Übersicht
Berechnung organischer Dünger (Grenze 170 kg N/ha)
 Die betriebsbezogene 170 kg N/ha-Grenze ist die maximal aufbringbare Menge an Gesamtstickstoff, die je Hektar und Kalenderjahr im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Fläche eines Betriebs über organische und organisch-mineralische Düngemittel ausgebracht werden kann.
Grenze 170 kg N/ha
Betriebsbezogene Grenze 170 kg N/ha
 Zoombild vorhanden
Zoombild vorhanden
	  			Berechnung der Grenze 170 kg N/ha betriebsbezogen
In die „170 kg Grenze“ fließen neben der Stickstoffmenge aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft auch die Stickstoffmengen aus allen anderen organischen Düngern, die im Betrieb ausgebracht werden (z.B. Biogasgärreste, Kartoffelfruchtwasserkonzentrat, Klärschlamm etc.) ein.
- Reine Mineraldünger fallen nicht unter die 170 kg N/ha Grenze. Werden Mineraldünger in organische Dünger eingemischt, muss der Gesamtstickstoff des Mineraldüngers zusätzlich berücksichtigt werden.
- Bei Kompost darf die ausgebrachte Menge auf 3 Jahre verteilt werden. Die Summe aus Kompost (1/3 Anteil) und sonstige org. Dünger darf innerhalb eines Jahres die 170 kg N nicht überschreiten.
- Stroh zählt nicht in die 170 kg N/ha Grenze, wenn es als Futter oder Einstreu verwendet wird, egal ob es aufgenommen oder abgegeben wird.
 
	  			Hühner auf der Weide
Die Milchleistung berechnet sich aus der abgelieferten Milch geteilt durch die Kuhzahl des Betriebs. Es kann aber auch das Ergebnis der Milchleitungsprüfung verwendet werden.
Informationen zur Verwendung tierischer Kennzahlen (Grenze 170 kg N/ha, Lagerraum)
 
	  			Felder und Wiesen
Nicht in den Flächendurchschnitt der Grenze 170 kg N/ha einfließende Flächen sind:
- Flächen, die nicht gedüngt und nicht genutzt werden
- Flächen, auf denen die Aufbringung von stickstoffhaltigen Düngern, einschließlich Wirtschaftsdüngern, nach anderen als düngerechtlichen Vorschriften oder vertraglich verboten ist (z. B. WSG Zone II, AUM und VNP)
Flächen, auf denen das Ausbringen von Düngemitteln (vertraglich) verboten ist, die aber beweidet werden dürfen, können in die Berechnung der 170-kg-N/ha-Grenze einbezogen werden.
EDV-Programme zur Berechnung

Berechnung der betriebsbezogenen 170 kg N/ha Grenze und der organischen Stickstoffmenge im Betrieb
Mit dem bereitgestellten EDV-Programmen kann die betriebsbezogene Grenze von 170 kg N/ha, der Gesamtanfall der organischen Stickstoffmenge im Betrieb und die Stickstoffmenge die über organische Dünger evtl. noch aufgenommen werden kann bzw. abgegeben werden muss, ermittelt werden. Über die Berechnung der Grenze 170 kg N/ha kann die Einhaltung der Grenze im Fall einer Kontrolle belegt werden.
 
	  			Fermenter einer Biogasanlage
Ein separates Programm zur Berechnung der Grenze 170 kg N/ha in einem tierhaltenden Betrieb steht seit 2021 nicht mehr zur Verfügung.
Ältere Programmversionen
- 2022_Lagerraumberechnung mit/ohne Separierung, Weide und Grenze 170 kg N/ha, Nährstoffgehalt  1,5 MB 1,5 MB
- 2021_Lagerraumberechnung mit/ohne Separierung, Weide und Grenze 170 kg N/ha, Nährstoffgehalt  1,5 MB 1,5 MB
- Biogasgärrest-Rechner (ab 2018)
- 2020 - Tierhaltende Betriebe, Stand: 06.11.2019  69 KB 69 KB
- 2019 – Tierhaltende Betriebe – Stand: 17.01.2019  193 KB 193 KB
- 2018 - Tierhaltende Betriebe, Stand: 01.01.2018  191 KB 191 KB
- 2017 - Stand: 01.03.2017  615 KB 615 KB
- 2016 - Stand: 28.10.2016  615 KB 615 KB
- 2015 - Stand: 14.09.2015  615 KB 615 KB
- 2014 - Stand: 10.09.2014  621 KB 621 KB
- 2013 - Stand: 17.07.2013  606 KB 606 KB
- 2012 - Stand: 10.04.2012  606 KB 606 KB
- 2011 - Stand: 21.06.2011  606 KB 606 KB
- 2010 - Stand: 08.04.2010  616 KB 616 KB
- 2009 - Stand: 18.05.2009  620 KB 620 KB
- 2008 - Stand: 02.04.2008  593 KB 593 KB
- 2007 - Stand: 18.03.2007  591 KB 591 KB
- 2006 - Stand: 18.03.2006  592 KB 592 KB

 
    
 
             
		      	 
              
              
                 
                 
                