss bei der N-Düngung voll angerechnet werden.
Achtung: bei der Mischung von AHL, MgCL2 -Lösung und Wasser darf die Temperatur der Spritzflüssigkeit nicht unter 11 °C fallen, da es sonst zu Ausfällungen kommt, die Filter und Düsen verstopfen können.
N-Komponente | 35% | 175 l | 63 kg N |
Mg-Chloridlösung | 35% | 175 l | 30 kg MgO |
Wasser | 30% | 150 l | - |
N-Komponente | 50% | 250 l | 43 kg N |
Mg-Chloridlösung Wasser | 35% | 175 l | 30 kg MgO |
Wasser | 15% | 75 l | - |
Bei Bedarf können dieser Mischung Zink- (0,3 %) und Borsalze (0,2 %) zugegeben werden. Damit wird die Ätzwirkung ebenfalls verstärkt.
13. Mai 2019
1. Zulassungsende von Fortress 250
Durch diese Entscheidung ergeben sich folgende Zeitschienen für die Abverkaufs- und Aufbrauchsfristen für das in Deutschland zugelassene Produkt Fortress 250:
27.12.2018 – Ende der Genehmigung von Quinoxyfen in der EU
30.04.2019 – Ende der Zulassungen von Fortress 250 in Deutschland durch Zeitablauf
30.10.2019 – Ende der Abverkaufsfrist
27.03.2020 – Ende der Aufbrauchsfrist
Demzufolge darf Fortress 250 in diesem Jahr das letzte Mal im Hopfen eingesetzt werden.
Laut Mitteilung der Firma wird auch in diesem Jahr dem Markt genügend Ware zur Verfügung gestellt. Es ist aber zu beachten, dass die für die Saison 2019 gekaufte Menge sowie alle zu Hause befindlichen Restmengen komplett aufgebraucht werden. Nach dem Ende der Aufbrauchsfrist Anfang 2020 darf Fortress 250 nicht mehr gelagert und angewendet werden; d. h. verbleibende Reste müssen entsorgt werden.
2. Zulassung von Coprantol Duo
Die Anwendung erfolgt im Entwicklungsstadium BBCH 39-89, bei Infektionsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis. Maximal sind 2 Behandlungen zulässig. Die Aufwandmengen betragen bis ¾ Gerüsthöhe des Hopfens (BBCH 37) 3,21 kg/ha in 500 bis 900 l Wasser/ha, bis vor der Blüte (BBCH 55) 4,78 kg/ha in 900 bis 1300 l Wasser/ha und nach der Blüte (ab BBCH 55) 7,14 kg/ha in 1300 bis 2000 l Wasser/ha. Die Wartezeit beträgt 14 Tage.
Anwendungsbestimmungen:
NT104: Zu Nicht-Zielflächen (z. B. Wald, Feldraine > 3 m) ist ein Abstand von 5 m einzuhalten, wenn keine verlustmindernde Technik eingesetzt wird.
NW607-1: Die Anwendung in Nachbarschaft zu Oberflächengewässern darf nur mit verlustmindernder Technik erfolgen und es ist ein Mindestabstand von 15 m einzuhalten.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind ein Schutzanzug, festes Schuhwerk, und Schutzhandschuhe zu tragen.
Bei Nachfolgearbeiten bzw. Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung müssen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Das Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft. Gegenüber Raubmilben (T. pyri) wirkt es schwach schädigend.
18. April 2019
1. Gießbehandlung zur Peronospora-Primärbekämpfung
Profiler sollte nicht mit Blattdüngern und Kupferfungiziden gemischt werden. Bei Mischungen mit SC-Formulierungen sollten diese im Eimer angerührt und als erstes Produkt ins Fass gegeben werden (Ausflockungsgefahr). Sonstige Anwendungsbestimmungen und Sicherheitshinweise finden Sie im Grünen Heft oder in der Gebrauchsanweisung.
Aliette WG ist ebenfalls zur Bekämpfung der Peronospora-Primärinfektion zugelassen. Da die Wirkstoffaufnahme bei diesem Präparat hauptsächlich über das Blatt erfolgt, ist eine erste Spritzanwendung bei mindestens 5-10 cm Wuchshöhe des Hopfens sinnvoll. Die 2. Anwendung erfolgt dann bei 20-40 cm Wuchshöhe durch Besprühen der Stöcke.
Die Aufwandmenge beträgt jeweils max. 2,5 kg/ha in 1000 l Wasser. Bei Einzelstock- bzw. Bandbehandlung ist die Mittel- und Wassermenge entsprechend zu reduzieren.
Eine ordnungsgemäße Bekämpfung der Primärinfektion ist Voraussetzung für die Bekämpfung der Sekundärinfektion nach dem Peronosporawarndienst.
2. Kontrolle auf Erdflohbefall
Zur Bekämpfung der Bodenschädlinge besteht für Actara ein Anwendungsverbot, so dass dieses Präparat nicht mehr eingesetzt werden darf!
Für die Indikationen Erdfloh, Schattenwickler und Markeule hat Karate Zeon eine Genehmigung nach Art. 51 (Risiko liegt beim Anwender). Die Aufwandmenge beträgt 0,075 l/ha in 300 l Wasser bei Reihen- oder Einzelpflanzenbehandlung. Es ist max. 1 Anwendung bis 50 cm Behandlungshöhe des Hopfens, d. h. vor dem Ausputzen und Anleiten, zugelassen. Da Karate Zeon sehr schnell abgebaut wird und die Käfer durch Berührung (Kontakt) oder Fraßtätigkeit den Wirkstoff aufnehmen müssen, wird eine Anwendung in den Vormittagsstunden empfohlen.
15. April 2019
Endgültige Nmin-Werte im Hopfen
Nach Abschluss der Nmin-Untersuchungen im Labor des Hopfenrings stehen nun die endgültigen Nmin-Werte für Hopfen in Bayern fest.
Betriebe in den sogenannten weißen und grünen Gebieten, die keine eigenen Nmin-Untersuchungen durchführen mussten oder nicht für alle Hopfenschläge Nmin-Ergebnisse haben, können zur Berechnung des N-Bedarfs auf diesen Schlägen auf die regionalisierten Durchschnittswerte in der Tabelle zurückgreifen.
Landkreis/Anbaugebiet | Anzahl Untersuchungen | Vorläufiger Nmin-Wert (Stand 25.03.2019) | Endgültiger Nmin-Wert |
---|---|---|---|
Eichstätt (inkl. Kinding) | 276 | 83 | 74 |
Freising | 406 | 62 | 64 |
Hersbruck | 83 | 59 | 56 |
Kelheim | 1567 | 66 | 65 |
Landshut | 242 | 75 | 75 |
Pfaffenhofen (u. Neuburg-Schrobenhausen) | 1374 | 62 | 61 |
Spalt | 130 | 90 | 90 |
Bayern | 4078 | 66 | 66 |
2019 trifft dies in keinem Landkreis bzw. Anbaugebiet zu, aber Betrieben aus dem Landkreis Eichstätt, die die N-Bedarfsermittlung bereits mit dem vorläufigen Nmin-Wert gerechnet haben, wird eine Korrektur mit dem endgültigen N-min-Wert empfohlen, da dieser um 9 kg N/ha niedriger ist. Der errechnete N-Düngebedarf erhöht sich demnach um 9 kg N/ha.
Beachte: Betriebe mit Hopfenanbau in den roten Gebieten mussten mind. 3 Hopfenschläge auf Nmin untersuchen lassen. Liegen weitere Hopfenflächen im roten Gebiet, muss der betriebliche Nmin-Durchschnittswert auf die anderen Flächen übertragen werden, d. h. die Tabellenwerte dürfen zur Berechnung des N-Düngebedarfs auf den nitratgefährdeten Flächen nicht verwendet werden!
Der für jeden Schlag oder Bewirtschaftungseinheit errechnete Stickstoffbedarf stellt die Obergrenze der N-Düngung dar, die in der Summe der mineralischen und organischen Düngergaben einschließlich der Stickstofflösungen zum Hopfenputzen nicht überschritten werden darf.
25. März 2019
1. Düngebedarfsermittlung: Vorläufige Nmin-Werte im Hopfen
In den sogenannten weißen und grünen Gebieten hat der Landwirt die Wahl zwischen dem Durchschnitt aus den eigenen Nmin-Untersuchungen und den regionalen Durchschnittswerten der amtl. Beratung. Die vorläufigen regionalisierten Nmin-Werte können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Landkreis/Anbaugebiet | Anzahl Untersuchungen | Vorläufiger Nmin-Wert |
---|---|---|
Eichstätt (inkl. Kinding) | 117 | 83 |
Freising | 358 | 62 |
Hersbruck | 61 | 59 |
Kelheim | 1330 | 66 |
Landshut | 227 | 75 |
Pfaffenhofen (u. Neuburg-Schrobenhausen) | 1153 | 62 |
Spalt | 125 | 90 |
Bayern | 3371 | 66 |
Betriebe mit Hopfenanbau in den roten Gebieten müssen mind. 3 Hopfenschläge auf Nmin untersuchen lassen. Liegen weitere Hopfenflächen im roten Gebiet, muss der betriebliche Nmin-Durchschnittswert auf die anderen Flächen übertragen werden.
Der für jeden Schlag oder Bewirtschaftungseinheit errechnete Stickstoffbedarf stellt die Obergrenze der N-Düngung dar, die in der Summe der mineralischen und organischen Düngergaben einschließlich der Stickstofflösungen zum Hopfenputzen nicht überschritten werden darf.
Die Düngebedarfsermittlung ist eine Aufzeichnung gemäß DüV und deshalb 7 Jahre aufzubewahren.
20. März 2019
1. Notfallzulassung von Movento SC 100 zur Bekämpfung der Hopfenblattlaus!
Gemäß Zulassungsbescheid kann Movento SC 100 in Notfallsituationen nach Erreichen der Schwellenwerte oder nach Warndienstaufruf (BBCH 31-39) in der Zeit vom 1. Mai bis 15. Juli 2019 im Hopfen eingesetzt werden.
Die Aufwandmenge beträgt 1,0 l/ha Movento SC 100 in max. 3000 l Wasser. Von Mischungen mit anderen PSM, Blattdüngern und Netzmitteln wird seitens des Herstellers ausdrücklich abgeraten.
Maximal ist eine Behandlung zugelassen. Die Einhaltung einer Wartezeit ist bei sachgerechter Anwendung bis Zulassungsende (15. Juli) nicht erforderlich. Rückstandshöchstmengen für EU, US und Japan sind vorhanden.
Anwendungsbestimmungen und Sicherheitshinweise:
NT 109: Zu Nichtzielflächen (z.B. Wald, Feldraine >3m) ist ein Abstand von 25 m einzuhalten, wenn keine verlustmindernde Technik eingesetzt wird. Der Abstand kann bei Verwendung verlustmindernder Technik (90 %) auf 5 m reduziert werden.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind ein Schutzanzug, festes Schuhwerk, eine Gummischürze, Schutzhandschuhe und ein Gesichtsschutz zu tragen.
Das Mittel ist als bienengefährlich (B1) eingestuft. Im Hopfen dürfen daher keine blühenden Zwischenfrüchte oder Unkräuter vorhanden sein.
2. Zulassung von Beloukha mit dem Wirkstoff Pelargonsäure zum Hopfenputzen
Gemäß Bescheid wurde die Zulassung von Beloukha mit einer Aufwandmenge zur Reihenbehandlung von 5,3 l/ha in 300 bis 500 l/ha ausgesprochen.
Im Anwendungszeitraum BBCH 33 bis 87 (30 % Gerüsthöhe erreicht bis 70% der Dolden geschlossen) sind max. 2 Anwendungen erlaubt, d. h. Beloukha kann zum 1. und 2. Hopfenputzen eingesetzt werden. Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen abgedeckt und dadurch ist eine Festsetzung einer Wartezeit in Tagen nicht erforderlich.
Die Firma Belchim gibt dazu folgende Anwendungshinweise:
-Aufwandmenge Spritzbrühe 400-500 l/ha
-30 % AHL oder 50 % InnoFert Hopfen
-5,3 l/ha Beloukha
-0,1 % Adhäsit und 0,04 % Break Thru
-Schaumstop (z.B. proagro Schaumfrei)
-keine Mischung mit Zink- und Borsalzen (wegen z.T. sehr starker Schaumbildung)
-Mischreihenfolge: 1. Halbe Wassermenge, 2. Volle Menge Nährstofflösung, 3. Schaumstop, 4. Beloukha, 5. Additiv(e) 6. Restliche Wassermenge
-gemäßigte Temperaturen bei der Anwendung (unter 25 °C) und nachfolgende Tage ohne Niederschlag begünstigen die Wirkung
-EU und US-Norm vorhanden
-bislang keine Freigabe für JP-Norm
Anwendungsbestimmungen und Sicherheitshinweise:
NT101: Die Anwendung muss in einer Breite von mindestens 20 m zu „Nicht-Zielflächen“ (z.B. Wald, Feldraine >3m) mit verlustmindernder Technik erfolgen.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind ein Schutzanzug, festes Schuhwerk, Schutzhandschuhe und eine Schutzbrille zu tragen.
Das Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft
Gemäß Bescheid kann Eradicoat ab Befallsbeginn bis zu 20 Mal pro Saison mit einer max. Aufwandmenge von 37,5 l/ha in 200 bis 1500 l Wasser gespritzt werden. Je nach Entwicklungsstadium und Wassermenge darf die max. Anwendungskonzentration 2,5 % nicht überschreiten. Obwohl der Wirkstoff Maltodextrin nicht rückstandsrelevant ist und eine Wartezeit nicht erforderlich ist, muss eine mögliche Anwendung in Japan-Hopfen noch geklärt werden.
Anwendungsbestimmungen und Sicherheitshinweise:
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel ist eine Schutzbrille zu tragen.
Das Mittel ist als bienengefährlich (B2), außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges bis 23.00 Uhr, eingestuft.
25. Februar 2019
N-Komponente | 50% | 250 l | 43 kg N |
Mg-Chloridlösung Wasser | 35% | 175 l | 30 kg MgO |
Wasser | 15% | 75 l | - |
1. Nährstoffvergleich bis 31.03.2019 erstellen
Die Anforderungen der DüV sind für Stickstoff erfüllt, wenn der Kontrollwert im Durchschnitt der Jahre 2016, 2017, 2018 unter 56,7 kg N/ha u. Jahr ((60+60+50) / 3 Jahre = 56,7 kg N) liegt. Bei Phosphat muss der 6-jährige Mittelwert der Jahre 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 unter 18,4 kg P2O5. (20+20+20+20+20+10) / 6 Jahre = 18,4 kg P2O5sein. Da bei Vor-Ort-Kontrollen die Angaben im Nährstoffvergleich mit Rechnungen, Lieferscheinen und Buchfüh-rungsaufzeichnungen gegengeprüft werden, ist sorgfältig darauf zu achten, dass alle Angaben in sich stimmig sind.
Zur Berechnung stehen zwei Programme zur Verfügung. Erstens das Online-Programm der LfL. Anmeldung wie bei IBALIS.
Zweitens steht Ihnen auch das Online-Programm des LKP`s zur Verfügung. Verwenden Sie auf keinen Umständen das alte LKP-Programm, das auf den Rechnern direkt installiert ist. Dieses alte Programm erfüllt nicht die Anforderungen der neuen Düngeverordnung. Unterstützung bei der Berechnung des Nährstoffvergleichs bietet Ihnen der zuständige Ringwart oder die Berater des Hopfenrings.
2. Düngebedarfsermittlung
Da die Simulation des N-min-Werts bei Ackerkulturen zur Zeit nur mit dem LfL-Online-Programm möglich ist, müssen Landwirte, die Ackerbau im „roten Gebiet“ betreiben, das LfL-Online-Programm verwenden. Die Düngebe-darfsermittlung für Hopfen kann ebenfalls gleich mit diesem Programm berechnet werden. Somit ist der Aufwand nicht größer. Für alle anderen Betriebe (nur Hopfen und/oder kein Ackerbau im roten Gebiet) steht wie im Vorjahr das LKP-Bodenportal zur Verfügung oder die Düngebedarfsermittlung kann mit dem vom Vorjahr schon bekannten LfL Excel-Programm (siehe LfL-Internetseite) gerechnet werden.
Für Acker- und Hopfenflächen in den „weißen und grünen Gebieten“, für die keine Simulation errechnet bzw. kein eigener Nmin-Wert zu Grunde gelegt werden muss, können die von der LfL festgelegten und veröffentlichten Durchschnittswerte bei der Düngebedarfsermittlung herange-zogen werden. Die endgültigen regionalisierten Durchschnittswerte für Nmin im Hopfen werden Anfang April im Ringfax bekannt gegeben.
Sollten Sie Fragen bezüglich der Düngebedarfsermittlung haben, stehen Ihnen die Ringwarte oder die Berater des Hopfenrings zur Seite.
Simulation des N-min-Werts bei Ackerkulturen mit dem LfL-Online-Programm
Hinweise vom 13. September
Dieser Sickersaft ist gewässergefährdend und somit auch schädlich für unser Grundwasser. Rebenhäcksel sollte deshalb auf einer festen Betonplatte gelagert und der Sickersaft in geschlossenen Gruben aufgefangen werden. Er darf auf keinen Fall in oberirdische Gewässer oder in das Grundwasser gelangen.
Um die Gefahr der Gewässerverunreinigung durch Sickersaft möglichst gering zu halten, sollte der Rebenhäckselhaufen nach einer gewissen Heißrottephase so bald wie möglich ausgefahren werden. Die Heißrotte dient der Abtötung von Schädlingen und Krankheitserregern. Frisches Rebenhäcksel sollte daher nicht in Hopfengärten ausgebracht werden. Das gilt auch für die Randbereiche abgelagerter Rebenhäckselhaufen, die nicht ausreichend hygienisiert sind.
Achten Sie bei der Ausbringung auf die Einschränkungen durch die Düngeverordnung!
In Bayern gilt eine allgemeine Sperrfristverschiebung für Rebenhäcksel, so dass Rebenhäcksel bis zum 15. Oktober ausgebracht werden kann. Dabei muss die Rückführung gleichmäßig auf alle Hopfenflächen oder sonstige gem. DüV zulässige Flächen (Ackerfläche mit bereits eingesäter Zwischenfrucht, Winterraps und bis 1. Oktober gesäte Wintergerste nach Getreidevorfrucht) erfolgen.
Ungeachtet der 60 kg N-Obergrenze kann die Gesamtmenge des angefallenen Rebenhäcksels nur auf die Hopfenfläche zurückgeführt werden, wenn eine überwinternde Zwischenfrucht eingesät ist/wird, die im Winter zwischen den Reihen eine Mindestbreite von 1 m aufweist und nicht vor dem 1. Mai eingearbeitet wird. Eine Herbsteinsaat nach der Rebenhäckselausbringung ist bis 15. Oktober noch möglich.
Beachte: Für Landwirte, die die KULAP-Maßnahmen „Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten“ (B 35) bzw. „Winterbegrünung mit Wildsaaten“ (B 36) abgeschlossen haben, ist der spätestmögliche Einsaatzeitpunkt 1. Oktober zu beachten.
Beim Ausfahren der Rebenhäcksel ist darauf zu achten, dass eine Verschmutzung der Straßen mit Rebenhäcksel und Drahtresten vermieden wird.
Großen Einfluss auf den Welkebefall haben neben der Witterung und der Höhe der Stickstoffdüngung die Menge und Qualität (Rasse) des Pilzes im Boden.
Um die Anreicherung von infektiösen Dauerorganen im Boden zu reduzieren, wird dringend empfohlen, in welkebefallenen Hopfengärten kein Rebenhäcksel auszubringen und die Rebstrunken tief abzuschneiden und von der Fläche zu entfernen. Da eine Abtötung der Überdauerungorgane nur in der Heißrotte erfolgt, sollten die entfernten Rebstrunken verbrannt oder einer ordentlichen Kompostierung zugeführt werden.
Hinweise vom 6. September 2018
Falls Sie ein Muster der genannten Sorten zur Verfügung stellen können, melden Sie sich bitte beim Hopfenring unter der Tel.-Nr. 08442/957-311 oder sprechen Sie Ihren Musterzieher auf die Probenahme an.
Wegen der längeren Vegetationszeit ist der Junghopfen empfänglicher für Krankheiten (Peronospora, Echter Mehltau) und Schädlinge (Spinnmilben). Insbesondere Peronospora stellt eine Gefahr dar, da der Erreger im Junghopfen überwintern kann und der Stock nächstes Jahr Peronospora-Primärbefall zeigt. Kontrollieren Sie daher Ihre Junghopfenanlagen und führen Sie weiterhin notwendige Bekämpfungsmaßnahmen durch. Dies gilt v.a. auch für aufgeschultes Fechsermaterial.
Hinweise vom 22. August 2018
Betrachtet man die Ergebnisse des Trockensubstanz- und Alphagehaltmonitorings der LfL, so stellt man fest, dass die Alphasäurengehalte bei den frühen Aromasorten und bei der Hochalphasorte Hallertauer Magnum kaum mehr angestiegen sind. Die Sorte Herkules hat letzte Woche im Alpha noch deutlich zugelegt.
Im Gegensatz zu den Vorjahren sind bewässerte Hopfen genauso weit entwickelt wie unbewässerte Bestände.
Viele Bestände der Sorte Hallertauer Magnum sind heuer in der Reife sogar früher als Perle.
Beachten Sie bei Ihrer Planung auch, dass viele Hopfenbestände dieses Jahr unter einem hohen Mehltaudruck stehen.
Bei den Flavor-Sorten sind die speziellen Qualitätsanforderungen der Abnehmer zu berücksichtigen!
Soweit der Reifezustand jetzt abgeschätzt werden kann, beginnt die Erntereife zu folgenden Terminen:
Hallertauer Mfr.: Erntereife erreicht bzw. bereits abgeerntet
Northern Brewer: 22. August
Hallertauer Tradition: 24. August
Perle, Saphir, Opal: 28. August
Hallertauer Magnum: 28. August bei Beständen ohne Nachblüte
Spalter Select: 03. - 05. September
Hallertauer Blanc: 03. - 05. September
Smaragd: 05. - 07. September
Herkules: 05. - 07. September
Hersbrucker Spät: 06. - 08. September
Polaris: 07. - 09. September
Callista: 05. - 08. September
Hüll Melon: 10. - 12. September
Ariana: 15. - 20. September
Mandarina Bavaria: 15. - 20. September
Nugget: 18. - 22. September
Die wöchentlichen Ergebnisse des Trockensubstanz- und Alphagehaltmonitoring
Wegen des schwer einzuschätzenden Mehltaudrucks wird empfohlen, in Beständen mit Befall nochmal eine Bekämpfungsmaßnahme z. B. mit Kumar, Vivando oder Schwefelpräparaten durchzuführen. Andere Mehltaumittel mit längeren Wartezeiten sind stark rückstandsgefährdet. Hier sollten unbedingt ausreichende Wartezeiten einkalkuliert werden.
Hinweise vom 14. August 2018
Damit die Hopfenpflanzer schnellstmöglich Kenntnis von den Ergebnissen und Beratungsempfehlungen erhalten, veröffentlicht die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft für jede Sorte die Trockensubstanz- und Alphasäurengehalte von den 10 Standorten im Internet.
Die ersten Ergebnisse werden bis heute Abend ins Netz gestellt!
Trockensubstanz- und Alphasäurenmonitoring bei den wichtigsten Hopfensorten
Die hohen Temperaturen seit Anfang April haben die Entwicklung des Hopfens enorm beschleunigt. Dies führte vor allem bei den Sorten Hallertauer Mfr., Northern Brewer und Hallertauer Magnum zu einer ausgeprägten Frühblüte. Je nach Schnittzeitpunkt, Lage, Niederschlagsverteilung und Nährstoffversorgung kam es zu einer zweiten Blüte, die die Ernteplanung zusätzlich erschwert.
Besonders die regional sehr unterschiedlichen Niederschläge und Bodenverhältnisse führten zu einem sehr unterschiedlichen Reifezustand, der eine allgemein gültige Ernteempfehlung unmöglich macht. Vielfach kann sogar der optimale Erntetermin einer Sorte in verschiedene Gärten eines Betriebes deutlich variieren.
Beachten Sie bei Ihrer Planung, dass die Hauptsorte Herkules dieses Jahr mehrere Tage früher ausgedoldet hat und die Bestände unter einem hohen Mehltaudruck stehen.
Im Gegensatz zu den Vorjahren sind bewässerte Hopfen genauso weit entwickelt wie unbewässerte Bestände.
Soweit der Reifezustand abgeschätzt werden kann, werden aus jetziger Sicht folgende Termine für den Beginn der Erntereife vorgeschlagen.
Hallertauer Mfr.:Erntereife vielfach schon erreicht
Northern Brewer: 22. August
Hallertauer Tradition: 24. August
Perle, Saphir, Opal: 28. August
Für die übrigen Sorten wird die geschätzte Erntereife nächste Woche bekannt gegeben, wenn weitere Alpha- und Trockensubstanzergebnisse vorliegen.
Aus diesem Grund wird dringend empfohlen, in den genannten Gärten die Spritzabstände von 10-14 Tagen zur Bekämpfung des Echten Mehltaus einzuhalten. Achten Sie dabei ebenfalls auf Wirkstoffwechsel und die Einhaltung der Wartezeit!
Hinweise vom 01. August 2018
Die Anwendung erfolgt ab Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis mit 0,6 l/ha in 700-3300 l Wasser/ha. Beachten Sie, dass es sich bei dem Produkt um eine neue Formulierung in Form eines flüssigen Suspensionskonzentrats handelt, das gegenüber der früheren Pulverform 2,5 fach stärker konzentriert ist und eine dementsprechend geringere Aufwandmenge hat. In der Saison ist max. 1 Anwendung erlaubt. Die Wartezeit beträgt 28 Tage.
Anwendungsbestimmungen und Sicherheitshinweise:
-Zum Schutz des Anwenders sind beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel Schutzkleidung, festes Schuhwerk, Schutzhandschuhe und eine dicht abschließende Schutzbrille zu tragen.
- Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Hopfen bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
- NW 607-1: Die Anwendung in Nachbarschaft zu Oberflächengewässern darf nur mit verlust-mindernder Technik erfolgen und es ist ein Mindestabstand von 5 m einzuhalten.
-Das Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft.
Führen Sie deshalb sorgfältige Bonituren mit der Kanzel im Gipfelbereich durch. Sollte je nach Sorte und Erntetermin auf jedem 3.-5. Blatt noch ein leichter Spinnmilbenbefall vorhanden sein, ist eine weitere Akarizidmaßnahme durchzuführen, wenn die letzte Behandlung länger als 14 Tage zurückliegt. Achten Sie dabei auf Wirkstoffwechsel und die Einhaltung der Wartezeit!
Aus diesem Grund wird dringend empfohlen, in den genannten Gärten die Spritzabstände von 10-14 Tagen zur Bekämpfung des Echten Mehltaus einzuhalten. Achten Sie dabei ebenfalls auf Wirkstoffwechsel und die Einhaltung der Wartezeit!
- Ökologischer Hopfenanbau
- Etablierung von Raubmilben zur Spinnmilbenbekämpfung
- Demonstrationsbetrieb integrierter Pflanzenschutz – Erkenntnisse und Erfahrungen
-Chlorophyllmessungen an Hopfenblättern zur Einschätzung der Stickstoffversorgung
Dienstag, 07.08.2018 Ring junger Hopfenpflanzer
Treffpunkt um 13.00 Uhr am Gasthaus Kirzinger, Mitterstetten (Busrundfahrt)
Mittwoch, 08.08.2018 Landkreis Freising
Treffpunkt um 18.00 Uhr am Gasthaus Kirzinger, Mitterstetten (Autorundfahrt
Donnerstag, 09.08.2018 VlF Kelheim
Treffpunkt um 13.00 Uhr am Gasthaus Kirzinger, Mitterstetten (Busrundfahrt)
Im Anschluss an die Veranstaltungen besteht wie immer Gelegenheit zur Einkehr. Dabei werden Hinweise zur Umsetzung der
Empfehlung: Bei Hopfen mit vorzeitiger Blüte, die nicht mehr nachgeblüht haben, sollte ein früherer Erntetermin bis Mitte August eingeplant werden, um extreme Qualitätseinbußen zu vermeiden. Die Ernte muss dann unterbrochen werden, um die empfohlenen optimalen Ernte-zeitpunkte bei den späteren Sorten einhalten zu können.
Aus pflanzenphysiologischer Sicht ist dringend davon abzuraten, Hopfen, die noch einmal nach-geblüht haben, vorzeitig zu beernten, da eine zu frühe Ernte die Einlagerung von Reservestoffen verhindert und den Hopfenstock schwächt. Im Folgejahr reagiert der Hopfen mit einem verhalte-nen Wachstum und ist anfälliger für Krankheiten und Schädlinge. Da der Entwicklungsvorsprung bei den späteren Sorten nicht so groß ist, werden späte Sorten voraussichtlich nur wenige Tage früher reif als üblich. Nähere Hinweise dazu werden ab Mitte August im Ringfax veröffentlicht oder können über das Trockensubstanz- und Alphagehaltmonitoring im Internet (LfL-Seite) in Erfahrung gebracht werden.
Empfehlung: Falls frühe Sorten mit vorgezogener Blüte noch einmal nachgeblüht haben, ist unbedingt deren Reife abzuwarten, damit der Hopfenstock nicht unnötig geschwächt wird. Damit sind zwar Qualitätseinbußen durch die überreifen frühen Dolden nicht zu vermeiden, ihr Hopfen dankt es Ihnen aber im nächsten Jahr. Im Zweifelsfall sollte Rücksprache mit der Vertragsfirma genommen und der Erntebeginn abgesprochen werden.
Hinweis vom 27. Juli 2018
Wegen der geringen Rückstandshöchstmenge eines Wirkstoffpartners für Japan-Hopfen, sollte das Pflanzenschutzmittel Orvego in Beständen, welche nach Japan-Norm zu behandeln sind, im erntenahen Zeitraum nicht mehr eingesetzt werden.
Das gleiche gilt auch für das Mehltaupräparat Flint, das in US-Hopfen nur einmal angewendet werden sollte. Beachten Sie auch, dass Präparate aus der Gruppe der Strobilurine (Flint, Ortiva, Bellis) zur Vermeidung von Resistenzen pro Saison max. 2-mal eingesetzt werden.
Hinweis vom 25. Juli 2018
Die Anwendungsbestimmungen und Sicherheitshinweise sind der Gebrauchsanleitung zu entnehmen und werden sobald der Zulassungsbescheid vorliegt im nächsten Ringfax veröffentlicht. Für Exporthopfen liegen Rückstandshöchstmengen für EU-, US- und Japan-Hopfen vor.
Beim Einsatz ist die Wartezeit von 28 Tagen zu beachten!
Hinweis vom 17. Juli 2018
Wegen der geringen Rückstandshöchstmenge eines Wirkstoffpartners von Orvego in Japan sollte das Präparat in Japan-Hopfen nur einmal eingesetzt werden. Das gleiche gilt auch für das Mehltaupräparat Flint, das in US-Hopfen nur einmal angewendet werden sollte. Beachten Sie auch, dass Präparate aus der Gruppe der Strobilurine (Flint, Ortiva, Bellis) zur Vermeidung von Resistenzen pro Saison max. 2-mal eingesetzt werden.
Kontrollieren Sie daher Ihre Bestände sorgfältig auf Befallssymptome.
Bei anfälligen Sorten und in Befallslagen wird eine Mehltaubekämpfung empfohlen, wenn die letzte Behandlung länger als 14 Tage zurückliegt.
Bei bereits vorhandenem Befall sollten Wirkstoffkombination im Wechsel eingesetzt werden. Kumar wirkt im alkalischen Bereich und darf nicht mit pH-Wert senkenden Mitteln (z. B. Netzmit-tel oder phosphorigen Säuren) gemischt werden.
Die Wirkungssicherheit und -dauer wird nur durch eine gute Benetzung (hohe Wassermenge) mit ausreichender Dosierung gewährleistet. Penetrationshilfsmittel werden nur für Milbeknock benötigt und bringen bei den reinen Kontaktakariziden keine Vorteile.
Da keine Versuchsergebnisse zur Pflanzenschutzwirkung im Hopfen vorliegen und aus fachli-cher Sicht auch keine Pflanzenschutzwirkung zu erwarten ist, birgt der rechtswidrige Einsatz für den Pflanzer neben den Kosten auch ein hohes Risiko. Unterbleiben oder verzögern sich infolge der Anwendung von Boundary SW notwendige Bekämpfungsmaßnahmen mit zugelassenen Pflanzenschutzmitteln, führt dies zu einer Verschärfung der Befallssituation.
Hinweis vom 06. Juli 2018
Die Firma Belchim gibt dazu folgende Anwendungshinweise:
• Aufwandmenge Spritzbrühe 400-500 l/ha
• 30 % AHL oder 50 % InnoFert Hopfen
• 5,3 l/ha Beloukha
• 0,1 % Adhäsit und 0,04 % Break Thru
• Schaumstop (z.B. proagro Schaumfrei)
• Keine Mischung mit Zink- und Borsalzen (wegen z.T. sehr starker Schaumbildung)
• Mischreihenfolge: 1. Halbe Wassermenge, 2. Volle Menge Nährstofflösung, 3. Schaumstop, 4. Beloukha, 5. Additiv(e) 6. Restliche Wassermenge
• Gemäßigte Temperaturen bei der Anwendung (unter 25 °C) und nachfolgende Tage ohne Niederschlag begünstigen die Wirkung
• EU und US-Norm vorhanden
• Bislang keine Freigabe für JP-Norm
Im Anwendungszeitraum bis BBCH 87 (70% der Dolden geschlossen) ist max. 1 Anwendung erlaubt. Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen abgedeckt und dadurch ist eine Festsetzung einer Wartezeit nicht erforderlich.
Anwendungsbestimmungen und Sicherheitshinweise:
• NW 609-1: Bei Anwendung von verlustmindernder Technik muss zu Oberflächengewässern kein Abstand eingehalten werden.
• NT101: Die Anwendung muss in einer Breite von mindestens 20 m zu „nicht Zielflächen“ (z.B. Wald, Feldraine >3m) mit verlustmindernder Technik erfolgen.
• Das Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft.
Hinweise vom 02. Juli 2018
Bei anfälligen Sorten und in Befallslagen wird eine Mehltaubekämpfung empfohlen, wenn die letzte Behandlung länger als 14 Tage zurückliegt.
Bei bereits vorhandenem Befall sollte eine Wirkstoffkombination aus vorbeugenden Mitteln mit einem sporen- und myzelabtötenden Präparat wie z. B. Kumar eingesetzt werden. Kumar ist jedoch nicht mit pH-Wert senkenden Mitteln mischbar.
Die Wirkungssicherheit und -dauer wird nur durch eine gute Benetzung (hohe Wassermenge) mit ausreichender Dosierung gewährleistet. Penetrationshilfsmittel werden nur für Milbeknock benötigt und bringen bei den reinen Kontaktakariziden keine Vorteile.
Ab der Blüte sollte der Hopfen blattlausfrei sein. Da dieses Jahr alle Sorten bereits Blüten gebildet haben, sollte in Gärten mit vorhandenem Blattlausbefall eine Bekämpfungsmaßnahme durchgeführt werden.
Achtung: Aufgrund der Rückstandsergebnisse des Pflanzenschutzmittelmonitorings der letzten Jahre wird dringendst empfohlen, Teppeki nur 1 Mal pro Saison und nicht zu spät einzusetzen. Bei Folgebehandlungen muss ein Wirkstoffwechsel vorgenommen werden!
Im Anschluss an die Demonstrationen werden bei einem kleinen Imbiss aktuelle Pflanzenschutzthemen angesprochen und es besteht die Möglichkeit zur Diskussion mit den Wissenschaftlern der LfL und der Hopfenbauberatung.
Termin: Mittwoch, 4. Juli 2018, 18.00 Uhr
Treffpunkt: Am Hof der Familie Weingart, Mießling 1, 84098 Schmatzhausen
Bitte Fahrgemeinschaften bilden!
Hinweis vom 21. Juni 2018
Noch nicht registrierte Betriebe können bei der zuständigen Stelle, Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Pflanzenschutz, Lange Point 10, 86354 Freising bzw.per Mail pflanzenpass@lfl.bayern.de die einmalige Registrierung beantragen. Anschließend erhalten sie das Formular zur Beantragung der Flächen und Sorten.
Registrierte Betriebe haben bereits das entsprechende Formular. Die Flächenmeldung muss bis zu 30. Juni bei der zuständigen Stelle sein.
Hinweise vom 19. Juni 2018
Bei anfälligen Sorten und in Befallslagen wird eine Mehltaubekämpfung empfohlen, wenn die letzte Behandlung länger als 14 Tage zurückliegt.
Bei bereits vorhandenem Befall sollte eine Wirkstoffkombination aus vorbeugenden Mitteln mit einem sporen- und myzelabtötenden Präparat wie z. B. Kumar eingesetzt werden. Kumar ist jedoch nicht mit pH-Wert senkenden Mitteln mischbar.
Die Wirkungssicherheit und -dauer wird nur durch eine gute Benetzung (hohe Wassermenge) mit ausreichender Dosierung gewährleistet. Penetrationshilfsmittel werden nur für Milbeknock benötigt und bringen bei den reinen Kontaktakariziden keine Vorteile.
Nach den Beobachtungen in den Monitoringgärten und Meldungen aus der Praxis dürfte der Blattlauszuflug weitgehend abgeschlossen sein.
Kontrollieren Sie daher ihre Bestände und führen Sie Bekämpfungsmaßnahmen erst durch, wenn im Durchschnitt mehr als 50 Läuse pro Blatt oder 200 Läuse auf einzelnen Blättern gefunden werden.
Ab der Blüte sollte der Hopfen blattlausfrei sein. Da dieses Jahr einige Sorten seit Anfang Juni eine vorzeitige Blüte aufweisen, sollte in diesen Gärten eine Bekämpfungsmaßnahme bei vorhandenem Blattlausbefall durchgeführt werden.
Achtung: Aufgrund der Rückstandsergebnisse des Pflanzenschutzmittelmonitorings der letzten Jahre wird dringendst empfohlen, Teppeki nur 1 Mal pro Saison und nicht zu spät einzusetzen. Bei Folgebehandlungen muss ein Wirkstoffwechsel vorgenommen werden!
Hinweis vom 14. Juni 2018
Betriebe, in deren Beständen Hopfen mit auffälligen Symptomen beobachtet werden, oder Betriebe, die – auch symptomlose - Hopfensorten aus früheren oder aktuellen Viroid-Befallsgebieten wie Slowenien, USA, Japan und China anbauen oder in ihren Gärten kultivieren, werden gebeten, sich am Monitoring zu beteiligen und dies der Hopfenberatung in Wolnzach bis spätestens 18. Juni 2018 telefonisch (Tel.: 08442/957-400) zu melden. Dann können ab 18. Juni von Mitarbeitern der Hopfenforschung Blattproben gezogen werden. Bitte lassen Sie auch Ihre Hopfen untersuchen, wenn Sie Ihre Flächen mit Kompost düngen, in den auch Haushaltsabfälle und damit Zitrusfrüchte oder -schalen eingebracht worden sind.
Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft bedankt sich für Ihre wertvolle Unterstützung.
Hinweise vom 04. Juni 2018
Die Anzahl der Zoosporangien ist in den letzten Tagen angestiegen und hat bereits an mehreren Stationen in der Hallertau die Bekämpfungsschwelle für alle Sorten überschritten. Dabei ist ein deutliches Nord-Süd-Gefälle erkennbar. In der Mitte und im Süden der Hallertau, wo in letzter Zeit mehr Niederschläge fielen, sind die Zoosporangienzahlen höher als in der nördlichen Hallertau oder in Franken. Bei erneuten gewittrigen Niederschlägen, die ab Wochenmitte vorhergesagt werden, besteht daher eine erhöhte Infektionsgefahr. Insbesondere Bestände mit vorzeitiger Blüte und von Hagel geschädigte Hopfen sind besonders gefährdet. Aus diesem Grund ergeht ein Spritzaufruf für die Hallertau für alle Sorten und für das Anbaugebiet Spalt für die anfälligen Sorten.
Bei anfälligen Sorten und in Befallslagen ist eine erneute Mehltaubekämpfung erforderlich, wenn die letzte Behandlung länger als 10 Tage zurückliegt.
Bei bereits vorhandenem Befall sollte eine Wirkstoffkombination aus vorbeugenden Mitteln mit einem sporen- und myzelabtötenden Präparat wie z. B. Kumar eingesetzt werden. Beachten Sie, dass Kumar nicht mit pH-Wert senkenden Mitteln gemischt wird.
Beachten Sie dabei, dass auf Nicht-Zielflächen chemische Bekämpfungsmaßnahmen nicht zulässig sind!
Die heiße Witterung fördert den Befall mit der Gemeinen Spinnmilbe. In den Monitoringgärten ist daher zum jetzigen Zeitpunkt bereits ein früherer und höherer Befall als im Vorjahr festzustellen. 50 % der bonitierten Hopfen zeigten letzte Woche einen Befall und in 10 % der Gärten war die Bekämpfungsschwelle überschritten.
Kontrollieren Sie daher vom Feldrand her Ihren Hopfen auf Spinnmilbenbefall und führen Sie bei Überschreitung der Schadschwelle (leichter Befall auf jedem 2. Bonitierten Blatt) Bekämpfungsmaßnahmen durch.
Hinweise vom 23. Mai 2018
Kontrollieren Sie dennoch Ihre Bestände auf Primärinfektionen und führen Sie bei sichtbaren Befall (Bubiköpfe) Bekämpfungsmaßnahmen mit einem systemischen Mittel in Kombination mit einem Kontakt- oder teilsystemischen Mittel durch. Zur nachhaltigen Bekämpfung ist diese Maßnahme im Abstand von 8 - 10 Tagen zu wiederholen.
Nur wer die Primärinfektion ordnungsgemäß bekämpft, kann sich bei der Bekämpfung der Sekundärinfektion nach dem Peronospora-Warndienst richten!
In Beständen mit anfälligen Sorten und in mehltaugefährdeten Lagen wird daher eine vorbeugende Mehltaubehandlung empfohlen.
Bei bereits vorhandenem Befall sollte eine Wirkstoffkombination aus vorbeugenden Mitteln mit einem Sporen und Myzel abtötende Präparat wie z. B. Kumar eingesetzt werden. Kumar ist jedoch nicht mit pH-Wert senkenden Mitteln mischbar.
Durch die bisherige warme Witterung wurde der Befall mit der Gemeinen Spinnmilbe begünstigt, sodass in einigen Gärten die Bekämpfungsschwelle bereits erreicht ist. Von den 30 Monitoringgärten konnten in 9 Gärten Spinnmilben und Eier gefunden werden. In 4 Gärten ist die Bekämpfungsschwelle schon erreicht oder überschritten.
Kontrollieren Sie deshalb Ihre Hopfengärten vom Feldrand her im unteren Rebenbereich auf Spinnmilbenbefall, insbesondere letztjährig befallene Gärten und Junghopfen.
Als grobe Faustregel kann vor der Erstbehandlung eines Gartens davon ausgegangen werden, dass leichter Befall auf jedem zweiten bonitierten Blatt bereits einen bekämpfungswürdigen Spinnmilbenbefall bedeutet.
Da die Spinnmilben vom Boden her zuwandern, kann durch sorgfältiges Entfernen der Blätter, Boden- und Seitentriebe im unteren Bereich der Hopfenreben der Ausgangsbefall stark verringert und ein besserer Bekämpfungserfolg der Akarizid-Behandlungen erwartet werden.
Hinweise vom 09. Mai 2018
- Das erste Hopfenputzen mit Vorox F
- darf erst nach dem ersten Ackern erfolgen.
- der Hopfenbestand muss im dritten Standjahr oder älter sein und eine Wuchshöhe vom mindestens 3 m erreicht haben.
- er muss vital sein und darf keine Welkeprobleme zeigen
- die Anwendung darf nicht mit handgeführten Geräten durchgeführt werden
- Für Bestände ab 3 m, die die Gerüsthöhe noch nicht erreicht haben, gilt die Empfehlung (Angaben für die Reihenbehandlung = 1/3 der Fläche):
- 20 g/ha Vorox F
- in 400 – 500 l Spritzbrühe
- davon 120 – 150 l AHL (30 %)
- + 0,4 – 0,5 l/ha Adhäsit (0,1 %
- Für Bestände, die zum ersten Hopfenputzen bereits Gerüsthöhe erreicht haben, gilt die Empfehlung (Angaben für die Reihenbehandlung = 1/3 der Fläche):
- 30 gha Vorox F
- in 400 – 500 Spritzbrühe
- davon 120 – 150 l AHL (30 %)
- + 0,4 – 0,5 l/ha Adhäsit (0,1 %)
- AHL (Dichte: 1280 kg/m³)
Das Ackern sollte erst 8-10 Tage nach der Anwendung erfolgen.
Stickstoff greift Metall an. Deshalb sollte die Spritze sofort nach der Arbeit gereinigt werden!
- InnoFert Hopfen (Dichte: 1195 kg/m³)
Die von der Firma AlzChem hergestellte Ammonium-Nitrat-Lösung wird unter dem Handelsnamen „InnoFert Hopfen“ als EG-Düngemittel vertrieben. Die Stickstofflösung hat im Vergleich zu AHL einen niedrigeren Stickstoffanteil.
Der mit dem Hopfenputzen ausgebrachte Stickstoff ist düngewirksam und muss bei der Düngebedarfsermittlung angerechnet werden.
Achtung: bei der Mischung von AHL, MgCL2 -Lösung und Wasser darf die Temperatur der Spritzflüssigkeit nicht unter 11 °C fallen, da es sonst zu Ausfällungen kommt, die Filter und Düsen verstopfen können.
Komponentenanteil in der Gesamtlösung (%) | Absolute Mengen in 500 l Gesamtlösung | in 500 l enthaltene Rein-nährstoffmengen (kg) | |
---|---|---|---|
N-Komponente | 35 % | 175 l | 63 kg N |
Mg-Chloridlösung | 35 % | 175 l | 30 kg MgO |
Wasser | 30 % | 150 l |
Komponentenanteil in der Gesamtlösung (%) | Absolute Mengen in 500 l Gesamtlösung | in 500 l enthaltene Reinnährstoffmengen (kg) | |
---|---|---|---|
N-Komponente | 50 % | 250 l | 43 kg N |
Mg-Chloridlösung | 35 % | 175 l | 30 kg MgO |
Wasser | 15 % | 75 l |
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass bei der Applikation durch die Verwendung von kleineren Düsen ein feineres Tropfenspektrum erzeugt wird und somit Blätter und Seitentriebe gleichmäßiger benetzt werden, was zu einer Verbesserung der Ätzwirkung führt. Die zwei Standard Düsen TD 80-08 je Seite sollten z. B. mit Hilfe eines Doppeldüsenhalters gegen jeweils zwei Düsen TD 80-04 getauscht werden. Dies ergibt 4 Düsen je Seite mit einem kleineren Tropfenspektrum, wobei die Ausstoßmenge gleich bleibt. Das Abspritzen mit Handverstäuberen ist arbeitsintensiv, wird aber durch die gezielte Benetzung ein besseres Wirkungsergebnis zeigen.
Der Zusatz von Superspritern ist zwingend erforderlich. Bewährt hat sich z. B. das Produkt Break-Thru mit einer Konzentration von 0,04 %, das die Oberflächenspannung reduziert und damit eine gleichmäßige und großflächige Benetzung bewirkt.
Bei Bedarf können dieser Mischung Zink- (0,3 %) und Borsalze (0,2 %) zugegeben werden. Damit wird die Ätzwirkung ebenfalls verstärkt.
Hinweise vom 09. Mai 2018
Kontrollieren Sie dennoch Ihre Bestände auf Primärinfektionen und führen Sie bei sichtbaren Befall (Bubiköpfe) Bekämpfungsmaßnahmen mit einem systemischen Mittel in Kombination mit einem Kontakt- oder teilsystemischen Mittel durch. Zur nachhaltigen Bekämpfung ist diese Maßnahme im Abstand von 8 - 10 Tagen zu wiederholen.
Nur wer die Primärinfektion ordnungsgemäß bekämpft, kann sich bei der Bekämpfung der Sekundärinfektion nach dem Peronospora-Warndienst richten!
• Aiglsbach (KEH)
• Eschelbach (PAF)
• Eschenhart (KEH)
• Forchheim (EI)
• Hirnkirchen (FS)
In den Anbauregionen Spalt (Obersteinbach) und Hersbruck (Speikern) stehen jeweils 1 Station.
Ab sofort kann der Peronospora-Warndienst wieder täglich aktuell abgehört werden. Die Aktualisierung erfolgt gegen 12.00 Uhr, an Montagen und nach Feiertagen erst um ca. 14.00 Uhr.
Peronospora-Warndienst (Hallertau) 08442/9257-60 oder -61
Die Übermittlung der Warndienst-Aufrufe per SMS auf das Handy kann beim Hopfenring gegen eine Gebühr von ca. 5 € pro Jahr beantragt werden.
Im Internet sind die Peronospora-Warndiensthinweise aller Anbaugebiete und andere aktuelle Hopfenbauhinweise auf der Homepage der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft nachzulesen.
Ferner ist die Hopfenberatung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft in allen Spezialfragen des Hopfenbaus wie gewohnt unter Tel.: 08442/957-400 erreichbar. Aufgrund der Personalsituation ist die Erreichbarkeit künftig nur noch am Vormittag gewährleistet!
Hinweise vom 13. April 2018
Landkreis/Anbaugebiet | Anzahl Untersuchungen | Vorläufiger Nmin-Wert (Stand 29.03.2018) | Endgültiger Nmin-Wert |
---|---|---|---|
Eichstätt (inkl. Kinding) | 287 | 49 | 59 |
Freising | 349 | 49 | 52 |
Hersbruck | 90 | (49) | 48 |
Kelheim | 1606 | 48 | 50 |
Landshut | 238 | 70 | 68 |
Pfaffenhofen (u. Neuburg-Schrobenhausen) | 1333 | 46 | 48 |
Spalt | 107 | 53 | 53 |
Bayern | 4010 | 49 | 51 |
Die Berechnung kann entweder durch einen Dienstleister, wie z. B. dem Hopfenring, erfolgen oder selbst durchgeführt werden. Hierfür stellt die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft ein kostenloses Excel-EDV-Programm zur Verfügung.
Definition Bewirtschaftungseinheit:
Vor der Berechnung des Düngebedarfs können einzelne zu berechnende Schläge in Bewirtschaftungseinheiten nach folgenden Kriterien zusammengefasst und somit bei der N- und P-Düngung einheitlich betrachtet werden.
Voraussetzungen:
- gleiches Ertragsniveau im 3 Jahresdurchschnitt (Hageljahre ausgenommen)
- gleiche Bodenart
- gleiche Phosphat-Gehaltsklasse
- gleiche Zwischenfrucht
- gleiche organische Düngung im Vorjahr (z. B. Rebenhäcksel)
Hinweise vom 10. April 2018
Bei Befall mit Drahtwurm kann 0,1 g Actara mit 0,2 l Wasser pro Stock (pro ha 200 g Actara in 400 l Wasser) gegossen werden. Für die Indikationen Liebstöckelrüssler und Erdfloh ist die Aufwandmenge auf 0,075 g pro Stock (150 g Actara pro ha in 400 l Wasser) begrenzt.
Beachten Sie, dass die Anwendung erst nach dem Kreiseln erfolgen darf und keine blühenden Zwischenfrüchte oder blühende Unkräuter im Hopfengarten oder unmittelbar an diesen angrenzend vorhanden sind. Außerdem müssen auf geneigten Flächen (über 2 % Hangneigung) die Zwischenreihen auf 25 % der Gesamtfläche begrünt sein. Sollte ein Oberflächengewässer an den Hopfengarten angrenzen, muss ein mind. 20 m breiter bewachsener Randstreifen mit einer geschlossenen Pflanzendecke vorhanden sein.
Die Festsetzung der Rückstandshöchstmenge in Japan liegt zwar noch nicht schriftlich vor, wird aber noch vor der Ernte erwartet, so dass die Hopfenhandelsfirmen „Grünes Licht“ für den Einsatz in Exporthopfen nach Japan geben.
Bei einem gleichzeitigen Befall mit Bodenschädlingen ist eine Mischung mit Actara möglich, sobald der Hopfen gekreiselt ist und keine blühenden Unkräuter/Zwischenfrüchte im oder um den Hopfengarten zu finden sind.
Aliette WG ist ebenfalls zur Bekämpfung der Peronospora-Primärinfektion zugelassen. Da die Wirkstoffaufnahme bei diesem Präparat hauptsächlich über das Blatt erfolgt, ist eine erste Spritzanwendung bei mindestens 5-10 cm Wuchshöhe des Hopfens sinnvoll. Die 2. Anwendung erfolgt dann bei 20-40 cm Wuchshöhe durch Besprühen der Stöcke.
Die Aufwandmenge beträgt jeweils max. 2,5 kg/ha in 1000 l Wasser. Bei Einzelstock- bzw. Bandbehandlung ist die Mittel- und Wassermenge entsprechend zu reduzieren.
Eine ordnungsgemäße Bekämpfung der Primärinfektion ist Voraussetzung für die Bekämpfung der Sekundärinfektion nach dem Peronosporawarndienst.
Hinweise vom 29. März 2018
Landkreis/Anbaugebiet | Anzahl Untersuchungen | Vorläufiger Nmin-Wert |
---|---|---|
Eichstätt (inkl. Kinding) | 98 | 49 |
Freising | 292 | 49 |
Hersbruck | (49) | |
Hinweis vom 15. Februar 2018
Für das Projekt können sich ab sofort 20 interessierte Hopfenbaubetriebe anmelden.
Um eine Vielfalt verschiedener Düngesysteme zu erhalten, ist auch eine Beteiligung von Nebenerwerbsbetrieben, Gemischtbetrieben oder viehhaltenden Betrieben gewünscht. In den ausgewählten Betrieben wird auf 2-3 Hopfenflächen die Stickstoffdynamik anhand von Nmin-Beprobungen im Frühjahr, Herbst und Winter, dem betrieblichen Düngemanagement und der tatsächlichen Nährstoffabfuhr untersucht. Die Nährstoffabfuhr von der Fläche wird über die Untersuchung von Dolden- und Rebenhäckselproben ermittelt. Vorgaben oder Einschränkungen für die Düngung bestehen nicht. Alle betrieblichen Daten und Aufzeichnungen zur Düngung werden vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.
Zum Ausgleich und als Honorierung für die Kooperation steht dem Betrieb der Projektbearbeiter für alle Fragen der Düngung und Umsetzung der Düngeverordnung beratend zur Seite. Soweit gewünscht werden jährlich eine kostenlose Düngebedarfsermittlung und ein betrieblicher Nährstoffvergleich durchgeführt. Außerdem können die Ergebnisse der Nmin-Untersuchungen für die betrieblichen Zwecke verwendet werden.
Interessierte Betriebe erhalten nähere Informationen bei der staatlichen Hopfenberatung der LfL in Wolnzach unter Tel. 08442/957-400
Hinweis vom 25. Januar 2018
Fachthemen:
- Die Stickstoffbedarfsermittlung bei Hopfen nach der neuen Düngeverordnung
(LD Johann Portner) - Was beeinflusst das Hopfenaroma – eine analytische und sensorische Annäherung
(ROR Klaus Kammhuber) - Forschung zur Verticilliumwelke: Aktueller Stand und Zielsetzung
(M. Sc. Simon Euringer) - Pflanzenschutz im Hopfenbau 2018 - Grenzen und Möglichkeiten
(M. Sc. Silvana Wolf, Dipl.-Biol. Dr. Florian Weihrauch)
Veranstaltungsort und Termine:
- Biburg (GH Wurmdobler) Montag, 29.01.2018 13.00 Uhr
- Oberhatzkofen (GH Burger) Dienstag, 30.01.2018 13.00 Uhr
- Unterpindhart (GH Rockermeier) Mittwoch, 31.01.2018 19.00 Uhr
- Osseltshausen (GH Siebler) Donnerstag, 01.02.2018 13.00 Uhr
- Hedersdorf (GH Schuster) Montag, 05.02.2018 13.00 Uhr
(Hersbruck) - Spalt (GH Hoffmanns-Keller) Montag, 05.02.2018 19.00 Uhr
- Lindach (GH Kreitmayr) Mittwoch, 07.02.2018 13.00 Uhr
- Mainburg (Stadthalle) Mittwoch, 07.02.2018 19.00 Uhr
- Marching (GH Paulus) Freitag, 09.02.2018 13.00 Uhr