EDV-Fachprogramm Düngung
Berechnung organischer Dünger (Grenze 170 kg N/ha)
Nach § 6 der Düngeverordnung darf mittels organischer und organisch- mineralischer Dünger nur so viel Stickstoff (Ngesamt) ausgebracht werden, dass im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Betriebs 170 kg N je Hektar und Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.) nicht überschritten werden.
Aktuelles
Ein separates Programm zur Berechnung der Grenze 170 kg N/ha in einem tierhaltenden Betrieb steht 2021 nicht zur Verfügung stehen.
Grenze 170 kg N/ha

Berechnung der Grenze 170 kg N/ha betriebsbezogen
Neben der betriebsbezogenen Grenze 170 kg N/ha ist auf roten Flächen zudem die schlagbezogene Grenze 170 kg N/ha zu beachten. Anders als die betriebsbezogene 170 kg N-Grenze bezieht sich die schlagbezogene Grenze nicht auf das Kalenderjahr, sondern auf das Düngejahr.
Schlagbezogene Grenze 170 kg N/ha auf roten Flächen (in der Seitenmitte)
EDV-Programm zum Herunterladen
Berechnung der betriebsbezogenen 170 kg N/ha Grenze und der organischen Stickstoffmenge im Betrieb
Mit dem bereitgestellten EDV-Programmen kann die betriebsbezogene Grenze von 170 kg N/ha, der Gesamtanfall der organischen Stickstoffmenge im Betrieb und die Stickstoffmenge die über organische Dünger evtl. noch aufgenommen werden kann bzw. abgegeben werden muss, ermittelt werden. Über die Berechnung der Grenze 170 kg N/ha kann die Einhaltung der Grenze im Fall einer Kontrolle belegt werden.
Ältere Programmversionen
- Biogasgärrest-Rechner (2018-2020)
- 2020 - Tierhaltende Betriebe, Stand: 06.11.2019
69 KB
- 2019 – Tierhaltende Betriebe – Stand: 17.01.2019
193 KB
- 2018 - Tierhaltende Betriebe, Stand: 01.01.2018
191 KB
- 2017 - Stand: 01.03.2017
615 KB
- 2016 - Stand: 28.10.2016
615 KB
- 2015 - Stand: 14.09.2015
615 KB
- 2014 - Stand: 10.09.2014
621 KB
- 2013 - Stand: 17.07.2013
606 KB
- 2012 - Stand: 10.04.2012
606 KB
- 2011 - Stand: 21.06.2011
606 KB
- 2010 - Stand: 08.04.2010
616 KB
- 2009 - Stand: 18.05.2009
620 KB
- 2008 - Stand: 02.04.2008
593 KB
- 2007 - Stand: 18.03.2007
591 KB
- 2006 - Stand: 18.03.2006
592 KB
Erläuterungen zur Berechnung
Dabei ist zu beachten:
- Anrechenbarer Viehbestand
Bei der Kontrolle der Obergrenze 170 kg Stickstoff durch den Cross-Compliance-Prüfdienst werden die Berechnungen der abgelaufenen Kalenderjahre geprüft. Für eine Planung empfehlen wir einen Sicherheitszuschlag zu berücksichtigen, da zum Planungszeitpunkt noch nicht alle Einflussfaktoren endgültig bekannt sind (Tierbestandsschwankungen, Flächenänderungen). - Die Milchleistung berechnet sich aus der abgelieferten Milch geteilt durch die Kuhzahl des Betriebes. Es kann aber auch das Ergebnis der Milchleitungsprüfung verwendet werden.

Fermenter einer Biogasanlage
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